KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Leverkusen

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Leverkusen

Für die KFZ-Anmeldung in Leverkusen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil – wir bearbeiten Ihre Zulassung vollständig online. Das zuständige Kennzeichen-Kürzel für den Zulassungsbezirk lautet LEV. Alle Fahrzeuge, die ihren Hauptstandort im Stadtgebiet haben, werden hier über die Kfz-Zulassung Leverkusen erfasst und zugelassen.

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Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es

Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs läuft bei uns in klar definierten Schritten ab. So wissen Sie zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes erforderlich ist.

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag beginnen. Eine vollständige Übersicht der Unterlagen finden Sie im Abschnitt weiter unten. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten sowie Ihre gewünschte Kennzeichenart an. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel LEV beantragen möchten, können Sie die Kombination direkt im Formular prüfen und reservieren.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen – insbesondere bei Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und eVB-Nummer.

Schritt 4 – Gebühren begleichen Die Zulassungsgebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Eine Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie im FAQ-Bereich.

Schritt 5 – Bearbeitung und Zustellung Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zulassungsplaketten werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt. Bei Neuzulassungen erhalten Sie zusätzlich die Stempelplaketten für Ihre Kennzeichen.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Privatpersonen legen folgende Dokumente vor:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Fahrzeugen mit Vorbesitzer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Kontoverbindung)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Zolldokumente und ggf. COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung)

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende reichen zusätzlich ein:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura)
  • USt-IdNr. des Unternehmens
  • Firmenanschrift als Nachweis des Fahrzeugstandorts

Alle übrigen Unterlagen entsprechen denen für Privatpersonen.

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname sowie Anschrift des Vollmachtgebers (Halter)
  • Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person
  • Klare Benennung des Fahrzeugs (Fahrzeugidentifikationsnummer)
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Die bevollmächtigte Person legt zusätzlich ihren eigenen Lichtbildausweis vor.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW umfasst alle oben genannten Unterlagen. Beim Neuwagen anmelden entfällt die Zulassungsbescheinigung Teil I, da das Fahrzeug erstmals zugelassen wird – der Fahrzeugbrief (Teil II) wird vom Händler oder Importeur übergeben.

Beim Gebrauchtwagen anmelden prüfen wir zusätzlich den aktuellen HU-Stempel sowie die Gültigkeit der Hauptuntersuchung. Liegt diese ab, ist vor der Zulassung eine neue HU erforderlich.

Für den Zulassungsbezirk Leverkusen wird das Kennzeichen LEV ausgegeben. Wunschkennzeichen mit der Kombination LEV sind bei uns direkt im Antrag reservierbar, sofern die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination noch verfügbar ist.

Motorrad

Das Motorrad anmelden in Leverkusen folgt denselben Grundregeln wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar.

Hubraum und Nennleistung (kW) des Fahrzeugs sind bei der Versicherungsanfrage maßgeblich und werden auch in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesen. Diese Daten finden sich im Fahrzeugbrief unter den entsprechenden Schlüsselnummern.

Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern weit verbreitet. Sie werden für einen festgelegten Zeitraum ausgestellt (mindestens zwei, maximal elf Monate) und ersparen die jährliche Ab- und Wiederanmeldung. Auch für Motorräder kann ein LEV-Wunschkennzeichen mit Saisonstempel beantragt werden.

Anhänger

Für Anhänger gilt: Jeder zulassungspflichtige Anhänger erhält eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Ob ein Anhänger zulassungspflichtig ist, hängt von der zulässigen Gesamtmasse ab. Anhänger bis 750 kg sind in der Regel zulassungsfrei.

Bei gebremsten Anhängern ist zusätzlich ein Nachweis über die ordnungsgemäße Bremsanlage erforderlich. Ungebremste Anhänger unterliegen strengeren Gewichtsobergrenzen in Bezug auf das ziehende Fahrzeug.

Für das Ziehen von Anhängern sind je nach Gesamtmasse unterschiedliche Führerscheinklassen erforderlich (B, BE, C1E). Diese Angaben sind für die Zulassung selbst nicht maßgeblich, jedoch für die rechtskonforme Nutzung im Straßenverkehr relevant.

Die Gebühr für das Anhänger zulassen beträgt bei uns 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden nach Gewichtsklassen unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fallen unter die Klasse M1 und werden wie ein PKW zugelassen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden der Klasse M1G oder je nach Aufbau einer anderen Kategorie zugeordnet – hier gelten abweichende Anforderungen an Hauptuntersuchung und technische Prüfung.

Wichtig seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist bei der Erstzulassung sowie nach bestimmten Umbaumaßnahmen eine Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Dieses Dokument ist zwingend einzureichen, wenn eine Flüssiggasanlage verbaut ist. Fehlt der Nachweis, kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.

Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und bei saisonal genutzten Fahrzeugen sinnvoll. Die Gebühr für das Wohnmobil zulassen beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Leverkusen

Alle Kennzeichen im Zulassungsbezirk tragen das Kürzel LEV. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:

Standardkennzeichen Das reguläre Kennzeichen mit dem Kürzel LEV, gefolgt von einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination, die durch uns vergeben wird.

Wunschkennzeichen LEV Sie wählen die Buchstaben- und Zahlenkombination selbst, sofern diese noch verfügbar ist. Die Kombination kann im Rahmen des Antrags geprüft und reserviert werden. Wunschkennzeichen Leverkusen sind für alle Fahrzeugtypen beantragbar.

Saisonkennzeichen Gültig für einen festgelegten Betriebszeitraum im Jahr. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen.

E-Kennzeichen Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie bestimmte Hybridfahrzeuge mit entsprechender Einstufung. Das E-Kennzeichen berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien wie bevorzugtem Parken oder der Nutzung von Busspuren – die konkreten Regelungen sind kommunal geregelt.

H-Kennzeichen Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Anerkennung (Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegend, weitgehend originalgetreuer Zustand, verkehrssicher). Das H-Kennzeichen wird auf Antrag ausgestellt. Es fällt ein Aufpreis von 29,00 € gegenüber der regulären Zulassungsgebühr an.


Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in Deutschland. Die hohe Siedlungsdichte und die Vielzahl kreisfreier Städte – darunter auch Leverkusen – führen dazu, dass Zulassungsbezirke räumlich eng beieinanderliegen. Das Kennzeichen LEV ist damit ein klar definiertes regionales Merkmal.

Umweltzonen In nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen. Fahrzeuge, die in diesen Zonen bewegt werden sollen, müssen die grüne Umweltplakette besitzen. Die Plakettenpflicht betrifft nicht den Zulassungsort, sondern den Fahrort – Fahrzeuge mit LEV-Kennzeichen, die regelmäßig in Köln oder Düsseldorf eingesetzt werden, müssen die Anforderungen der dortigen Umweltzonen erfüllen.

Diesel-Fahrverbote In Köln und Bonn gelten streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter (Diesel) auf bestimmten Straßenabschnitten. Diese Regelungen wurden auf Grundlage von Luftreinhalteplänen erlassen und gelten unabhängig vom Zulassungsort des Fahrzeugs. Wer mit einem in Leverkusen zugelassenen Diesel-Fahrzeug entsprechende Strecken in Köln oder Bonn befährt, ist an diese Regelungen gebunden.

Kraftfahrzeugsteuer Die Kfz-Steuer wird in Deutschland einheitlich durch die Bundeszollverwaltung erhoben. In NRW gibt es keine abweichenden landesspezifischen Steuersätze. Die Steuer wird nach Hubraum und Schadstoffklasse (bei Verbrennern) bzw. Gewicht (bei Elektrofahrzeugen) berechnet und per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Hauptuntersuchung Die HU-Intervalle sind bundesweit einheitlich geregelt. In NRW sind alle zugelassenen Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) flächendeckend vertreten. Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs mit abgelaufener HU ist vor Antragstellung ein gültiger HU-Nachweis erforderlich.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Leverkusen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Leverkusen?

Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Zulassungsdokumente und Kennzeichenplaketten werden anschließend per Post zugestellt. Eine Bearbeitungsverzögerung entsteht ausschließlich bei unvollständigen oder unleserlichen Unterlagen.

Was brauche ich, um ein Auto in Leverkusen anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich Teil I (Fahrzeugschein), eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie Ihre Kontoverbindung für die Kfz-Steuer.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Leverkusen?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt es Ihnen, die Buchstaben- und Zahlenkombination Ihres LEV-Kennzeichens selbst zu wählen. Die Kombination muss innerhalb der zulässigen Zeichenlänge liegen und darf nicht bereits vergeben sein. Die Reservierung und Beantragung erfolgt direkt im Rahmen des Online-Antrags hier bei uns.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Leverkusen?

Alle im Zulassungsbezirk Leverkusen zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel LEV. Das gilt für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen. Auf Wunsch kann die nachfolgende Kombination frei gewählt werden (Wunschkennzeichen LEV).

Wie melde ich mein Fahrzeug in Leverkusen online an?

Die vollständige KFZ-Anmeldung erfolgt hier über unser Online-Formular. Sie füllen den Antrag aus, laden Ihre Unterlagen hoch und begleichen die Gebühr. Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang und senden Ihnen die Zulassungsdokumente zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Leverkusen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühr ist im Rahmen des Online-Antrags zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Leverkusen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Leverkusen ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen werden soll?

Ja. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht des zukünftigen Fahrzeughalters erforderlich. Die bevollmächtigte Person legt zusätzlich ihren eigenen Lichtbildausweis vor. Alle weiteren Unterlagen beziehen sich auf den einzutragenden Halter. Details zur Vollmacht finden Sie im Abschnitt „Bei Bevollmächtigung" weiter oben.

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Zuständige Zulassungsstelle für Leverkusen

Kfz-Zulassung Leverkusen

Haus-Vorster-Str. 8

51379 Leverkusen

Tel: 0214-406-3636

E-Mail: zulassung@stadt.leverkusen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr