KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Limburg

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Limburg

Die KFZ-Anmeldung in Limburg kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neukauf, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital. Zuständig für alle Fahrzeuganmeldungen im Landkreis Limburg-Weilburg ist die Kfz-Zulassung Limburg-Weilburg. Das zugehörige Kennzeichen lautet LM – es steht für Ihren Wohn- oder Betriebssitz im Landkreis und wird bei jeder Neuzulassung vergeben.

Reichen Sie Ihre Unterlagen hier ein, wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen und erhalten Sie alle Zulassungsdokumente auf dem Postweg. Der gesamte Prozess ist klar strukturiert und auf das Wesentliche reduziert.

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Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung gliedert sich in fünf übersichtliche Schritte:

  1. Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und die gewünschte Kennzeichenart an.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".
  3. eVB-Nummer angeben: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Sie ist zwingend erforderlich und wird direkt im Formular eingetragen.
  4. Kennzeichen wählen: Wählen Sie ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel LM oder beantragen Sie ein Wunschkennzeichen. Auch Saison-, E- und H-Kennzeichen sind wählbar.
  5. Bearbeitung und Versand: Wir prüfen Ihren Antrag und versenden Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die Kennzeichenschilder auf dem Postweg an Ihre angegebene Adresse.

Eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand erhalten Sie per E-Mail. Bei unvollständigen Unterlagen werden Sie von uns kontaktiert.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Antragsteller und Fahrzeugtyp. Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Gebrauchtwagen vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), falls vorhanden
  • Gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) nicht älter als 24 Monate – bei Fahrzeugen, die der HU-Pflicht unterliegen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • Bei Import: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgutachten nach §21 StVZO

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Unternehmenstätigkeit
  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie bei Privatpersonen
  • Bei Firmenfahrzeugen: SEPA-Mandat auf den Unternehmensnamen

Bei Bevollmächtigung

Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst anmelden, sondern eine andere Person bevollmächtigen:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (original unterschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Alle übrigen fahrzeugbezogenen Unterlagen

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei uns. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen von privat – der Ablauf ist identisch. Bei einem Neukauf über einen Händler liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel bereits ausgefüllt vor. Beim Kauf von einer Privatperson müssen Sie sicherstellen, dass die Abmeldung des Vorhalters dokumentiert ist bzw. die Ummeldung direkt erfolgt.

Für PKW im Landkreis Limburg-Weilburg wird das Kennzeichen LM vergeben. Ein Wunschkennzeichen LM ist möglich – die Kombination aus Buchstaben und Ziffern kann innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei gewählt werden, sofern die Kombination noch nicht vergeben ist.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Limburg gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie beim PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Für die Versicherungsgesellschaft sind Hubraum und Nennleistung in kW maßgeblich – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil II und müssen bei der eVB-Anfrage korrekt angegeben werden.

Beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen LM, das für einen definierten Zeitraum (z. B. März bis Oktober) zugelassen wird. Außerhalb dieses Zeitraums besteht kein Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das Saisonkennzeichen reduziert Versicherungs- und Steuerkosten anteilig.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – sie werden nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs geführt. Bei der Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind von bestimmten Prüfpflichten ausgenommen. Gebremste Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht.

Beachten Sie beim Anhänger anmelden außerdem die Führerscheinklassen: Je nach zulässiger Gesamtmasse des Anhängers und der Kombination mit dem Zugfahrzeug können unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen (B, BE, C1E) erforderlich sein. Diese Prüfung obliegt dem Fahrzeughalter.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Limburg erfordert einige zusätzliche Prüfschritte. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fallen unter die PKW-ähnlichen Zulassungsregeln. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten als schwere Kraftfahrzeuge und unterliegen unter anderem der Fahrtenschreiberpflicht sowie speziellen Führerscheinvoraussetzungen (Klasse C1 oder C).

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll eines zugelassenen Sachverständigen muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich, was bei saisonalem Nutzungsverhalten steuerliche Vorteile bietet.


Kennzeichenarten in Limburg

Im Landkreis Limburg-Weilburg stehen folgende Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen LM: Das reguläre Kennzeichen für alle zugelassenen Fahrzeuge im Landkreis. Die Buchstaben-Ziffern-Kombination wird bei der Anmeldung automatisch vergeben, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird.
  • Wunschkennzeichen LM: Sie wählen die Buchstaben- und Ziffernkombination selbst. Zulässig sind ein bis zwei Buchstaben sowie ein bis vier Ziffern. Die Kombination darf nicht anstößig oder mit Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen identisch sein.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens zwei bis höchstens elf Monaten. Beliebt für Motorräder und Wohnmobile.
  • E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das „E" am Ende der Kombination kennzeichnet das Fahrzeug als Elektrofahrzeug und ermöglicht in bestimmten Kommunen bevorzugtes Parken oder die Nutzung von Busspuren.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Anerkennung (mindestens 30 Jahre alt, im weitgehend originalen Zustand, von historischem Interesse). Das H-Kennzeichen bringt steuerliche Pauschalierung und ist mit einem Aufpreis verbunden.

Besonderheiten in Hessen

Das Land Hessen verfügt über eine vergleichsweise dichte Zulassungsbezirksstruktur, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet. Die Kfz-Zulassung Limburg-Weilburg ist eine von mehreren Zulassungsbehörden im mittelhessischen Raum und zuständig für alle Halter mit Wohn- oder Betriebssitz im Landkreis.

Ein zulassungsrelevantes Thema in Hessen sind die Umweltzonen, die in mehreren hessischen Städten eingerichtet wurden: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg verfügen über Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette fahren dürfen. In Frankfurt am Main besteht darüber hinaus ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter auf bestimmten Straßenabschnitten. Die Umweltplakette wird nicht im Zuge der Anmeldung ausgestellt, sondern separat beim TÜV, DEKRA oder einer anerkannten Prüfstelle beantragt.

Für Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz nach Limburg verlegen oder von einem anderen hessischen Landkreis umziehen, gilt: Bei einem Umzug innerhalb Hessens kann das bisherige Kennzeichen in vielen Fällen behalten werden, sofern der neue Landkreis dies zulässt. Bei einem Wechsel in den Landkreis Limburg-Weilburg von außerhalb ist eine Ummeldung auf das Kennzeichen LM erforderlich.

Hessen hat zudem im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung früh auf medienbruchfreie Prozesse gesetzt. Die Online-Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist daher vollständig etabliert und entspricht dem aktuellen Verwaltungsstandard des Landes.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Limburg

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Limburg?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen. Der Postversand der Zulassungsdokumente und Kennzeichen schließt sich daran an. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit – bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente lesbar und vollständig hochgeladen sind.

Was brauche ich, um ein Auto in Limburg anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (ausgefüllt und unterschrieben), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Bei Importen kommen COC-Dokument oder Einzelgutachten hinzu. Die vollständige Unterlagenübersicht finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Limburg?

Ein Wunschkennzeichen LM erlaubt Ihnen, die individuelle Buchstaben-Ziffern-Kombination Ihres Kennzeichens selbst zu bestimmen. Die Kombination muss verfügbar und gesetzlich zulässig sein. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Antragsformular bei uns – wählen Sie dort die Option „Wunschkennzeichen" und geben Sie Ihre gewünschte Kombination ein. Die Verfügbarkeit wird automatisch geprüft.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Limburg?

Alle Fahrzeuge, die im Landkreis Limburg-Weilburg zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen LM. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in der Stadt Limburg oder in einer anderen Gemeinde des Landkreises wohnen. Das LM-Kennzeichen ist dem Landkreis Limburg-Weilburg zugeordnet und wird bei jeder Neuzulassung vergeben.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Limburg online an?

Die KFZ-Anmeldung online erfolgt vollständig über unser Portal. Klicken Sie auf den Antrags-Button auf dieser Seite, füllen Sie das Formular aus, laden Sie Ihre Unterlagen hoch und geben Sie Ihre eVB-Nummer an. Nach der Prüfung durch uns erhalten Sie alle Zulassungsdokumente sowie die Kennzeichen per Post. Ein Behördenbesuch ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Limburg?

Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung im Landkreis Limburg-Weilburg richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Diese Gebühren umfassen die Zulassungsgebühr. Kosten für Kennzeichenschilder, Kfz-Steuer und Versicherung sind nicht enthalten und werden separat fällig.

Wann hat die Zulassungsstelle in Limburg geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Limburg-Weilburg ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Online-Anmeldung über unser Portal unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich ist.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das ich aus dem Ausland importiert habe?

Ja. Bei importierten Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten ist in der Regel das COC-Dokument (Certificate of Conformity) ausreichend, sofern das Fahrzeug der EU-Typgenehmigung entspricht. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern oder ohne gültige Typgenehmigung ist ein Einzelgutachten nach §21 StVZO erforderlich, das von einem anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) ausgestellt wird. Reichen Sie dieses Gutachten zusammen mit den übrigen Unterlagen bei uns ein.


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Zuständige Zulassungsstelle für Limburg

Kfz-Zulassung Limburg-Weilburg

Westerwaldstr. 111

65549 Limburg

Tel: 06431-296-716

E-Mail: zulassung@limburg-weilburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr