KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Roth

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Roth

Roth vergibt das Kennzeichenkürzel RH – die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Wer im Landkreis Roth ein Fahrzeug neu zulassen, ummelden oder wiederzulassen möchte, stellt seinen Antrag direkt bei uns. Wir bearbeiten alle Vorgänge rund um die Neuzulassung in Roth: vom Neuwagen über den Gebrauchtwagen bis hin zu Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil. Das Kennzeichen mit dem Kürzel RH steht für den gesamten Landkreis – die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Roth, deren Aufgaben wir hier digital abbilden.

Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und starten Sie den Vorgang direkt:

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So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar gegliedert. Wir führen Sie strukturiert durch jeden Schritt:

Schritt 1 – Antrag stellen Wählen Sie den passenden Fahrzeugtyp und füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Alle Pflichtfelder sind klar gekennzeichnet. Angaben zu Halter, Fahrzeug und Versicherung werden hier zentral erfasst.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 3 – Kennzeichen wählen Im Rahmen des Antrags wählen Sie Ihr Kennzeichen. Neben dem Standardkennzeichen mit dem Kürzel RH ist auch ein Wunschkennzeichen möglich – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Die anfallende Gebühr wird im Antragsverfahren ausgewiesen und direkt online beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.

Schritt 5 – Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie alle weiteren Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg. Die Kennzeichenschilder können anschließend bei einem zugelassenen Schilderpräger gefertigt werden.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Roth bzw. gültige Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neukauf vom Händler oder Vorbesitzer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei bereits zugelassenen Fahrzeugen
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrem Kfz-Versicherer bereitgestellt
  • HU-Nachweis (aktuelle Hauptuntersuchung, sofern das Fahrzeug nicht neu ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)

Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland eingeführt werden, ist zusätzlich ein Einzelgenehmigungsdokument oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich.

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Gesellschafterbeschluss)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
  • Alle weiteren Unterlagen wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den künftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Fahrzeugbezogene Angaben (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugtyp)
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweisdokuments des Vollmachtgebers beizufügen.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang. Ob Neuwagen direkt vom Händler, Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder ein reimportiertes Fahrzeug – der Ablauf folgt stets demselben Grundschema. Wer ein Auto in Roth anmeldet, erhält ein Kennzeichen mit dem Kürzel RH. Auf Wunsch ist eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination als Wunschkennzeichen RH möglich, solange diese noch nicht vergeben ist. Die Gebühr für die Neuzulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Roth gelten einige Besonderheiten. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum und Motorleistung in kW relevant – diese Angaben müssen aus den Fahrzeugpapieren klar hervorgehen. Die eVB-Nummer muss speziell für Krafträder ausgestellt sein, da viele Versicherer zwischen Fahrzeugklassen differenzieren. Beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen, das die Nutzung auf bestimmte Monate im Jahr begrenzt und die Versicherungs- sowie Steuerkosten entsprechend reduziert. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel RH. Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch hier mit dem Kürzel RH. Bei der Anmeldung ist zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern zu unterscheiden, da dies Auswirkungen auf die zulässige Gesamtmasse und die erforderliche Führerscheinklasse hat. Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen in der Regel mit Klasse B gefahren werden; darüber hinaus gelten je nach Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger die Klassen BE oder darüber. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW mit Klasse B zugelassen; schwerere Fahrzeuge erfordern entsprechende höhere Führerscheinklassen und unterliegen teilweise der Lkw-Zulassungspflicht. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen – ein aktuelles Prüfprotokoll eines anerkannten Sachverständigen ist bei der Anmeldung einzureichen. Das Saisonkennzeichen ist auch für Wohnmobile wählbar und bei Ganzjahresabstellern im Landkreis eine verbreitete Option. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Roth

Im Landkreis Roth stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:

Kennzeichenart Beschreibung
Standardkennzeichen RH Reguläres Kennzeichen mit dem Kürzel RH, fortlaufende Zuteilung
Wunschkennzeichen RH Individuelle Kombination mit dem Kürzel RH, Verfügbarkeit wird geprüft
Saisonkennzeichen Gültig für einen festgelegten Zeitraum (mind. 2, max. 11 Monate pro Jahr)
Elektrokennzeichen (E) Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, mit dem Zusatz „E" am Ende
Oldtimerkennzeichen (H) Für Fahrzeuge ab 30 Jahren mit Oldtimergutachten, Aufpreis 29,00 €

Das Wunschkennzeichen RH können Sie direkt im Antragsformular anfragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren die gewünschte Kombination für den Zulassungsvorgang.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist das flächenmäßig größte deutsche Bundesland und weist eine ausgeprägte Zulassungsstruktur auf, die sich in mehreren Punkten von anderen Bundesländern unterscheidet.

Eigenständige Landkreiskennzeichen: Bayern hat eine Vielzahl eigenständiger Landkreise mit jeweils eigenem Kennzeichenkürzel. Das Kürzel RH ist ausschließlich dem Landkreis Roth zugeordnet. Eine Zulassung in einem anderen bayerischen Landkreis ist nicht möglich – die örtliche Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Roth ist strikt an den Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis gebunden.

Umweltzonen in bayerischen Großstädten: In München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen ausgewiesene Umweltzonen, für die eine grüne Umweltplakette erforderlich ist. München verfügt dabei über die restriktivste Regelung innerhalb Bayerns. Wer ein Fahrzeug im Landkreis Roth zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor der Anmeldung prüfen. Die Umweltplakette selbst ist kein Bestandteil des Zulassungsverfahrens, aber eine wichtige Folge-Überlegung.

Ländliche Zulassungsstruktur: Im ländlichen Bayern – zu dem der Landkreis Roth zählt – sind die Zulassungsstellen dezentral organisiert. Es gibt keine gemeinsamen regionalen Zulassungszentren wie in einigen Stadtstaaten. Dies bedeutet, dass die Kfz-Zulassung Roth ausschließlich für ihren eigenen Landkreis zuständig ist und keine Vorgänge anderer Landkreise bearbeitet.

Fahrzeugüberprüfungen durch den TÜV Bayern: In Bayern ist der TÜV Bayern (TÜV SÜD) der regional dominante Prüforganismus für Hauptuntersuchungen. HU-Berichte dieses Prüfers werden bei der Zulassung in Roth ohne Einschränkung anerkannt. Berichte anderer zugelassener Prüforganisationen (DEKRA, GTÜ, KÜS) sind ebenfalls gültig.

Kraftfahrzeugsteuer über das Finanzamt: Die Kfz-Steuer in Bayern wird – wie bundesweit – durch das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, jedoch erfolgt die Datenübermittlung automatisch im Rahmen der Zulassung. Ein separater Behördengang ist nicht erforderlich.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Roth

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Roth?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig eingereichten Dokumenten bearbeiten wir den Vorgang in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sobald alle Angaben geprüft und die Gebühr beglichen ist, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung auf dem angegebenen Weg.

Was brauche ich, um ein Auto in Roth anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Wohnsitz im Landkreis Roth (oder eine Meldebescheinigung), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine gültige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Roth?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt es, innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen – stets mit dem Kürzel RH als Landkreiskennung. Die gewünschte Kombination darf bestimmte Längen nicht überschreiten und darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Den Wunsch geben Sie direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch und teilen Ihnen das Ergebnis im Verlauf des Verfahrens mit.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Roth?

Alle im Landkreis Roth zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel RH. Dieses Kürzel steht ausschließlich für den Landkreis Roth in Bayern und wird von keinem anderen Landkreis vergeben. Ob Standardkennzeichen, Wunschkennzeichen, Saison-, E- oder H-Kennzeichen – das Kürzel RH ist stets Bestandteil der Zulassung.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Roth online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig hier bei uns. Sie füllen das digitale Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und begleichen die Gebühr online. Wir bearbeiten den Vorgang und stellen Ihnen die Zulassungsbescheinigung aus. Ein persönliches Erscheinen ist für den Standardvorgang nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Roth?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW / Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • Aufpreis H-Kennzeichen (Oldtimer): 29,00 €

Die Gebühr wird im Verlauf des Online-Antrags ausgewiesen und ist vor Abschluss des Vorgangs zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Roth geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Roth ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir den Anmeldeprozess vollständig online abbilden, ist für die Mehrzahl der Vorgänge kein Besuch während dieser Zeiten erforderlich.

Kann ich auch ein Fahrzeug anmelden, das ich aus dem Ausland importiert habe?

Ja. Bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten ist in der Regel eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ausreichend. Bei Importen aus Drittstaaten ist eine nationale Einzelgenehmigung erforderlich, die vor der Zulassung einzuholen ist. Alle weiteren Unterlagen entsprechen dem Standardverfahren. Geben Sie im Antragsformular an, dass es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt – wir führen Sie durch die spezifischen Anforderungen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Roth

Kfz-Zulassung Roth

Westring 36

91154 Roth

Tel: 09171-81-1568

E-Mail: zulassung@lra-rh.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr