KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Simmern

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KFZ-Anmeldung in Simmern

Für die KFZ-Anmeldung in Simmern benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zuständig für alle Zulassungsvorgänge im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die Kfz-Zulassung Rhein-Hunsrück-Kreis – und genau hier, bei uns auf kfzamt.de, wickeln Sie Ihre Anmeldung vollständig online ab. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und stellen Ihnen ein Kennzeichen mit dem Kürzel SIM aus.

Eine Fahrzeuganmeldung ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug erstmals auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll – sei es nach einem Neukauf, dem Kauf eines Gebrauchtwagens, der Einfuhr aus dem Ausland oder der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs. Ohne gültige Zulassung darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Rhein-Hunsrück-Kreis. Beim Neuwagen anmelden in Simmern wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Händler oder Hersteller direkt übermittelt. Beim Gebrauchtwagen anmelden in Simmern muss diese zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I vom Vorhalter übergeben werden.

Für PKW ist ein Wunschkennzeichen SIM möglich – Sie wählen dabei eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination innerhalb der verfügbaren Zeichenzahl. Das Kürzel SIM bleibt dabei stets Bestandteil des Kennzeichens und kennzeichnet Ihr Fahrzeug eindeutig als im Rhein-Hunsrück-Kreis zugelassen. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt direkt im Rahmen Ihres Antrags bei uns.

Bei der Neuzulassung eines PKW ist außerdem die Hauptuntersuchung (HU) durch einen anerkannten Prüfdienst (TÜV, DEKRA o. ä.) nachzuweisen, sofern das Fahrzeug nicht fabrikneu ist.

Motorrad

Wer sein Motorrad in Simmern anmelden möchte, muss neben den üblichen Unterlagen auch die fahrzeugspezifischen Leistungsdaten – Hubraum in ccm und Motorleistung in kW – bereithalten. Diese Angaben sind für die Einstufung durch die Kfz-Versicherung maßgeblich und fließen direkt in die Berechnung der eVB-Nummer ein. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Versicherung die korrekten Fahrzeugdaten kennt, bevor Sie die eVB-Nummer anfordern.

Besonders beliebt beim Motorrad zulassen in Simmern ist das Saisonkennzeichen. Es erlaubt den legalen Betrieb des Fahrzeugs nur in einem festgelegten Zeitraum – üblicherweise von März bis Oktober – und spart Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Saison. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel SIM und wird im Zuge der Anmeldung beantragt.

Anhänger

Anhänger benötigen in Deutschland eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch dann, wenn sie ausschließlich hinter einem bereits zugelassenen Zugfahrzeug bewegt werden. Beim Anhänger anmelden in Simmern ist zunächst zu klären, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies sowohl technische Anforderungen als auch Führerscheinklassen-Voraussetzungen beeinflusst.

Ungebremste Anhänger dürfen in der Regel bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Führerschein der Klasse B betrieben werden. Für gebremste Anhänger gelten je nach Gewichtskombination mit dem Zugfahrzeug ggf. die Klassen BE oder sogar CE. Diese Angaben entnehmen Sie dem Fahrzeugschein Ihres Zugfahrzeugs und der Betriebserlaubnis des Anhängers.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Simmern unterliegt einigen Besonderheiten, die über die Standard-PKW-Zulassung hinausgehen. Entscheidend ist zunächst die zulässige Gesamtmasse: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen unter die LKW-Zulassungsvorschriften mit entsprechend angepassten Gebühren und Anforderungen.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein. Halten Sie das entsprechende Prüfprotokoll daher bereit, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen SIM möglich, was bei Fahrzeugen sinnvoll ist, die ausschließlich in den Reisemonaten genutzt werden.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, falls Adresse nicht im Ausweis enthalten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht), bei Gebrauchtfahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt vom Bundeszentralamt für Steuern eingezogen)

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht, Prokura)
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t zGM: Nachweise über etwaige Ausnahmegenehmigungen oder Berufszulassungen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Name und Anschrift des Vollmachtgebers (= zukünftiger Halter)
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Eindeutige Bezeichnung des Fahrzeugs (Hersteller, Typ, FIN)
  • Datum und eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers

Die bevollmächtigte Person legt zusätzlich ihren eigenen Lichtbildausweis vor.


Kennzeichenarten in Simmern

Alle im Rhein-Hunsrück-Kreis zugelassenen Fahrzeuge tragen das Kürzel SIM. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:

  • Standardkennzeichen SIM: Das reguläre Kennzeichen ohne zeitliche Beschränkung, für alle Fahrzeugklassen geeignet.
  • Wunschkennzeichen SIM: Sie bestimmen die Buchstaben-Zahlen-Kombination selbst – innerhalb der zulässigen Zeichenzahl und vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Die Reservierung erfolgt bei uns im Antrag.
  • Saisonkennzeichen SIM: Gültig nur in einem selbst gewählten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate). Beliebt bei Motorrädern, Wohnmobilen und Oldtimern.
  • E-Kennzeichen SIM: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und extern aufladbare Hybride. Berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderparkrechten und weiteren Privilegien.
  • H-Kennzeichen SIM: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren, gepflegter Originalzustand). Auf die reguläre Zulassungsgebühr wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es bei uns

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Prüfen Sie anhand der oben aufgeführten Liste, welche Dokumente für Ihren Fahrzeugtyp und Ihre Haltereigenschaft erforderlich sind. Fordern Sie vorab die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung an.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Starten Sie Ihren Antrag direkt hier bei uns. Sie geben Ihre persönlichen Daten, die Fahrzeugdaten sowie die gewünschte Kennzeichenart ein. Bei Wunschkennzeichen SIM können Sie die gewünschte Kombination direkt im Formular prüfen und reservieren.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen, insbesondere bei Fahrzeugbrief und HU-Nachweis.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Die Bearbeitungsgebühr wird sicher online bezahlt. Für PKW beträgt sie 229,00 €, für Motorräder 219,00 €, für Anhänger 209,00 € und für Wohnmobile 259,00 €. Bei H-Kennzeichen kommt ein Aufpreis von 29,00 € hinzu.

Schritt 5 – Bearbeitung und Versand Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Die Zulassungsdokumente und Kennzeichenplaketten werden Ihnen auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt.

Schritt 6 – Fahrzeug in Betrieb nehmen Sobald Sie Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichenschilder und Plaketten erhalten haben, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterscheidet sich in einigen zulassungsrelevanten Punkten von anderen Bundesländern. Für Fahrzeughalter im Rhein-Hunsrück-Kreis sind folgende Aspekte besonders relevant:

Keine flächendeckenden Umweltzonen Anders als in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gibt es in Rheinland-Pfalz keine großflächigen Umweltzonen, die bestimmte Fahrzeuge vom Befahren städtischer Bereiche ausschließen. Für die Zulassung im Rhein-Hunsrück-Kreis sind daher keine Feinstaubplaketten oder gesonderten Umweltnachweise erforderlich. Lediglich bei Fahrten in andere Bundesländer oder Städte mit ausgewiesenen Umweltzonen (etwa Mainz) sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs beachtet werden.

Kleinteilige Kennzeichenstruktur mit vielen Kürzeln Rheinland-Pfalz ist administrativ stark gegliedert. Das Bundesland verfügt über zahlreiche Landkreise mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln – das Kürzel SIM steht dabei ausschließlich für den Rhein-Hunsrück-Kreis. Wer seinen Hauptwohnsitz in Simmern oder einer anderen Gemeinde des Kreises hat, erhält automatisch ein SIM-Kennzeichen. Ein Umzug in einen anderen Landkreis erfordert grundsätzlich eine Ummeldung mit neuem Kennzeichen, sofern das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten werden soll – was in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (Kennzeichenmitnahme).

Zulassungsstellen mit regionaler Zuständigkeit In Rheinland-Pfalz sind die Kfz-Zulassungsstellen an die Kreisverwaltungen angebunden. Die Kfz-Zulassung Rhein-Hunsrück-Kreis ist damit die einzige zuständige Behörde für alle Fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz im Kreisgebiet. Größere Zulassungsbezirke im Land – etwa Mainz, Koblenz oder Ludwigshafen – verfügen über höhere Kapazitäten, jedoch ändert sich an den gesetzlichen Anforderungen und Gebühren nichts: Diese sind bundesweit einheitlich geregelt.

Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland bundeseinheitlich durch das Bundeszentralamt für Steuern per SEPA-Lastschrift eingezogen. Es gibt keine landesspezifischen Zuschläge oder Ermäßigungen in Rheinland-Pfalz. Die Steuerhöhe richtet sich nach Hubraum, Schadstoffklasse und – bei neueren Fahrzeugen – CO₂-Ausstoß.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Simmern

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Simmern?

Nach Eingang Ihres vollständig ausgefüllten Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen bearbeiten wir Ihren Vorgang in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab – unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Wir empfehlen daher, alle Dokumente vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Simmern anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Simmern benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ggf. Teil I (Fahrzeugschein) vom Vorbesitzer, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie – bei Gebrauchtfahrzeugen – den aktuellen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Simmern?

Ein Wunschkennzeichen SIM erlaubt es Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens selbst zu bestimmen – beispielsweise SIM-AB 123. Das Kürzel SIM ist dabei immer Bestandteil des Kennzeichens. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Zuge Ihrer Fahrzeuganmeldung bei uns: Im Antragsformular geben Sie Ihre Wunschkombination ein, wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Sie.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Simmern?

Alle im Rhein-Hunsrück-Kreis zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel SIM. Dieses Kürzel steht ausschließlich für den Rhein-Hunsrück-Kreis und wird bundesweit eindeutig zugeordnet. Neben dem Standardkennzeichen sind auch Saison-, Wunsch-, E- und H-Kennzeichen mit dem Kürzel SIM erhältlich.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Simmern online an?

Die KFZ-Anmeldung in Simmern erledigen Sie vollständig hier bei uns: Antrag ausfüllen, Unterlagen hochladen, Gebühr bezahlen – fertig. Sie benötigen dafür keine weiteren Zugänge oder Konten. Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang und veranlassen die Ausstellung Ihrer Zulassungsdokumente sowie der Kennzeichenplaketten.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Simmern?

Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühren sind bundeseinheitlich festgelegt und gelten auch für die Zulassung im Rhein-Hunsrück-Kreis. Hinzu kommen ggf. Kosten für Kennzeichenschilder, die separat beim Schilderpräger anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Simmern geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Rhein-Hunsrück-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Über unser Online-Portal können Sie Ihre KFZ-Anmeldung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen. Wir bearbeiten eingehende Anträge fortlaufend während der Bearbeitungszeiten.

Kann ich ein Saisonkennzeichen SIM für mein Motorrad oder Wohnmobil beantragen?

Ja. Das Saisonkennzeichen SIM ist für Motorräder, Wohnmobile, Oldtimer und weitere Fahrzeuge erhältlich. Sie legen den Gültigkeitszeitraum selbst fest – mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Kalenderjahr. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet; Versicherungsschutz und Steuerpflicht ruhen entsprechend. Das Saisonkennzeichen beantragen Sie direkt im Rahmen Ihrer Fahrzeuganmeldung bei uns.

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Zuständige Zulassungsstelle für Simmern

Kfz-Zulassung Rhein-Hunsrück-Kreis

Ludwigstr. 3-5

55469 Simmern

Tel: 06761-82-351

E-Mail: zulassung@rheinhunsrueck.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr