KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Weißenburg

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KFZ-Anmeldung in Weißenburg

In Bayern wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Behörde des Landkreises abgewickelt – für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erledigen Sie die KFZ-Anmeldung vollständig online bei uns. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Weißenburg-Gunzenhausen, die alle Zulassungsvorgänge im Landkreis bearbeitet. Ihr Fahrzeug erhält dabei das Kennzeichen-Kürzel WUG, das den Landkreis eindeutig ausweist.

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder importiertes Fahrzeug – wir nehmen Ihren Antrag entgegen, prüfen die Unterlagen und veranlassen die Zulassung. Der gesamte Vorgang ist darauf ausgelegt, vollständig digital abgewickelt zu werden. Sie müssen dafür keine Wartezeiten einplanen und keinen Termin vor Ort wahrnehmen.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

Nicht jedes Fahrzeug wird nach denselben Regeln zugelassen. Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Anforderungen an Unterlagen, Prüfnachweise und Kennzeichenarten. Die folgenden Abschnitte erläutern die wesentlichen Besonderheiten.

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagenkauf liefert das Autohaus in der Regel bereits alle relevanten Fahrzeugpapiere. Beim Gebrauchtwagenkauf – ob privat oder vom Händler – muss der Halterwechsel korrekt dokumentiert sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Für in Weißenburg zugelassene PKW ist ein Wunschkennzeichen WUG möglich, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Die Kombination muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (zwei bis vier Buchstaben, ein bis vier Ziffern). Das Wunschkennzeichen kann direkt im Rahmen des Anmeldeprozesses bei uns reserviert werden.

Motorrad

Motorräder werden mit denselben Grunddokumenten wie PKW zugelassen. Für die Versicherungsanmeldung ist die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des jeweiligen Versicherers erforderlich. Da Motorräder häufig nur saisonal genutzt werden, ist das Saisonkennzeichen im Bereich Motorrad besonders verbreitet. Dabei wird ein fester Betriebszeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) festgelegt, für den das Fahrzeug zugelassen ist.

Für die Kfz-Versicherung sind Hubraumangabe und Leistung in kW aus den Fahrzeugpapieren maßgeblich – diese Daten sollten beim Antrag vollständig vorliegen. Das Motorrad anmelden in Weißenburg funktioniert mit denselben Schritten wie beim PKW, ergänzt um die saisonalen Angaben sofern gewünscht.

Anhänger

Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – sie sind rechtlich eigenständige Fahrzeuge. Dabei ist zu unterscheiden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht unterliegen anderen Vorschriften als gebremste Anhänger, die über ein eigenes Bremssystem verfügen.

Für das Ziehen von Anhängern sind außerdem die Führerscheinklassen relevant: Klasse B erlaubt Anhänger bis zu bestimmten Gesamtgewichtsgrenzen, für schwerere Gespanne ist Klasse BE erforderlich. Diese Angaben müssen nicht durch uns geprüft werden, sind aber für den Halter verbindlich einzuhalten. Beim Anhänger zulassen in Weißenburg werden Fahrzeugdaten und technische Nachweise aus den Fahrzeugpapieren übernommen.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW zugelassen, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten erweiterte Anforderungen, unter anderem hinsichtlich der Fahrzeugklasse und der zulässigen Nutzlast.

Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage der Nachweis einer Gasprüfung nach G 607 erforderlich. Diese Prüfung muss durch einen zugelassenen Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert werden. Der entsprechende Nachweis ist den Zulassungsunterlagen beizufügen.

Auch beim Wohnmobil ist ein Saisonkennzeichen möglich und bei seltener Ganzjahresnutzung verbreitet. Das Wohnmobil zulassen in Weißenburg folgt denselben Online-Schritten wie bei anderen Fahrzeugtypen – mit dem Unterschied, dass der Gasprüfnachweis gegebenenfalls als Dokument hochzuladen ist.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Privatpersonen benötigen für die KFZ-Anmeldung in Weißenburg folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, sofern die Adresse nicht im Ausweis eingetragen ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neuwagen vom Händler ausgestellt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – muss auf den Antragsteller ausgestellt oder korrekt abgetreten sein
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – bei Gebrauchtfahrzeugen, soweit fällig
  • Bei Wunschkennzeichen: gewünschte Kennzeichenkombination mit Kürzel WUG

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis der handelnden Person (bei juristischen Personen)
  • Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wenn die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst erfolgt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss den vollständigen Namen des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten enthalten sowie den genauen Zweck der Vollmacht (Fahrzeuganmeldung). Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweisdokuments des Vollmachtgebers beizufügen. Wir prüfen die Vollmacht im Rahmen des digitalen Verfahrens.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder Fotos müssen gut lesbar sein. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherer, bevor Sie den Antrag starten.

Schritt 2 – Fahrzeugtyp auswählen Wählen Sie im Antragsformular den zutreffenden Fahrzeugtyp aus: PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil. Je nach Auswahl werden die relevanten Felder und Dokumentenanforderungen eingeblendet.

Schritt 3 – Daten eingeben Tragen Sie Ihre persönlichen Daten, die Fahrzeugdaten aus den Zulassungsbescheinigungen sowie die eVB-Nummer ein. Bei Wunschkennzeichen geben Sie die gewünschte Kombination an – wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch.

Schritt 4 – Dokumente hochladen Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als Dateien hoch. Das System prüft Vollständigkeit und Lesbarkeit. Fehlende Dokumente werden vor Abschluss des Antrags angezeigt.

Schritt 5 – Antrag absenden und Gebühr entrichten Nach Prüfung aller Angaben senden Sie den Antrag ab. Die Gebühr wird im Anschluss online entrichtet. Nach Zahlungseingang bearbeiten wir Ihren Antrag.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zulassungsbestätigung. Die Kennzeichenschilder werden separat über einen zugelassenen Schilderpräger bestellt.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist in zahlreiche eigenständige Zulassungsbezirke gegliedert, die jeweils eigene Kennzeichenkürzel vergeben. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen führt das Kürzel WUG – dieses Kürzel ist ausschließlich für Fahrzeuge vergeben, die im Landkreis zugelassen sind, und wird nicht mit anderen Landkreisen geteilt. Das unterscheidet Bayern von Bundesländern mit zusammengelegten Zulassungsbehörden.

In Bayern bestehen zudem Umweltzonen in mehreren großen Städten: München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge mit entsprechender Feinstaubplakette fahren dürfen. Für Fahrzeuge, die mit einem WUG-Kennzeichen zugelassen sind und regelmäßig in diese Städte einfahren, ist die Plakette gesondert zu beantragen – sie wird nicht automatisch mit der Zulassung ausgestellt. Die Plakette richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs, die aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht.

Die Umweltzone München gilt als die restriktivste in Bayern: Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) dürfen die Zone befahren. Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter bzw. gelber Plakette sind ausgeschlossen.

Ein weiteres bayerisches Merkmal: Die Kfz-Steuer wird in Deutschland bundeseinheitlich durch die Bundeszollverwaltung erhoben – in Bayern ist jedoch die Zulassungsbehörde der erste Kontaktpunkt für das SEPA-Mandat, das beim Anmeldeprozess einzureichen ist. Das Mandat ermächtigt das Hauptzollamt zur Abbuchung der Steuer.

Fahrzeuge mit Historikenkennzeichen (H-Kennzeichen) werden in Bayern zugelassen, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befindet. Ein entsprechendes Gutachten eines anerkannten Sachverständigen ist Voraussetzung. Für die Zulassung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bearbeiten wir auch H-Kennzeichen-Anträge vollständig online.

Darüber hinaus ist Bayern bekannt für eine hohe Dichte an ländlichen Zulassungsbezirken mit eigenem Kürzel – viele Landkreise haben ihre eigene Zulassungsidentität bewahrt, auch nach Verwaltungsreformen. Das WUG-Kürzel steht stellvertretend für diese regionale Verwaltungsstruktur, die dem Fahrzeughalter eine klare Zuordnung ermöglicht.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Weißenburg

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Weißenburg?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und Zahlungseingang bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Unvollständige Anträge werden mit einem Hinweis auf die fehlenden Unterlagen zurückgemeldet – die Frist beginnt erst nach vollständiger Einreichung.

Was brauche ich, um ein Auto in Weißenburg anzumelden?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie eine Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist zudem ein gültiger HU-Nachweis erforderlich, sofern die Hauptuntersuchung fällig ist. Alle Dokumente werden digital eingereicht.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Weißenburg?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt es Ihnen, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Das Kürzel WUG ist dabei fest vorgegeben. Die von Ihnen gewählte Kombination (z. B. WUG-AB 123) wird im Antragsformular eingetragen. Wir prüfen automatisch, ob die Kombination verfügbar ist. Ist sie vergeben, können Sie eine alternative Kombination eingeben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Weißenburg?

Alle im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel WUG. Dieses Kürzel ist dem Landkreis fest zugeordnet und gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen. Eine Ausnahme besteht nur bei Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen, die abweichend geregelt sind.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Weißenburg online an?

Die KFZ-Anmeldung in Weißenburg erfolgt vollständig über unser Online-Formular. Sie wählen den Fahrzeugtyp aus, geben Ihre persönlichen Daten und die Fahrzeugdaten ein, laden die erforderlichen Dokumente hoch und entrichten die Gebühr online. Nach Eingang und Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie die Zulassungsbestätigung digital zugestellt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Weißenburg?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen (Aufpreis): + 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist vor der abschließenden Bearbeitung zu entrichten. In den Gebühren sind die Zulassungskosten enthalten; Kosten für Kennzeichenschilder und Kfz-Steuer werden separat erhoben.

Wann hat die Zulassungsstelle in Weißenburg geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Weißenburg-Gunzenhausen ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da unsere Online-Anmeldung unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr verfügbar ist, können Sie Ihren Antrag jederzeit stellen. Die Bearbeitung erfolgt während der Behördenzeiten.

Kann ich ein Saisonkennzeichen in Weißenburg beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen sind für alle Fahrzeugtypen möglich und werden insbesondere für Motorräder und Wohnmobile beantragt. Sie legen dabei einen festen Betriebszeitraum zwischen zwei und elf Monaten fest. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel WUG und kann als Wunschkennzeichen ausgeführt werden.

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Zuständige Zulassungsstelle für Weißenburg

Kfz-Zulassung Weißenburg-Gunzenhausen

Bahnhofstr. 2

91781 Weißenburg

Tel: 09141-902-121

E-Mail: zulassung@landkreis-wug.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr