KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Schwerin

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Schwerin

Die KFZ-Anmeldung in Schwerin kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neukauf, Gebrauchtwagenkauf, Fahrzeugimport oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug schnell und rechtssicher auf das Schweriner Kennzeichen SN zugelassen wird. Die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge im Bereich Schwerin ist die Kfz-Zulassung Schwerin. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Unterlagen, Fahrzeugtypen, Kennzeichenarten und dem Ablauf der Anmeldung.

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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich in einigen verwaltungsrelevanten Punkten von anderen Bundesländern – und das wirkt sich direkt auf die Fahrzeuganmeldung aus.

Keine Umweltzonen im gesamten Bundesland: Anders als in vielen westdeutschen Städten existieren in Mecklenburg-Vorpommern keine Umweltzonen. Das bedeutet: Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist keine Feinstaubplakette erforderlich, und es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Schadstoffklasse für den Betrieb im Stadtgebiet.

Großflächige Zulassungsbezirke: Das Bundesland ist flächenmäßig groß, verfügt aber über vergleichsweise wenige Zulassungsbezirke. Schwerin ist als Landeshauptstadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk mit dem Kürzel SN. Die Kfz-Zulassung Schwerin ist für alle Fahrzeuge zuständig, die im Stadtgebiet gemeldet werden.

Saisonkennzeichen besonders verbreitet: Aufgrund der touristisch geprägten Region, der Nähe zur Ostseeküste und der Seenlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist das Saisonkennzeichen hier überdurchschnittlich häufig im Einsatz – vor allem für Motorräder, Wohnmobile und Freizeitanhänger. Die Saison kann frei gewählt werden und umfasst mindestens zwei zusammenhängende Monate. In der Abmeldezeit entfallen Kfz-Steuer und Versicherungspflicht, was für saisonal genutzte Fahrzeuge erhebliche Einsparungen bedeutet.

Besondere Relevanz des Wohnmobil-Tourismus: Mecklenburg-Vorpommern ist eines der beliebtesten Reiseziele für Wohnmobilreisende in Deutschland. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach Wohnmobilzulassungen. Seit Juni 2025 gilt bundesweit – und damit auch hier – die Pflicht zur Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607 bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen: COC-Dokument des Herstellers
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt
  • HU-Nachweis (aktueller TÜV/DEKRA-Bericht, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung bereithalten)
  • Bei Wunschkennzeichen: Wunschkombination mit Kürzel SN vorab angeben

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Monate)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis über die Vertretungsberechtigung der handelnden Person
  • Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Bevollmächtigung

Wenn eine andere Person die Anmeldung in Ihrem Namen vornimmt:

  • Schriftliche Vollmacht im Original mit Unterschrift des Fahrzeughalters
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • Alle fahrzeug- und versicherungsbezogenen Unterlagen wie oben

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Schwerin. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – das Verfahren ist identisch, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auf den neuen Halter umgeschrieben wird. Wer beim Auto anmelden in Schwerin ein individuelles Kennzeichen wünscht, kann ein Wunschkennzeichen SN mit frei wählbarer Buchstaben-Ziffern-Kombination beantragen – sofern die Kombination noch verfügbar ist. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad zulassen in Schwerin sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein, da Versicherungen nach Hubraum und Leistung (kW) differenzieren. Diese Angaben sind für die Tarifberechnung maßgeblich und müssen in den Zulassungsunterlagen korrekt ausgewiesen sein. Das Saisonkennzeichen ist für Motorräder in der Region besonders beliebt – typischerweise wird die Saison von März bis Oktober gewählt. Die Anmeldegebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen. Beim Anhänger zulassen in Schwerin ist zu unterscheiden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) gezogen werden. Für schwere Anhänger gelten gesonderte Führerscheinklassen (BE, C1E etc.), die beim Zulassungsvorgang nicht geprüft, aber dem Fahrzeughalter bekannt sein müssen. Die Anmeldegebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Schwerin ist aufgrund der Beliebtheit der Region als Reiseziel ein häufiger Vorgang. Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich eingestuft: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen unterliegen den gleichen Regelungen wie PKW, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die LKW-Klasse mit entsprechend anderen Steuer- und Versicherungsregeln. Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage die Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607 verpflichtend. Das Saisonkennzeichen ist auch für Wohnmobile weit verbreitet. Die Anmeldegebühr beträgt 259,00 €.


So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit: Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen, eVB-Nummer, HU-Nachweis und SEPA-Daten. Bei Wohnmobilen mit Gasanlage zusätzlich die G-607-Prüfbescheinigung.

Schritt 2 – Fahrzeugtyp und Kennzeichen wählen Geben Sie im Antragsformular den Fahrzeugtyp an und entscheiden Sie, ob Sie ein Standard-SN-Kennzeichen, ein Wunschkennzeichen, ein Saisonkennzeichen oder ein E- bzw. H-Kennzeichen beantragen möchten.

Schritt 3 – Antrag online einreichen Füllen Sie das Formular vollständig aus und laden Sie die Unterlagen hoch. Wir prüfen Ihre Angaben und die eingereichten Dokumente.

Schritt 4 – Gebühr begleichen Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 229,00 €, Motorrad: 219,00 €, Anhänger: 209,00 €, Wohnmobil: 259,00 €).

Schritt 5 – Zulassungsdokumente erhalten Nach Eingang der Zahlung und abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle weiteren Dokumente. Das Kennzeichen wird entsprechend reserviert bzw. zugeteilt.

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Kennzeichenarten in Schwerin

Alle in Schwerin zugelassenen Fahrzeuge tragen das Kürzel SN. Innerhalb dieses Bezirkskennzeichens stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Wahl:

Kennzeichenart Beschreibung
Standardkennzeichen SN Zugeteilte Kombination aus SN + Buchstaben + Ziffern
Wunschkennzeichen SN Frei gewählte Kombination (z. B. SN-AB 123), sofern verfügbar
Saisonkennzeichen Gültig für einen frei wählbaren Zeitraum (mind. 2 Monate)
E-Kennzeichen Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (z. B. SN-E 100)
H-Kennzeichen Für Oldtimer ab 30 Jahren mit Gutachten; Aufpreis: 29,00 €

Das Wunschkennzeichen SN kann vorab auf Verfügbarkeit geprüft und im Rahmen der Anmeldung direkt beantragt werden. Das H-Kennzeichen setzt ein Oldtimer-Gutachten (§ 23 StVZO) voraus und wird mit einem Aufpreis von 29,00 € auf die reguläre Zulassungsgebühr berechnet.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Schwerin

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Schwerin?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Da der gesamte Vorgang online abgewickelt wird, entfallen Wartezeiten durch Terminvergabe oder persönliches Erscheinen vor Ort.

Was brauche ich, um ein Auto in Schwerin anzumelden?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. bei Neuwagen das COC-Dokument), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Schwerin?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt es Ihnen, die Buchstaben-Ziffern-Kombination hinter dem Bezirkskürzel SN selbst zu wählen – zum Beispiel SN-MV 25. Die gewünschte Kombination muss noch frei sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (max. 8 Zeichen gesamt). Sie beantragen das Wunschkennzeichen SN direkt im Rahmen Ihrer Online-Anmeldung bei uns.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Schwerin?

Fahrzeuge, die in Schwerin zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen mit dem Kürzel SN. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk der Landeshauptstadt Schwerin. Neben dem Standardkennzeichen sind auch Wunsch-, Saison-, E- und H-Kennzeichen mit dem Kürzel SN erhältlich.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Schwerin online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig über unser Online-Formular. Sie geben Ihre Fahrzeug- und Halterdaten ein, wählen die gewünschte Kennzeichenart und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Nach Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsdokumente. Ein Besuch bei der Kfz-Zulassung Schwerin ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Schwerin?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen: zzgl. 29,00 € Aufpreis auf die jeweilige Grundgebühr

Diese Gebühren gelten für die vollständige Bearbeitung der Anmeldung einschließlich Kennzeichenzuteilung.

Wann hat die Zulassungsstelle in Schwerin geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Schwerin ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir die Anmeldung vollständig online abwickeln, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden und können Ihren Antrag jederzeit einreichen.

Gilt das SN-Kennzeichen auch für Fahrzeuge aus dem Umland?

Das Kennzeichen SN ist dem Zulassungsbezirk Schwerin zugeordnet. Maßgeblich für die Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Schwerin ist der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters bzw. der Firmensitz bei gewerblichen Zulassungen. Liegt dieser im Stadtgebiet Schwerin, sind wir die zuständige Stelle – unabhängig davon, wo das Fahrzeug überwiegend genutzt wird.

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Zuständige Zulassungsstelle für Schwerin

Kfz-Zulassung Schwerin

Heinrich-Hertz-Ring 2

19061 Schwerin

Tel: 03871-115

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr