KFZ-Ummeldung in Flensburg
Ob PKW, Motorrad oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Flensburg wird für alle Fahrzeugtypen hier bei uns vollständig online abgewickelt. Wer nach Flensburg zieht, innerhalb der Stadt umzieht oder ein Fahrzeug kauft bzw. verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, das Fahrzeug umzumelden. Gleiches gilt bei einer Namens- oder Adressänderung, die sich auf die Zulassungsdaten auswirkt. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Flensburg – und wir bearbeiten Ihren Vorgang direkt über dieses Portal, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.
Das Kennzeichen FL steht für Flensburg und ist das amtliche Unterscheidungszeichen für alle hier zugelassenen Fahrzeuge. Bei einer Ummeldung können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten oder ein neues Wunschkennzeichen mit dem Kürzel FL beantragen. Alle Details dazu sowie die anfallenden Kosten finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Flächenland Deutschlands und weist einige Merkmale auf, die für die KFZ-Ummeldung praktische Bedeutung haben.
Keine Umweltzonen: In Schleswig-Holstein – und damit auch in Flensburg – gibt es keine Umweltzonen. Die Vergabe einer Umweltplakette ist daher bei der Ummeldung weder erforderlich noch Teil des Verfahrens. Das vereinfacht den Prozess im Vergleich zu Bundesländern mit ausgewiesenen Umweltzonen erheblich.
Saisonkennzeichen an der Küste besonders verbreitet: Als Küstenland mit langer Förde, Ostseeküste und zahlreichen Freizeitfahrzeugen ist Schleswig-Holstein eines der Bundesländer mit überdurchschnittlich vielen Saisonkennzeichen. Gerade in Flensburg und der Umgebung werden Motorräder, Wohnmobile und Anhänger häufig mit einem Saisonkennzeichen betrieben, das nur für einen festgelegten Zeitraum im Jahr gilt. Bei einer Ummeldung ist der bestehende Saisonzeitraum zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Grenzlage zu Dänemark: Flensburg liegt unmittelbar an der deutsch-dänischen Grenze. Fahrzeuge, die aus dem europäischen Ausland – insbesondere aus Dänemark – nach Flensburg überführt werden, unterliegen besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Ausländische Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls eine Einzelgenehmigung oder ein Gutachten nach §21 StVZO können erforderlich sein. Wir prüfen im Rahmen des Antrags, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.
Kennzeichenvielfalt in Schleswig-Holstein: Das Land verfügt über eine Vielzahl regionaler Kennzeichenkürzel, darunter FL für Flensburg, KI für Kiel und HL für Lübeck. Seit der Wiedereinführung historischer Kennzeichen ist es möglich, auch Kürzel wie SL (Schleswig) oder NF (Nordfriesland) zu führen. Diese Wahl ist bei der Ummeldung relevant, wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Flensburg:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir Ihren Antrag vollständig online entgegennehmen und bearbeiten, sind diese Zeiten für die Einreichung Ihres Antrags über unser Portal nicht maßgeblich.
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nachdem, ob eine Ummeldung nach einem Umzug oder nach einem Halterwechsel vorgenommen wird.
Bei Umzug
Wenn Sie nach Flensburg gezogen sind oder innerhalb der Stadt eine neue Adresse haben, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, sofern noch nicht hinterlegt
- Aktuelle HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung), falls die Prüfplakette ausgelaufen ist
- Bei Wohnmobilen: aktueller Nachweis der Gasprüfung nach G 607
Liegt Ihre neue Adresse bereits im Melderegister vor, kann die Ummeldung des Fahrzeugs direkt angestoßen werden. Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht gesondert nachzuweisen, wenn die neue Meldebestätigung vorliegt.
Bei Halterwechsel
Beim Halterwechsel – also beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs – sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und unterschrieben vom Vorhalter)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit Eintragung des Vorhalters und Freigabe zur Umschreibung)
- Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Versicherers)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Wunschkennzeichen FL: Reservierungsnachweis, sofern vorab reserviert
Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, ist bei der Ummeldung zu klären, ob der Saisonzeitraum übernommen oder geändert werden soll.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Auto ummelden in Flensburg ist der häufigste Vorgang, den wir hier bearbeiten. Beim Standardfall – Halterwechsel oder Umzug eines in Deutschland zugelassenen PKW – sind keine fahrzeugspezifischen Besonderheiten zu beachten, sofern die Hauptuntersuchung gültig ist. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Flensburg beträgt bei PKW 179,00 €. Wer sein bisheriges Kennzeichen behalten möchte, kann dies bei Umzügen innerhalb Deutschlands seit 2015 in der Regel tun, sofern das Kennzeichen nicht auf einen anderen Halter übertragen wurde.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Flensburg ist besonders auf ein bestehendes Saisonkennzeichen zu achten. Gerade in der Region Flensburg, wo Motorräder häufig nur in den Sommermonaten genutzt werden, sind Saisonzulassungen verbreitet. Bei einem Halterwechsel ist zu klären, ob der bisherige Saisonzeitraum übernommen wird oder ob eine Anpassung gewünscht ist. Ein Saisonkennzeichen kann auf einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monate ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.
Anhänger
Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug umgemeldet. Beim Anhänger ummelden in Flensburg sind dieselben Fristen und Unterlagen maßgeblich wie bei anderen Fahrzeugtypen. Wichtig: Das Kennzeichen des Anhängers ist nicht zwingend identisch mit dem des Zugfahrzeugs. Bei einem Halterwechsel ist die Zulassungsbescheinigung Teil II des Anhängers vorzulegen. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Beim Wohnmobil ummelden in Flensburg sind zwei zusätzliche Aspekte zu prüfen. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da Wohnmobile ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse anderen steuerlichen und zulassungsrechtlichen Regelungen unterliegen. Zweitens muss bei Wohnmobilen mit Gasanlage eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegen. Diese Prüfung ist in der Regel alle zwei Jahre fällig. Liegt kein aktueller Nachweis vor, ist die Prüfung vor der Ummeldung nachzuholen. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Flensburg beträgt 209,00 €.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Flensburg erforderlich?
Halterwechsel
Wechselt ein Fahrzeug den Halter – etwa durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, ist der neue Halter verpflichtet, das Fahrzeug auf sich umzuschreiben. Der Begriff „Auto umschreiben Flensburg" beschreibt genau diesen Vorgang: Die Kfz-Zulassung Flensburg trägt den neuen Halter in die Fahrzeugpapiere ein und aktualisiert die bundesweiten Zulassungsdaten. Ein Halterwechsel ohne Ummeldung ist nicht zulässig und kann zur Haftung des Vorhalters führen.
Umzug nach Flensburg
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Flensburg verlegt, muss sein Fahrzeug hier ummelden. Das gilt unabhängig davon, ob das bisherige Kennzeichen behalten wird oder ein neues FL-Kennzeichen zugeteilt werden soll. Maßgeblich ist der neue Hauptwohnsitz im Melderegister.
Umzug innerhalb von Flensburg
Auch ein Umzug innerhalb der Stadt kann eine Ummeldung erforderlich machen, wenn sich die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Adresse ändert. Wir aktualisieren in diesem Fall die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Namens- oder Adressänderung
Bei einer Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie bei einer Adressänderung, die nicht durch einen Umzug bedingt ist, sind die Fahrzeugpapiere entsprechend anzupassen. Auch dieser Vorgang wird bei uns online abgewickelt.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer eine Ummeldung nach einem Halterwechsel oder einem Umzug zu erfolgen hat. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt mit dem Tag des Ereignisses – also dem Tag der Eigentumsübertragung oder dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes.
Wird diese Frist nicht eingehalten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro, in schwerwiegenden Fällen – etwa bei dauerhafter Unterlassung – können die Behörden weitere Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus besteht bei einem nicht umgemeldeten Halterwechsel das Risiko, dass der bisherige Halter für Schäden oder Ordnungswidrigkeiten haftet, die das Fahrzeug unter dem neuen Besitzer verursacht.
Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis anzustoßen.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Flensburg
Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Wer also bisher ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk geführt hat und nach Flensburg zieht, kann dieses Kennzeichen behalten – vorausgesetzt, es ist nicht abgelaufen oder auf einen anderen Halter übertragen worden. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit auch bei einer Ummeldung nach Flensburg möglich.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen wünscht, kann ein Wunschkennzeichen Flensburg mit dem Kürzel FL beantragen. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist dabei frei wählbar, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist und den formalen Vorgaben entspricht. Bei einem Halterwechsel ist ein Wunschkennzeichen FL ebenfalls möglich – auch wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Bezirk zugelassen war.
Das bisherige Kennzeichen kann bei einem Halterwechsel vom Vorhalter reserviert und auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wir informieren Sie im Antragsprozess über die jeweils geltenden Optionen.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Flensburg
Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Flensburg?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren decken die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Flensburg ab. Zusätzliche Kosten können für neue Kennzeichenschilder oder die Reservierung eines Wunschkennzeichens anfallen.
Kann ich mein altes Kennzeichen bei einem Umzug nach Flensburg behalten?
Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Sie müssen das Kennzeichen nicht zwingend gegen ein FL-Kennzeichen tauschen. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen noch gültig und nicht auf einen anderen Halter übertragen ist.
Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug umzumelden?
Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Zeitpunkt des Umzugs bzw. der Ummeldung des Wohnsitzes. Bei Überschreitung dieser Frist droht ein Bußgeld. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem Umzug hier einzureichen.
Muss ich bei einem Halterwechsel persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen?
Nein. Wir bearbeiten die KFZ-Ummeldung in Flensburg vollständig online. Sie laden die erforderlichen Unterlagen digital hoch und erhalten die aktualisierten Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Flensburg ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich mein Wohnmobil ohne aktuelle Gasprüfung ummelden möchte?
Liegt kein gültiger Nachweis der Gasprüfung nach G 607 vor, muss diese vor der Ummeldung nachgeholt werden. Wir können den Vorgang erst abschließen, wenn der aktuelle Prüfnachweis vorliegt. Die Gasprüfung ist bei anerkannten Prüfstellen durchzuführen.
Kann ich bei einem Halterwechsel ein Wunschkennzeichen mit FL beantragen?
Ja. Bei einem Halterwechsel können Sie ein neues Wunschkennzeichen Flensburg mit dem Kürzel FL beantragen. Sie können die gewünschte Kombination im Rahmen des Antragsverfahrens hier direkt reservieren und zuteilen lassen, sofern die Kombination verfügbar ist.
Gilt die Ummeldepflicht auch für Anhänger ohne eigenen Antrieb?
Ja. Auch Anhänger sind eigenständig zugelassene Fahrzeuge mit eigener Zulassungsbescheinigung. Bei einem Halterwechsel oder einem Umzug nach Flensburg ist der Anhänger unabhängig vom Zugfahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist umzumelden.
Was muss ich beim Motorrad ummelden in Flensburg bezüglich des Saisonkennzeichens beachten?
Wenn das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist, ist bei der Ummeldung zu klären, ob der bestehende Saisonzeitraum übernommen oder angepasst werden soll. In Flensburg und der gesamten Region sind Saisonkennzeichen für Motorräder weit verbreitet. Der Zeitraum kann im Rahmen der Ummeldung neu festgelegt werden und muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.