KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Kiel

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Kiel

Kiel vergibt das Kennzeichenkürzel KI – die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Sie nach Kiel gezogen sind, ein Fahrzeug erworben haben oder Ihre persönlichen Daten im Fahrzeugregister aktualisieren müssen: Wir bearbeiten Ihren Vorgang direkt und ohne Umwege. Als zuständige Stelle für die Kfz-Zulassung Kiel nehmen wir Ihre Ummeldung entgegen, prüfen die eingereichten Unterlagen und stellen alle erforderlichen Dokumente aus.

Eine KFZ Ummeldung in Kiel ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern gesetzliche Pflicht. Das Fahrzeugregister muss jederzeit den tatsächlichen Halter und dessen aktuellen Wohnsitz ausweisen. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert Bußgelder und im Schadensfall versicherungsrechtliche Nachteile. Wir erläutern auf dieser Seite, wann die Ummeldung erforderlich ist, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf bei uns funktioniert.

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Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Flächenland Deutschlands und weist einige Besonderheiten auf, die für die KFZ-Ummeldung relevant sind.

Keine Umweltzonen: Im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein – einschließlich der Landeshauptstadt Kiel – existieren keine Umweltzonen. Eine Feinstaubplakette ist weder für die Ummeldung noch für den Fahrzeugbetrieb erforderlich. Halter älterer Fahrzeuge ohne grüne Plakette sind davon nicht betroffen.

Kennzeichenlandschaft im Norden: Schleswig-Holstein verfügt über eine Vielzahl regional verwurzelter Kennzeichenkürzel. Neben KI für Kiel sind im Land unter anderem FL für Flensburg und HL für Lübeck gebräuchlich. Seit der Liberalisierung im Jahr 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einer anderen deutschen Region dauerhaft zu behalten – auch nach einem Umzug nach Kiel. Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel KI wünscht, kann dies bei uns beantragen.

Saisonkennzeichen an der Küste: Aufgrund der geografischen Lage Kiels an der Kieler Förde und der allgemeinen Küstennähe in Schleswig-Holstein sind Saisonkennzeichen in dieser Region besonders verbreitet. Motorräder, Wohnmobile und Cabrios werden häufig nur für einen Teil des Jahres genutzt und entsprechend mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Bei einer Ummeldung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob der bestehende Saisonzeitraum angepasst werden soll oder beibehalten werden kann.

Fahrzeuge mit Anhängerbetrieb: In Schleswig-Holstein ist die Nutzung von Anhängern für Bootstransporte, Pferdehaltung und landwirtschaftliche Zwecke besonders häufig. Anhänger müssen unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen und bei einem Halterwechsel eigenständig umgemeldet werden. Wir verarbeiten Anhänger-Ummeldungen als eigenständige Vorgänge.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte halten Sie alle Unterlagen vollständig bereit, bevor Sie den Antrag bei uns einreichen.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Kiel verlegt haben oder innerhalb der Stadt umgezogen sind, benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass (aktuell, mit aktuellem Wohnsitzeintrag)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Aktuelle Hauptuntersuchungsbescheinigung (HU-Nachweis, sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, sofern noch nicht hinterlegt
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

Bei einem reinen Adresswechsel innerhalb von Kiel ohne Halterwechsel entfällt in der Regel die erneute Vorlage des Fahrzeugbriefs, sofern keine weiteren Änderungen vorgenommen werden.

Bei Halterwechsel

Beim Auto ummelden nach einem Fahrzeugkauf oder einer Schenkung sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, im Original)
  • SEPA-Lastschriftmandat des neuen Halters für die Kfz-Steuer
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Halters)
  • HU-Nachweis (aktuell, sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter

Wenn das Fahrzeug bisher auf eine andere Person zugelassen war und die alten Kennzeichen nicht übernommen werden sollen, sind diese bei uns abzugeben oder entstempeln zu lassen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Fahrzeugtyp bei der KFZ Ummeldung in Kiel. Das Verfahren folgt dem Standardablauf: Unterlagen einreichen, Gebühr entrichten, neue oder aktualisierte Zulassungsdokumente erhalten. Die Kosten für das Auto ummelden in Kiel betragen 179,00 €. Wunschkennzeichen mit dem Kürzel KI können beim Halterwechsel beantragt werden – die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen des Antragsverfahrens.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Kiel ist besonders auf das Saisonkennzeichen zu achten. Viele Motorräder in der Region sind nicht ganzjährig zugelassen. Bei einer Ummeldung – sei es durch Halterwechsel oder Umzug – prüfen wir, ob der bestehende Saisonzeitraum übernommen werden soll oder ob eine Anpassung gewünscht wird. Die Ummeldung eines Motorrads kostet bei uns 169,00 €.

Anhänger

Der Anhänger ummelden in Kiel ist ein eigenständiger Verwaltungsvorgang, der unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug behandelt wird. Jeder zulassungspflichtige Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und muss bei einem Halterwechsel separat umgemeldet werden. Die Gebühr beträgt 159,00 €. Bitte beachten Sie, dass auch Anhänger einer regelmäßigen Hauptuntersuchung unterliegen können – der aktuelle HU-Nachweis ist daher vorzulegen.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Kiel sind zwei zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant: Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse unterliegen anderen steuerlichen und zulassungsrechtlichen Regelungen als leichtere Fahrzeuge. Zweitens ist die Gasprüfung nach G 607 zu beachten: Wohnmobile mit Flüssiggasanlage müssen eine gültige Gasprüfbescheinigung vorweisen. Ist diese abgelaufen oder nicht vorhanden, kann die Ummeldung nicht vollständig abgeschlossen werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

Der Ablauf ist in wenige, klar strukturierte Schritte gegliedert:

  1. Unterlagen zusammenstellen: Prüfen Sie anhand der oben genannten Liste, welche Dokumente für Ihren konkreten Fall erforderlich sind. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag hier bei uns ein. Wir nehmen alle erforderlichen Angaben strukturiert auf.
  3. Prüfung und Bearbeitung: Wir prüfen die eingereichten Dokumente und bearbeiten Ihren Vorgang. Bei Rückfragen melden wir uns über den angegebenen Kommunikationsweg.
  4. Gebührenentrichtung: Die anfallenden Gebühren werden im Rahmen des Antragsverfahrens fällig. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 169,00 €, Anhänger: 159,00 €, Wohnmobil: 209,00 €).
  5. Ausstellung der Dokumente: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie – sofern erforderlich – neue Kennzeichen.

Unsere Erreichbarkeit: Montag: 07:30–15:00 Uhr | Dienstag: 07:30–15:00 Uhr | Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr | Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr | Freitag: 07:30–12:00 Uhr


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Kiel erforderlich?

Halterwechsel

Sobald ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt – durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, ist der neue Halter verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden. Der Halterwechsel in Kiel muss innerhalb einer Woche nach Übernahme des Fahrzeugs vollzogen sein. Solange die Ummeldung nicht erfolgt ist, bleibt der bisherige Halter im Fahrzeugregister eingetragen – mit allen damit verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Umzug nach Kiel

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Kiel verlegt, ist verpflichtet, das auf ihn zugelassene Fahrzeug ebenfalls umzumelden. Das bisherige Kennzeichen kann in vielen Fällen behalten werden; alternativ kann ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel KI beantragt werden. Die Kfz-Zulassung Kiel ist in diesem Fall die zuständige Stelle.

Umzug innerhalb von Kiel

Auch ein Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebiets löst eine Meldepflicht aus. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss dem aktuellen Wohnsitz entsprechen. Wir aktualisieren die entsprechenden Einträge im Fahrzeugregister und stellen eine korrigierte Zulassungsbescheinigung aus.

Namens- oder Adressänderung

Namensänderungen – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie Adressänderungen, die nicht durch einen Umzug ausgelöst wurden (zum Beispiel durch eine Straßenumbenennung), müssen ebenfalls in den Fahrzeugpapieren nachgeführt werden. Auch hier sind wir die zuständige Stelle.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beträgt die gesetzliche Frist für die KFZ-Ummeldung eine Woche ab dem Zeitpunkt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist gilt für Halterwechsel ebenso wie für Wohnsitzwechsel.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die möglichen Bußgelder bewegen sich je nach Schwere des Verstoßes im zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich. Hinzu kommen mögliche Komplikationen im Schadensfall: Ist das Fahrzeug nicht korrekt auf den tatsächlichen Halter zugelassen, können Versicherungsleistungen eingeschränkt oder verweigert werden. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Kiel

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen auch nach einem Umzug in eine andere Zulassungsregion dauerhaft beizubehalten. Wer also beispielsweise mit dem Kennzeichen einer anderen Stadt nach Kiel zieht, muss dieses nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug nach Kiel ist damit problemlos möglich – sofern das Kennzeichen entstempelt und wieder entstempelt wird.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen Kiel mit dem Kürzel KI wünscht, kann dieses bei uns beantragen. Beim Halterwechsel in Kiel besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen KI zu wählen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird im Rahmen des Antragsverfahrens auf Verfügbarkeit geprüft. Reservierungen sind für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Das Kennzeichen behalten und ummelden in Kiel ist der häufigste Wunsch bei Zugezogenen aus anderen Bundesländern. Wir klären im Einzelfall, welche Schritte dafür notwendig sind.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Kiel

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Kiel?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder besondere Kennzeichenformate anfallen.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen nach dem Umzug nach Kiel behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen dauerhaft zu behalten, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Kiel verlegen. Wer ein Kennzeichen mit dem Kürzel KI wünscht, kann alternativ ein neues Kennzeichen bei uns beantragen.

Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug umzumelden?

Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Datum des Umzugs. Bei Überschreitung dieser Frist handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Was passiert, wenn ich die Frist für den Halterwechsel versäume?

Versäumte Fristen beim Halterwechsel stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Darüber hinaus verbleibt der bisherige Halter im Fahrzeugregister, was bei Unfällen oder Parkverstößen zu erheblichen Problemen führen kann. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach Fahrzeugübernahme vorzunehmen.

Muss ich beim Motorrad-Ummelden in Kiel das Saisonkennzeichen anpassen?

Nicht zwingend. Ein bestehendes Saisonkennzeichen kann in vielen Fällen übernommen werden. Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern möchten, geben Sie dies im Rahmen des Antragsverfahrens an. Wir prüfen die Anpassung und nehmen diese vor.

Brauche ich für die Ummeldung eines Anhängers andere Unterlagen als für einen PKW?

Grundsätzlich sind die Unterlagen vergleichbar: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis sowie der Nachweis der Haftpflichtversicherung. Der Anhänger wird als eigenständiges Fahrzeug behandelt und unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet. Ein gültiger HU-Nachweis ist ebenfalls vorzulegen, sofern der Anhänger HU-pflichtig ist.

Ist für die Ummeldung eines Wohnmobils eine Gasprüfung erforderlich?

Wenn das Wohnmobil über eine Flüssiggasanlage verfügt, muss eine gültige Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorliegen. Ist diese abgelaufen, muss sie vor der Ummeldung erneuert werden. Bitte prüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Gasprüfung, bevor Sie den Antrag einreichen.

Kann ich ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel KI beantragen?

Ja. Bei einem Halterwechsel oder einer Neuanmeldung besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen KI zu beantragen. Die gewünschte Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft. Eine Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum möglich. Geben Sie Ihren Wunsch direkt im Antragsverfahren an.


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Zuständige Zulassungsstelle für Kiel

Kfz-Zulassung Kiel

Saarbrückenstr. 147

24113 Kiel

Tel: 0431-901-2037

E-Mail: kfz-zulassung@kiel.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr