KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Pfarrkirchen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Pfarrkirchen

Pfarrkirchen vergibt das Kennzeichenkürzel PAN – und die KFZ-Ummeldung für den Landkreis Rottal-Inn wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Umzug oder einer Namensänderung ummelden müssen: Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und ohne Behördengang. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Rottal-Inn, deren Aufgaben wir hier für Sie digital abwickeln.

Die KFZ-Ummeldung in Pfarrkirchen ist kein bürokratischer Aufwand, den Sie aufschieben sollten. Das Gesetz setzt klare Fristen, und die richtigen Unterlagen entscheiden über einen reibungslosen Ablauf. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – von den Fahrzeugtypen über die erforderlichen Dokumente bis zu den anfallenden Kosten.

Jetzt KFZ-Ummeldung starten →


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Pfarrkirchen erforderlich?

Eine Ummeldung – auch als Umschreibung bezeichnet – ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten ändern. Das betrifft vier wesentliche Fallgruppen.

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer, muss der neue Halter das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen. Beim Halterwechsel in Pfarrkirchen wird das Fahrzeug offiziell auf den neuen Halter zugelassen. Dabei kann das bisherige Kennzeichen übernommen werden, sofern es noch gültig ist, oder ein neues PAN-Kennzeichen zugeteilt werden. Auch ein Wunschkennzeichen PAN ist beim Halterwechsel möglich. Bis zur vollständigen Ummeldung darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden.

Umzug nach Pfarrkirchen

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Pfarrkirchen verlegt, muss sein Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbezirk Rottal-Inn umschreiben lassen. Das bedeutet: Das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt muss in der Regel gegen ein PAN-Kennzeichen getauscht werden – es sei denn, Sie machen von der seit 2015 geltenden Regelung zur Kennzeichenmitnahme Gebrauch. Das Auto ummelden nach Umzug nach Pfarrkirchen ist Pflicht und innerhalb der gesetzlichen Frist vorzunehmen.

Umzug innerhalb von Pfarrkirchen

Auch wer innerhalb der Stadt oder des Landkreises umzieht, ist zur Meldung verpflichtet. Die neue Adresse muss in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden. In diesem Fall bleibt das PAN-Kennzeichen in der Regel erhalten; es ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu aktualisieren.

Namens- oder Adressänderung

Änderungen des Namens – etwa durch Heirat oder gerichtliche Namensänderung – sowie Adressänderungen sind ebenfalls meldepflichtig. Auch hier sind die Fahrzeugpapiere entsprechend anzupassen. Wir nehmen diese Änderungen im Rahmen der Ummeldung für Sie vor.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine Frist von einer Woche, innerhalb derer eine Ummeldung nach einem Halterwechsel oder einem Umzug zu erfolgen hat. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt mit dem Tag des Ereignisses – also dem Tag der Fahrzeugübergabe oder der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro, in schwerwiegenderen Fällen können höhere Beträge festgesetzt werden. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug nicht korrekt auf den aktuellen Halter zugelassen ist. Eine nicht fristgerecht durchgeführte Ummeldung kann im Schadensfall zu Problemen bei der Haftpflichtversicherung führen.

Handeln Sie daher ohne Verzögerung. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnell und unkompliziert.

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


Kennzeichen bei der Ummeldung in Pfarrkirchen

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 gilt bundesweit: Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Wer also mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Pfarrkirchen zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein PAN-Kennzeichen tauschen. Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Pfarrkirchen ist damit ausdrücklich möglich – das Kennzeichen wird lediglich auf den neuen Zulassungsbezirk Rottal-Inn umgeschrieben.

Möchten Sie dennoch ein neues Kennzeichen, haben Sie beim Halterwechsel oder beim Umzug die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Pfarrkirchen mit dem Kürzel PAN zu beantragen. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen kann – sofern verfügbar – frei gewählt werden. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Wunschkennzeichen im Rahmen des Ummeldeverfahrens.

Bitte beachten Sie: Alte Kennzeichen, die bereits abgelaufen oder entstempelt sind, können nicht weitergeführt werden. In diesem Fall ist die Zuteilung eines neuen Kennzeichens verpflichtend.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Pfarrkirchen ist der häufigste Anwendungsfall. Für PKW gelten die Standardregelungen der FZV. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II müssen vorliegen, ebenso der aktuelle Hauptuntersuchungsnachweis (HU). Die Kosten für die KFZ-Ummeldung Pfarrkirchen betragen bei PKW 179,00 Euro. Wir bearbeiten den Vorgang auf Basis der eingereichten Unterlagen vollständig.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Pfarrkirchen ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Monate begrenzt und müssen bei der Ummeldung gegebenenfalls angepasst oder neu beantragt werden. Wer das Motorrad ganzjährig zulassen möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung veranlassen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Der Anhänger ummelden in Pfarrkirchen folgt eigenen Regeln: Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Das bedeutet, dass auch beim Halterwechsel oder Umzug der Anhänger separat umgemeldet werden muss. Zugfahrzeug und Anhänger können verschiedene Halter haben. Die Ummeldung eines Anhängers kostet 159,00 Euro.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Pfarrkirchen sind einige Besonderheiten zu beachten. Wohnmobile fallen je nach zulässigem Gesamtgewicht in unterschiedliche Fahrzeugklassen, was sich auf die zulässigen Kennzeichentypen und die Zulassungsvoraussetzungen auswirken kann. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Gasprüfung nach G 607 vorliegt und noch aktuell ist. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlagen vorgeschrieben und muss bei der Ummeldung nachgewiesen werden können. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Ummeldung nach einem Umzug – innerhalb von Pfarrkirchen oder von außerhalb – benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette oder AU-Bescheinigung)
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bei Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Saisonzeitraums

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Pfarrkirchen sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und unterschrieben vom bisherigen Halter)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vom bisherigen Halter übergeben)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern zutreffend)
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Halters)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Bei natürlichen Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und lesbar vorliegen. Unvollständige Einreichungen verzögern die Bearbeitung.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine stark dezentralisierte Zulassungsstruktur aus. Viele Landkreise – darunter auch der Landkreis Rottal-Inn – verfügen über ein eigenes Kennzeichenkürzel und eine eigenständige Zulassungsbehörde. Das Kürzel PAN steht dabei ausschließlich für den Zulassungsbezirk Rottal-Inn und ist regional eindeutig zugeordnet.

In Bayern bestehen zudem regionale Unterschiede bei Umweltauflagen: In den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg gelten Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen (Feinstaubplakette) fahren dürfen. München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, die ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Plakette zugänglich ist. Wer aus dem ländlichen Raum – etwa aus dem Rottal-Inn-Kreis – in eine dieser Städte pendelt oder dorthin zieht, muss die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen und gegebenenfalls eine Feinstaubplakette beantragen.

Für Fahrzeughalter im Raum Pfarrkirchen sind diese Umweltzonen im Alltag weniger relevant, da der Landkreis Rottal-Inn selbst keine Umweltzone ausweist. Dennoch ist es ratsam, beim Halterwechsel oder Fahrzeugerwerb die Schadstoffklasse zu prüfen, um bei Fahrten in bayerische Großstädte keine Bußgelder zu riskieren.

Ein weiterer bayerischer Aspekt: Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gelten in Bayern teilweise eigene Regelungen für die Gewichtsklasseneinstufung, die sich auf die Zulassungsgebühren auswirken können. Wir berücksichtigen diese bei der Bearbeitung Ihres Antrags automatisch.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Rottal-Inn sind:

Tag Zeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Durch unsere Online-Bearbeitung sind Sie nicht an diese Zeiten gebunden.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Pfarrkirchen

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Aufkommen und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Sie erhalten nach Abschluss eine Bestätigung.

Was kostet die Auto ummelden in Pfarrkirchen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 Euro, Motorräder 169,00 Euro, Anhänger 159,00 Euro und Wohnmobile 209,00 Euro. Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Pfarrkirchen behalten?

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, auch wenn Sie in den Zulassungsbezirk Rottal-Inn ziehen. Das Kennzeichen wird lediglich auf Ihren neuen Wohnort umgeschrieben.

Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen PAN beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel PAN zu beantragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und reservieren diese für Sie.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Ein Verstoß gegen die Wochenfrist gemäß § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro. Zusätzlich können versicherungsrechtliche Probleme entstehen. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich meinen PKW ummelde?

Ja. Anhänger werden eigenständig zugelassen und haben eine eigene Zulassungsbescheinigung. Die Ummeldung eines Anhängers erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug und ist separat zu beantragen.

Benötige ich für die Ummeldung eines Wohnmobils besondere Nachweise?

Ja. Für Wohnmobile mit Gasanlage ist eine gültige Gasprüfung nach G 607 nachzuweisen. Außerdem ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zu prüfen, da diese die Zulassungsvoraussetzungen beeinflussen kann. Halten Sie diese Unterlagen bei der Antragstellung bereit.

Wie erhalte ich die neuen Fahrzeugpapiere nach der Ummeldung?

Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie gegebenenfalls neue Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Details zum Versand und zur Abholung werden im Rahmen des Antragsprozesses kommuniziert.

KFZ-Ummeldung in Pfarrkirchen – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Pfarrkirchen

Kfz-Zulassung Rottal-Inn

Industriestr. 18

84347 Pfarrkirchen

Tel: 08561-20-800

E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-pan.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr