KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Ravensburg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Ravensburg

In Baden-Württemberg wird die KFZ-Ummeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – in Ravensburg erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Ob Sie nach Ravensburg gezogen sind, ein Fahrzeug erworben haben oder schlicht Ihre Adresse geändert wurde: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig und ohne Wartezeit vor Ort.

Die Kfz-Zulassung Ravensburg ist zuständig für alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichenkürzel RV sowie für alle Halter mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Ravensburg. Sobald sich relevante Daten zu Fahrzeug oder Halter ändern, besteht eine gesetzliche Pflicht zur Ummeldung. Wer diese Pflicht kennt und rechtzeitig handelt, vermeidet Bußgelder und rechtliche Komplikationen.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu Fristen, Unterlagen, Fahrzeugtypen und den Besonderheiten, die speziell für Ravensburg und das Land Baden-Württemberg gelten.

Jetzt KFZ-Ummeldung starten →


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Ravensburg erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Halterdaten oder der Zulassungsbezirk ändern. Die folgenden Situationen lösen die Ummeldepflicht aus:

Halterwechsel

Beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs wechselt der rechtliche Halter. Dieser Halterwechsel in Ravensburg muss zwingend bei der Kfz-Zulassung Ravensburg registriert werden. Der neue Halter trägt die Verantwortung für die Ummeldung – nicht der Verkäufer. Solange das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, haftet dieser im Zweifel weiterhin für anfallende Steuern und Versicherungspflichten. Eine klare und zügige Ummeldung schützt beide Seiten.

Umzug nach Ravensburg

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Ravensburg verlegt, muss sein Fahrzeug auf den neuen Wohnort umschreiben lassen. Das gilt auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Bundesland stammt. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 darf das alte Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden – dazu mehr im Abschnitt zu Kennzeichen. In jedem Fall ist die Ummeldung bei uns einzureichen, sobald der neue Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg gemeldet ist.

Umzug innerhalb von Ravensburg

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises, etwa von einer Gemeinde in eine andere, kann eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich machen, wenn sich dabei die im Fahrzeugbrief eingetragene Adresse ändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss die aktuelle Anschrift des Halters widerspiegeln. Wir aktualisieren die entsprechenden Daten nach Eingang Ihres Antrags.

Namens- oder Adressänderung

Eine Heirat, Scheidung oder eine amtliche Namensänderung macht ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere notwendig. Gleiches gilt für eine neue Straßenadresse durch Umbenennungen oder Umnummerierungen. In diesen Fällen sprechen wir technisch von einer Bestandsänderung, die schriftlich bei uns zu melden ist.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Halter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt also mit dem Tag des Halterwechsels, dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt oder dem Tag der Namensänderung.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Fristüberschreitung im dreistelligen Bereich liegen. Hinzu kommen mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen: Ist ein Fahrzeug nicht korrekt auf den aktuellen Halter zugelassen, kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung kommen.

Wir empfehlen, die Ummeldung so früh wie möglich anzustoßen – idealerweise noch am Tag des Erwerbs oder des Einzugs. Über unser Portal ist das jederzeit möglich, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarung.

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


Kennzeichen bei der Ummeldung in Ravensburg

Seit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt bundesweit: Ein Kennzeichen kann beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten werden. Das bedeutet, wer mit einem Münchner Kennzeichen nach Ravensburg zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein RV-Kennzeichen tauschen. Das bisherige Kennzeichen bleibt gültig, solange Fahrzeug und Halter korrekt ummgemeldet sind.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen möchte oder beim Halterwechsel in Ravensburg ein frisches Kennzeichen benötigt, kann ein Wunschkennzeichen RV beantragen. Dabei lassen sich Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach eigenen Wünschen wählen, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Verfügbarkeit prüfen und das Wunschkennzeichen reservieren wir direkt im Zuge des Ummeldeverfahrens.

Beim Halterwechsel wird in der Regel ein neues Kennzeichen zugeteilt oder ein Wunschkennzeichen vergeben – das bisherige Kennzeichen des Vorbesitzers kann nicht automatisch übernommen werden, es sei denn, es handelt sich um ein sogenanntes Reservierungskennzeichen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Ravensburg ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Der Ablauf ist standardisiert: Halterdaten und Fahrzeugdaten werden geprüft, die Zulassungsbescheinigungen aktualisiert und gegebenenfalls ein neues Kennzeichen zugeteilt. Die Gebühr für PKW und Autos beträgt 179,00 €. Darin enthalten sind die Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten für die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Ravensburg ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Monate im Jahr begrenzt und müssen beim Ummelden auf die gewünschten Betriebsmonate im neuen Zulassungsbezirk angepasst werden. Wer bisher ein Ganzjahres-Kennzeichen hatte und auf ein Saisonkennzeichen wechseln möchte – oder umgekehrt –, gibt dies im Antrag entsprechend an. Die Gebühr für Motorräder beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger ummelden in Ravensburg erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Der Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – er wird also separat zugelassen und separat umgemeldet. Wer sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger ummelden möchte, reicht zwei getrennte Anträge ein. Die Gebühr für Anhänger beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Ravensburg sind zwei besondere Punkte zu beachten: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da sie die zulässige Gesamtmasse und damit auch steuerliche sowie versicherungsrechtliche Einstufungen beeinflusst. Zweitens sollte die Gasprüfung nach DVGW G 607 auf Aktualität geprüft werden. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlage vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Liegt keine gültige Gasprüfung vor, kann die Zulassung unter Umständen nicht abgeschlossen werden. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach Umzug nach oder innerhalb von Ravensburg benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (gültig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei erstmaliger Ummeldung in einen neuen Bezirk
  • Nachweis des neuen Wohnsitzes (z. B. Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, sofern noch nicht vorhanden
  • Bei Saisonkennzeichen: Angabe der gewünschten Betriebsmonate

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Ravensburg sind zusätzliche Nachweise erforderlich, da ein neuer Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (beide Teile des Fahrzeugscheins)
  • Nachweis über gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Halters)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Wohnmobilen: aktuelle Gasprüfung G 607
  • Bei gewerblichen Haltern: Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis

Alle Unterlagen werden digital über unser Portal eingereicht. Eine physische Vorsprache ist nicht erforderlich.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der am dichtesten organisierten Bundesländer, was Kfz-Zulassungsbezirke betrifft. Die Vielzahl an Landkreisen – darunter auch der Landkreis Ravensburg – führt dazu, dass Zuständigkeiten klar abgegrenzt sind. Jede Ummeldung muss beim jeweils zuständigen Bezirk erfolgen; die Kfz-Zulassung Ravensburg ist ausschließlich für Fahrzeuge mit Haltersitz im Landkreis Ravensburg zuständig.

Wer innerhalb Baden-Württembergs von einem anderen Landkreis nach Ravensburg zieht, wechselt in der Regel den Zulassungsbezirk – und muss entsprechend ummelden, auch wenn das Kennzeichen behalten werden kann.

Ein weiterer relevanter Aspekt für Fahrzeughalter in Baden-Württemberg: In mehreren Städten des Landes bestehen Umweltzonen, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Fahrzeuge benötigen dort eine gültige Umweltplakette. Stuttgart geht darüber hinaus noch weiter: Für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 gelten dort zeitweise oder streckenbezogene Fahrverbote. Wer mit seinem Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und kann bei der Ummeldung geprüft werden.

Für Fahrzeughalter im Landkreis Ravensburg selbst bestehen derzeit keine Umweltzonen – allerdings kann die Einfahrt in benachbarte Städte oder überregionale Fahrten durch die genannten Regelungen betroffen sein.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Ravensburg

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung in Ravensburg?

Vollständig eingereichte Anträge bearbeiten wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie die aktualisierten Unterlagen auf dem von Ihnen angegebenen Weg. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen – bitte reichen Sie alle geforderten Dokumente vollständig ein.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Ravensburg?

Die Auto ummelden Ravensburg Kosten betragen für PKW 179,00 €, für Motorräder 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 €. Diese Gebühren decken die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung neuer oder aktualisierter Fahrzeugpapiere ab.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen beim Umzug nach Ravensburg behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Kennzeichen behalten beim Ummelden nach Ravensburg ist also grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, das Kennzeichen ist noch auf Sie zugelassen und wird nicht durch einen Halterwechsel ungültig.

Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen RV beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel in Ravensburg kann im Rahmen des Ummeldeverfahrens ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel RV beantragt werden. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und reservieren das Kennzeichen für Sie, sofern es noch frei ist.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Eine Überschreitung der gesetzlichen Frist aus § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit. Es können Bußgelder verhängt werden. Zusätzlich können versicherungsrechtliche Risiken entstehen, wenn das Fahrzeug nicht korrekt auf den aktuellen Halter zugelassen ist. Wir empfehlen, die Ummeldung unverzüglich nach dem auslösenden Ereignis einzureichen.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich auch mein Zugfahrzeug ummelde?

Ja. Anhänger werden in Deutschland eigenständig zugelassen und müssen unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Beide Fahrzeuge erfordern jeweils einen eigenen Antrag und eigene Unterlagen. Die Gebühr für den Anhänger ummelden in Ravensburg beträgt 159,00 €.

Welche Unterlagen brauche ich, um mein Auto nach Umzug umzumelden?

Für das Auto ummelden nach Umzug nach Ravensburg benötigen wir Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie einen Nachweis des neuen Wohnsitzes (z. B. die Meldebestätigung). Bei Saisonkennzeichen ist zusätzlich die gewünschte Betriebszeit anzugeben. Die vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter oben.

Gilt meine Umweltplakette nach der Ummeldung noch?

Ja. Die Umweltplakette ist fahrzeugbezogen, nicht zulassungsbezirk-bezogen. Sie behält ihre Gültigkeit auch nach einer Ummeldung. Sollte Ihr Fahrzeug noch keine Plakette besitzen und Sie planen Fahrten in Umweltzonen in Baden-Württemberg – etwa Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg –, empfehlen wir, die Plakette separat zu beantragen.


KFZ-Ummeldung in Ravensburg – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Ravensburg

Kfz-Zulassung Ravensburg

Friedenstr. 6

88212 Ravensburg

Tel: 0751-85-1414

E-Mail: buergerbuero@rv.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr