KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Waiblingen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Waiblingen

Die KFZ-Ummeldung in Waiblingen kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit im Amt und unabhängig von den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel auf sich umschreiben lassen, nach Waiblingen zugezogen sind oder Ihre Adresse im Rems-Murr-Kreis geändert hat – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital. Das Kennzeichen WN erhalten Sie dabei auf Wunsch direkt im Anschluss an die Bearbeitung. Alle Fahrzeugtypen – vom PKW über das Motorrad bis hin zum Wohnmobil und Anhänger – können Sie hier ummelden. Die Gebühren für die KFZ-Ummeldung Waiblingen liegen je nach Fahrzeugtyp zwischen 159,00 € und 209,00 €.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der am dichtesten verwalteten Bundesländer in Deutschland, was Kfz-Zulassungen betrifft. Das Land verfügt über ein engmaschiges Netz eigenständiger Zulassungsbezirke, das durch die Vielzahl an Landkreisen und Stadtkreisen geprägt ist. Jeder Landkreis betreibt eine eigene Zulassungsstelle – so auch der Rems-Murr-Kreis mit seiner Kfz-Zulassung, die für Fahrzeuge mit dem Kennzeichen WN zuständig ist.

Ein wichtiges Thema für Fahrzeughalter in der Region ist die Umweltzone Stuttgart. Die Landeshauptstadt, die in unmittelbarer Nähe zu Waiblingen liegt, unterhält eine der strengsten Umweltzonen in Deutschland. Für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 gelten in Stuttgart Fahrverbote, die bei bestimmten Feinstaubalarm-Situationen oder dauerhaft in bestimmten Zonen greifen. Wer in Waiblingen wohnt und regelmäßig nach Stuttgart pendelt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen und prüfen, ob die Einfahrt in die Umweltzone mit der aktuellen Plakette zulässig ist.

Neben Stuttgart verfügen auch Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen über ausgewiesene Umweltzonen, in denen mindestens die grüne Feinstaubplakette (Euro 4 Benziner, Euro 6 Diesel) erforderlich ist. Wer sein Fahrzeug bei uns ummeldet und dabei das Kennzeichen wechselt oder ein neues Fahrzeug in Betrieb nimmt, sollte gleichzeitig prüfen, ob die vorhandene Umweltplakette noch gültig und korrekt ausgestellt ist.

Ein weiterer Aspekt in Baden-Württemberg: Die Fahrzeugdichte ist im Rems-Murr-Kreis überdurchschnittlich hoch. Das bedeutet, dass Ummeldungen und Halterwechsel häufig anfallen – umso wichtiger ist es, die gesetzliche Frist von einer Woche einzuhalten und den Vorgang nicht aufzuschieben.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nachdem, ob Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines Umzugs oder eines Halterwechsels ummelden möchten.

Bei Umzug

Wenn Sie nach Waiblingen gezogen sind oder Ihre Adresse innerhalb des Rems-Murr-Kreises geändert hat, benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Bericht bzw. gültige AU-Bescheinigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers)
  • Vorhandene Kennzeichen, sofern ein Kennzeichenwechsel gewünscht ist oder erforderlich wird

Ist die Meldeadresse im Personalausweis noch nicht aktualisiert, reicht in der Regel eine behördliche Meldebestätigung ergänzend aus.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Waiblingen – also wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen – sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original, ausgefüllt und vom Vorhalter unterschrieben
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original, vom Vorhalter unterschrieben
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • eVB-Nummer des neuen Kfz-Versicherers
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht hinterlegt)
  • Aktuelle HU/AU, sofern die Prüffristen des Vorhalters nicht übernommen werden
  • Vorhandene Kennzeichen, wenn ein neues Kennzeichen WN beantragt wird

Bei gewerblichen Haltern oder juristischen Personen sind zusätzlich ein Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Person einzureichen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Beim Auto ummelden in Waiblingen prüfen wir Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Versicherungsnachweis und Hauptuntersuchung. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Waiblingen beträgt bei PKW 179,00 €. Ein Wunschkennzeichen WN kann bei Halterwechsel oder Umzug direkt mit beantragt werden. Seit 2015 ist es außerdem möglich, beim Umzug das bisherige Kennzeichen beizubehalten – auch wenn es ein Kürzel eines anderen Zulassungsbezirks trägt. Wer also mit einem Stuttgarter „S"-Kennzeichen nach Waiblingen zieht, kann dieses grundsätzlich weiterführen.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Waiblingen gelten dieselben Grundanforderungen wie beim PKW. Zusätzlich ist jedoch das Thema Saisonkennzeichen relevant: Viele Motorradfahrer im Rems-Murr-Kreis nutzen ein Saisonkennzeichen, das nur für einen festgelegten Zeitraum im Jahr gültig ist. Bei der Ummeldung prüfen wir, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen, angepasst oder durch ein Ganzjahreskennzeichen ersetzt werden soll. Änderungen am Saisonzeitraum sind im Rahmen der Ummeldung möglich und sollten vorab geklärt werden. Die Gebühr für das Motorrad ummelden in Waiblingen beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet. Beim Anhänger ummelden in Waiblingen ist daher keine gleichzeitige Ummeldung des Zugfahrzeugs notwendig. Maßgeblich sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Anhängers sowie der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden in Waiblingen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Zum einen ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs relevant, da unterschiedliche Gewichtsklassen verschiedene Anforderungen an Hauptuntersuchung und Führerscheinklasse mit sich bringen können. Zum anderen ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 zu beachten: Diese Prüfung muss regelmäßig erneuert werden und sollte zum Zeitpunkt der Ummeldung aktuell sein. Wir empfehlen, den Prüfnachweis bei der Antragstellung bereitzuhalten. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden beträgt 209,00 €.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung in Waiblingen

Der Ablauf ist einfach und vollständig digital gestaltet:

  1. Antrag starten – Wählen Sie den passenden Vorgang (Umzug oder Halterwechsel) und geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein.
  2. Unterlagen hochladen – Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit aller Angaben.
  3. Kennzeichen wählen – Geben Sie an, ob Sie das bestehende Kennzeichen behalten, ein neues WN-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen Waiblingen beantragen möchten.
  4. Gebühr bezahlen – Die Zahlung erfolgt sicher und direkt im Antragsprozess.
  5. Bestätigung erhalten – Nach Prüfung durch unsere Sachbearbeiter erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie weitere Unterlagen auf dem von Ihnen gewählten Weg.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Da wir den Vorgang online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden – Ihr Antrag kann jederzeit eingereicht werden.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Waiblingen erforderlich?

Halterwechsel

Beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs muss der neue Halter das Fahrzeug auf sich ummelden lassen. Der Halterwechsel Waiblingen betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Das Fahrzeug darf nach dem Eigentümerwechsel nicht weiter auf den alten Halter zugelassen bleiben. Wir tragen den neuen Halter in die Fahrzeugpapiere ein und aktualisieren das Fahrzeugregister entsprechend.

Umzug nach Waiblingen

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Waiblingen verlegt, muss sein Fahrzeug bei der zuständigen Stelle – der Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis – ummelden. Das gilt unabhängig davon, ob das bisherige Kennzeichen beibehalten oder gegen ein WN-Kennzeichen getauscht wird. Das Auto ummelden nach Umzug nach Waiblingen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Umzug innerhalb von Waiblingen

Auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebiets ist eine Ummeldung erforderlich, sobald sich die Adresse in den Fahrzeugpapieren von der aktuellen Meldeadresse unterscheidet. Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss stets aktuell sein.

Namens- oder Adressänderung

Bei einer Namensänderung – etwa durch Heirat oder gerichtliche Namensänderung – sowie bei jeder Änderung der Anschrift muss die Zulassungsbescheinigung Teil I entsprechend aktualisiert werden. Wir nehmen diese Änderungen im Rahmen der Ummeldung vor.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen – also nach dem Halterwechsel, dem Einzug oder der Adressänderung. Die KFZ-Ummeldung Frist ist nicht verlängerbar und gilt bundesweit einheitlich.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Einzelfall variiert, aber spürbar ist. Zudem kann eine nicht rechtzeitig vorgenommene Ummeldung im Schadensfall versicherungsrechtliche Konsequenzen haben, da die Versicherung an die korrekte Halterzuordnung geknüpft ist. Wir empfehlen daher ausdrücklich, den Vorgang unmittelbar nach dem Ereignis einzuleiten – am besten noch am selben Tag.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Waiblingen

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer also mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Waiblingen zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein WN-Kennzeichen tauschen. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit bundesweit möglich – auch über Landesgrenzen hinweg.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen Waiblingen mit dem Kürzel WN beantragen möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung tun. Beim Halterwechsel ist außerdem die Beantragung eines Wunschkennzeichens Waiblingen möglich. Dabei können Sie aus den verfügbaren Buchstaben- und Zahlenkombinationen mit dem Präfix WN wählen, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Waiblingen ist ebenfalls möglich, wenn das bisherige Kennzeichen bereits das Kürzel WN trägt.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Waiblingen

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Waiblingen?

Die Kosten für die KFZ-Ummeldung Waiblingen betragen je nach Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobil 209,00 €. Zusätzliche Gebühren können für Wunschkennzeichen anfallen.

Kann ich mein altes Kennzeichen beim Umzug nach Waiblingen behalten?

Ja. Seit 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in den Rems-Murr-Kreis behalten. Eine Pflicht zum Wechsel auf ein WN-Kennzeichen besteht nicht. Wenn Sie jedoch ein neues Kennzeichen wünschen, beantragen Sie dieses direkt im Rahmen der Ummeldung.

Muss ich bei einem Halterwechsel persönlich erscheinen?

Nein. Die Ummeldung nach Halterwechsel Waiblingen kann vollständig online über unser Portal durchgeführt werden. Sie müssen nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis erscheinen.

Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche versäume?

Das Versäumen der gesetzlichen Frist gemäß § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir empfehlen, die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen, sobald der Anlass eingetreten ist.

Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel können Sie gleichzeitig ein Wunschkennzeichen Waiblingen mit dem Kürzel WN beantragen. Die gewünschte Kombination muss verfügbar sein und den Vorgaben für Kfz-Kennzeichen entsprechen.

Was muss ich beim Motorrad ummelden in Waiblingen beachten?

Besonders relevant ist das Thema Saisonkennzeichen. Wenn Ihr Motorrad bisher ein Saisonkennzeichen hatte, prüfen wir im Rahmen der Ummeldung, ob der Saisonzeitraum angepasst oder das Kennzeichen in ein Ganzjahreskennzeichen umgewandelt werden soll. Teilen Sie uns Ihre Präferenz direkt im Antrag mit.

Gilt die Ummeldungspflicht auch bei einer Namensänderung?

Ja. Bei jeder Änderung der im Fahrzeugschein eingetragenen Daten – also auch bei einer Namensänderung durch Heirat – ist eine Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. Wir nehmen diese Änderung im Rahmen des Ummeldeverfahrens vor.

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Zuständige Zulassungsstelle für Waiblingen

Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis

Alter Postplatz 10

71328 Waiblingen

Tel: 07151-501-1249

E-Mail: kfz-zulassung@rems-murr-kreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr