KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Waiblingen

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KFZ-Anmeldung in Waiblingen

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Rems-Murr-Kreis wird hier vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis, die für alle Halter aus Waiblingen und dem gesamten Landkreis die Fahrzeugzulassung bearbeitet. Nach abgeschlossener Anmeldung erhalten Sie ein Kennzeichen mit dem Kürzel WN – dem offiziellen Unterscheidungszeichen für den Rems-Murr-Kreis. Alle erforderlichen Schritte, Unterlagen und Gebühren finden Sie auf dieser Seite übersichtlich zusammengestellt.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Netze an Zulassungsbezirken in Deutschland. Durch die Vielzahl eigenständiger Landkreise – darunter der Rems-Murr-Kreis mit dem Kennzeichen WN – ist die Zuständigkeit klar geregelt: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Betriebssitz des Fahrzeughalters, nicht der Ort des Fahrzeugkaufs oder der Fahrzeugübergabe.

Ein praxisrelevantes Thema für Halter im Großraum Stuttgart ist die Umweltzone. Die Landeshauptstadt Stuttgart unterhält eine der strengsten Umweltregelungen bundesweit: Für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 gelten in weiten Teilen des Stuttgarter Stadtgebiets Fahrverbote – unabhängig davon, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Wer also mit einem in Waiblingen zugelassenen Fahrzeug regelmäßig nach Stuttgart fährt, sollte die aktuelle Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen. Die entsprechende Einstufung ergibt sich aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 14).

Weitere Umweltzonen mit Einfahrtbeschränkungen für nicht-plakettenpflichtige Fahrzeuge bestehen in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen. In all diesen Städten ist mindestens die grüne Umweltplakette (Euro 4 Benzin / Euro 6 Diesel) erforderlich. Die Plakette wird nicht automatisch mit der Zulassung ausgestellt, sondern muss separat beantragt werden – die Fahrzeugklasse ergibt sich jedoch aus den bei uns hinterlegten Fahrzeugdaten.

Ein weiterer Unterschied zu anderen Bundesländern: In Baden-Württemberg sind die Zulassungsbehörden auf Kreisebene organisiert und nicht – wie in einigen anderen Ländern – auf kommunaler Ebene. Das bedeutet, dass die Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis für alle Gemeinden des Landkreises zuständig ist, also auch für kleinere Ortschaften rund um Waiblingen. Eine separate kommunale Zulassungsstelle existiert nicht.

Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg wie im gesamten Bundesgebiet die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) durch anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Das Ergebnis der HU beeinflusst direkt die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs – ein abgelaufenes HU-Datum führt zur Verweigerung der Anmeldung. Wir prüfen den HU-Status im Rahmen des Anmeldeverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neukauf vom Händler, bei Gebrauchtkauf vom Vorhalter
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
  • HU-Nachweis (aktueller TÜV/DEKRA-Bericht), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgutachten

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende mit Betriebssitz im Rems-Murr-Kreis reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung)
  • Vollständige Firmenanschrift als Halteranschrift
  • Bei Leasingfahrzeugen: Leasingvertrag sowie schriftliche Erklärung des Leasinggebers zur Zulassung

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst vorgenommen, sondern durch eine bevollmächtigte Person, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (unterschrieben, mit Angabe von Name, Anschrift und Ausweisnummer des Vollmachtgebers)
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person (im Original)

Wir empfehlen, alle Dokumente vor Antragsstellung vollständig vorzubereiten. Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen von einer Privatperson – der Ablauf ist standardisiert. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie ein Kennzeichen mit dem Kürzel WN. Auf Wunsch kann ein individuelles Wunschkennzeichen WN mit einer selbst gewählten Buchstaben-Zahlen-Kombination beantragt werden, sofern dieses noch nicht vergeben ist. Die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen des Antragsverfahrens automatisch.

Für Neuwagen gilt: Der Händler stellt in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie das COC-Dokument bereit. Die eVB-Nummer muss der Käufer selbst bei seiner Versicherung anfordern. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Motorräder werden im Rems-Murr-Kreis häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, da viele Halter ihr Fahrzeug nur in den Monaten März bis Oktober nutzen. Das Saisonkennzeichen WN ist kostengünstig im Betrieb, da Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag nur für den gewählten Zeitraum anfallen.

Für die Anmeldung eines Motorrads ist neben den Standardunterlagen die eVB-Nummer einer Motorrad-spezifischen Versicherung erforderlich – eine PKW-Versicherung deckt Krafträder nicht ab. Zudem wird die Hubraumangabe in ccm sowie die Motorleistung in kW für die Einstufung in die Versicherungsklasse benötigt; diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Anmeldegebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie stets mit einem Zugfahrzeug bewegt werden. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger sind auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg beschränkt; darüber hinaus ist eine Auflaufbremse vorgeschrieben.

Relevant ist zudem die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers: Für Gespanne über 3.500 kg Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Anhänger) ist die Führerscheinklasse BE erforderlich, für schwerere Kombinationen gelten weitergehende Anforderungen. Diese Angaben werden bei der Zulassung dokumentiert, aber nicht durch uns geprüft – die Verantwortung liegt beim Halter. Die Gebühr für die Anmeldung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich eingestuft. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten zulassungsrechtlich als PKW-ähnlich und können mit einem normalen Führerschein der Klasse B geführt werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern die Führerscheinklasse C1 und unterliegen zusätzlichen technischen Anforderungen.

Seit Juni 2025 ist für die Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Diese Prüfung muss durch einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht erteilt werden.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen WN möglich, was für Halter, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen, steuerliche Vorteile bietet. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente digital vor: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer, HU-Nachweis (falls vorhanden) sowie ggf. Vollmacht und Handelsregisterauszug.

Schritt 2 – Wunschkennzeichen prüfen (optional) Wenn Sie ein individuelles Kennzeichen mit dem Kürzel WN beantragen möchten, geben Sie Ihre Wunschkombination im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Sie.

Schritt 3 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein – Abweichungen gegenüber den eingereichten Dokumenten führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

Schritt 4 – Dokumente hochladen Laden Sie alle geforderten Unterlagen als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit; unlesbare Dokumente werden zurückgewiesen.

Schritt 5 – Gebühr entrichten Die Zulassungsgebühr wird im Rahmen des Antragsverfahrens online bezahlt. Eine Bearbeitung beginnt erst nach Zahlungseingang.

Schritt 6 – Bearbeitung und Versand Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder werden an die angegebene Adresse versandt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt nach Eintragung bei Ihnen.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Waiblingen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Waiblingen?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und der Gebührenzahlung bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis vier Werktagen. Den Versand der Zulassungsunterlagen und Kennzeichen sollten Sie mit weiteren zwei bis drei Werktagen einkalkulieren. Die Gesamtdauer vom Antragsstart bis zum Erhalt der Kennzeichen beträgt damit typischerweise fünf bis sieben Werktage. Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

Was brauche ich, um ein Auto in Waiblingen anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei bereits zugelassenen Fahrzeugen auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich das COC-Dokument oder ein Einzelgutachten erforderlich.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Waiblingen?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens selbst zu wählen – innerhalb der geltenden Formatvorgaben. Das Kürzel WN für den Rems-Murr-Kreis ist dabei immer Bestandteil des Kennzeichens. Ein Wunschkennzeichen WN könnte beispielsweise „WN-AB 123" lauten. Den Wunsch nach einem individuellen Kennzeichen geben Sie direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch. Ist die gewünschte Kombination bereits vergeben, können Sie eine alternative Kombination angeben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Waiblingen?

Alle Fahrzeuge, die im Rems-Murr-Kreis zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen WN. Dieses Kürzel steht für den gesamten Landkreis – unabhängig davon, ob der Halter in Waiblingen, Winnenden, Backnang, Schorndorf oder einer anderen Gemeinde des Rems-Murr-Kreises ansässig ist. Ein abweichendes Regionalkennzeichen für einzelne Städte innerhalb des Landkreises existiert nicht.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Waiblingen online an?

Die KFZ-Anmeldung erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das digitale Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und zahlen die Gebühr online. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsdokumente und die Kennzeichen per Post. Den Antrag starten Sie über den Button auf dieser Seite.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Waiblingen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €

Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen) fällt ein Aufpreis von 29,00 € an. Diese Gebühren umfassen die Zulassungsgebühr; Kosten für Kennzeichenschilder, HU oder Versicherung sind darin nicht enthalten.

Wann hat die Zulassungsstelle im Rems-Murr-Kreis geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da die Anmeldung hier vollständig online abgewickelt wird, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Bearbeitung erfolgt während der regulären Arbeitszeiten.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, wenn ich nicht persönlich erscheinen kann?

Ja. Da die gesamte KFZ-Anmeldung hier digital abgewickelt wird, ist eine persönliche Anwesenheit grundsätzlich nicht notwendig. Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie eine Kopie von dessen Personalausweis. Alle weiteren Unterlagen sind identisch mit denen, die der Halter selbst einreichen würde.


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Zuständige Zulassungsstelle für Waiblingen

Kfz-Zulassung Rems-Murr-Kreis

Alter Postplatz 10

71328 Waiblingen

Tel: 07151-501-1249

E-Mail: kfz-zulassung@rems-murr-kreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr