KFZ-Ummeldung in Stuttgart
In Baden-Württemberg wird die KFZ-Ummeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – in Stuttgart erledigen Sie das vollständig online, ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Halterwechsel, Umzug innerhalb Deutschlands oder Namensänderung: Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs nehmen Sie bei uns digital vor. Das Stuttgarter Kennzeichenkürzel lautet S – dieses können Sie bei der Ummeldung behalten oder ein Wunschkennzeichen beantragen.
Fahrzeugtypen
Bei uns können Sie sämtliche Fahrzeugklassen ummelden. Ob Auto ummelden in Stuttgart nach einem Wohnortwechsel, Motorrad ummelden in Stuttgart im Zuge eines Halterwechsels, Anhänger ummelden in Stuttgart oder Wohnmobil ummelden in Stuttgart – der Prozess läuft für alle Fahrzeugarten über dasselbe Online-Verfahren. Auch ein Halterwechsel in Stuttgart, etwa beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, wird hier vollständig abgewickelt. Wer sein bisheriges Kennzeichen mitbringen möchte, kann das Kennzeichen in Stuttgart behalten – ebenso ist ein Wunschkennzeichen in Stuttgart direkt im Rahmen der KFZ-Ummeldung in Stuttgart beantragbar. Die KFZ-Ummeldung Stuttgart online gilt für Privatpersonen und gewerbliche Halter gleichermaßen. Auch das Auto umschreiben in Stuttgart nach einer Namensänderung, zum Beispiel durch Heirat, ist hier möglich.
Erforderliche Unterlagen
Halten Sie für die Online-Ummeldung folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass (mit gültigem Lichtbild)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – insbesondere beim Halterwechsel erforderlich
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Aktueller HU-Bericht (Hauptuntersuchung), sofern eine gültige HU-Plakette vorhanden ist
Bei einem Halterwechsel sind die Unterlagen sowohl des bisherigen als auch des neuen Halters einzureichen. Alle Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags digital hochgeladen.
So funktioniert die Online-Ummeldung
Die KFZ-Ummeldung Stuttgart läuft vollständig digital ab – kein Behördenbesuch, kein Termin, kein Anstehen.
Schritt 1: Antrag ausfüllen Geben Sie Ihre Fahrzeug- und Halterdaten in das Online-Formular ein. Der Prozess führt Sie strukturiert durch alle erforderlichen Angaben.
Schritt 2: Unterlagen hochladen und Zahlung leisten Laden Sie die erforderlichen Dokumente als digitale Kopien hoch und begleichen Sie die anfallende Gebühr sicher online per Banküberweisung oder Lastschrift.
Schritt 3: Bestätigung erhalten Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsunterlagen auf dem angegebenen Weg zugestellt. Das Fahrzeug gilt damit als ordnungsgemäß umgemeldet.
Gesetzliche Fristen: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht eine Meldefrist von einer Woche nach dem Einzug am neuen Wohnort. Bei einem Halterwechsel ist die Ummeldung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, vorzunehmen.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie in unserer detaillierten Anleitung zur KFZ-Ummeldung →
Fahrzeug jetzt hier ummelden →
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt durch seine Vielzahl an Stadt- und Landkreisen über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken. Für Fahrzeughalter in Stuttgart sind dabei einige regionale Besonderheiten relevant, die im Zusammenhang mit der KFZ-Ummeldung zu beachten sind.
Umweltzone Stuttgart: Die Landeshauptstadt Stuttgart unterhält eine der ältesten und strengsten Umweltzonen Deutschlands. Fahrzeuge, die in Stuttgart zugelassen oder umgemeldet werden sollen, müssen mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) erfüllen, um die Umweltzone ohne Einschränkungen befahren zu dürfen. Für Dieselfahrzeuge gelten in Stuttgart darüber hinaus Fahrverbote für Fahrzeuge der Klassen Euro 4 und Euro 5 in weiten Teilen des Stadtgebiets – dies betrifft sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge. Bei einem Halterwechsel oder Umzug empfiehlt es sich daher, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab zu prüfen.
Weitere Umweltzonen im Land: Neben Stuttgart bestehen Umweltzonen auch in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen. Wer sein Fahrzeug in Stuttgart ummelden möchte, aber regelmäßig in diesen Städten unterwegs ist, sollte die jeweiligen Einfahrtsbeschränkungen kennen.
Zulassungsbezirk Stuttgart: Der Zulassungsbezirk der Landeshauptstadt Stuttgart ist vom umliegenden Landkreis Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Böblingen abgegrenzt. Fahrzeuge, die bislang in einem dieser Nachbarkreise zugelassen waren, erhalten bei der Ummeldung nach Stuttgart ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel S, sofern kein bestehendes Kennzeichen übernommen wird.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Stuttgart
Was kostet die KFZ-Ummeldung in Stuttgart?
Die Gebühren für die KFZ-Ummeldung in Stuttgart richten sich nach der Fahrzeugart:
| Fahrzeugart | Gebühr |
|---|---|
| PKW | 179,00 € |
| Motorrad | 169,00 € |
| Anhänger | 159,00 € |
| Wohnmobil | 209,00 € |
Die Zahlung erfolgt sicher im Rahmen des Online-Antrags. Zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen können separat anfallen.
Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Datum des Einzugs am neuen Wohnort. Bei einem Halterwechsel – also beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs – ist die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen. Eine Überschreitung dieser Fristen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir empfehlen, die Ummeldung so früh wie möglich anzustoßen.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten?
Ja. Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist es möglich, ein bestehendes Kennzeichen bundesweit mitzunehmen – auch über Zulassungsbezirksgrenzen hinweg. Wer also bisher ein Stuttgarter S-Kennzeichen geführt hat und innerhalb Deutschlands umzieht, kann dieses Kennzeichen behalten. Ebenso ist es möglich, bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen in Stuttgart zu beantragen, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist.
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?
Nein – Sie benötigen keinen Termin. Die gesamte KFZ-Ummeldung in Stuttgart erledigen Sie vollständig online bei uns, ohne persönlich bei einer Behörde erscheinen zu müssen. Der Antrag wird digital gestellt, Unterlagen werden hochgeladen, und die Bearbeitung erfolgt ohne Ihren persönlichen Besuch.
Was brauche ich für die Ummeldung bei Halterwechsel?
Beim Halterwechsel in Stuttgart sind folgende Unterlagen erforderlich: Personalausweis des neuen Halters, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung sowie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer. Sofern vorhanden, ist auch der aktuelle HU-Bericht einzureichen. Alle Dokumente werden im Online-Antrag digital übermittelt.
Gilt das Stuttgarter Diesel-Fahrverbot auch für umgemeldete Fahrzeuge?
Ja. Das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart gilt unabhängig vom Zulassungsort des Fahrzeugs. Entscheidend ist die Schadstoffklasse des Fahrzeugs gemäß Zulassungsbescheinigung. Diesel-Pkw der Klassen Euro 4 und Euro 5 unterliegen im Stuttgarter Stadtgebiet Fahrverboten auf bestimmten Straßen und zu bestimmten Zeiten. Fahrzeuge der Klasse Euro 6 sind davon in der Regel nicht betroffen. Eine Überprüfung der Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1) möglich.