Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Stuttgart

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Stuttgart

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – in Stuttgart wird das Kurzzeitkennzeichen für alle Fahrzeugtypen hier bei uns vollständig online beantragt, ohne dass Sie eine Behörde aufsuchen müssen. Das gelbe 5-Tage-Kennzeichen trägt das Stuttgarter Kürzel S und berechtigt zur Überführungsfahrt oder Probefahrt innerhalb Deutschlands. Sie erledigen das hier – schnell, rechtssicher und ohne Wartezeit.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche Stadt- und Landkreise untergliedert ist. Für Fahrzeughalter in Stuttgart und der Region ergeben sich daraus einige praktische Hinweise, die Sie bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens berücksichtigen sollten.

Umweltzonen und Fahrverbote in Stuttgart

Stuttgart gehört zu den Städten in Baden-Württemberg mit einer ausgewiesenen Umweltzone. Innerhalb dieser Zone ist die Einfahrt grundsätzlich nur mit einem gültigen Umweltplakette gestattet. Darüber hinaus gelten in Stuttgart strenge Diesel-Fahrverbote: Fahrzeuge mit Dieselmotor der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sind von bestimmten Streckenbereichen ausgeschlossen. Mit einem Kurzzeitkennzeichen sind Sie von diesen Regelungen nicht automatisch ausgenommen – die Fahrverbote gelten unabhängig vom Kennzeichentyp und beziehen sich auf die Abgasnorm des Fahrzeugs.

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Stuttgart überführen oder eine Probefahrt durchführen, prüfen Sie daher vorab, ob das betreffende Fahrzeug die geltenden Anforderungen der Stuttgarter Umweltzone erfüllt. Gleiches gilt für weitere Städte in Baden-Württemberg mit Umweltzonen, darunter Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen.

Zulassungsbezirke in der Region

Das Stuttgarter Kennzeichenkürzel S gilt für Fahrzeuge, die im Stadtkreis Stuttgart zugelassen werden. Benachbarte Landkreise wie Böblingen (BB), Esslingen (ES), Ludwigsburg (LB) oder der Rems-Murr-Kreis (WN) verfügen über eigene Zulassungsbezirke. Das bei uns ausgestellte Kurzzeitkennzeichen wird dem Zulassungsbezirk zugeordnet, den Sie im Antragsverfahren angeben.


Erforderliche Unterlagen

Für die Online-Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Stuttgart halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als digitale Kopie oder zur Identitätsprüfung)
  • eVB-Nummer – die elektronische Versicherungsbestätigung einer speziellen Kurzzeitversicherung (nicht identisch mit einer regulären Kfz-Versicherung)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder bei Neukauf ein gültiger Kaufvertrag
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern vorhanden – bei fehlendem oder abgelaufenem Nachweis gelten Einschränkungen (siehe Abschnitt Gültigkeit)

Alle Unterlagen werden im Zuge der Online-Beantragung digital hochgeladen oder elektronisch abgerufen. Ein postalischer Versand ist nicht erforderlich.


Fahrzeugtypen

Das Kurzzeitkennzeichen Stuttgart steht für sämtliche zulassungspflichtige Fahrzeugklassen zur Verfügung. Sie beantragen hier ein Kurzzeitkennzeichen PKW Stuttgart für die Überführung eines Gebrauchtwagens ebenso wie ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Stuttgart für eine Probefahrt vor dem Kauf. Für Gespannfahrten steht das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Stuttgart bereit, und Reisemobilbesitzer nutzen das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Stuttgart für Überführungsfahrten über weitere Strecken. Das Überführungskennzeichen Stuttgart – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Stuttgart oder Probefahrt Kennzeichen Stuttgart genannt – wird je nach Fahrzeugart in unterschiedlichen Schilderformaten ausgestellt und muss am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht sein.


So funktioniert die Online-Beantragung

Das Kurzzeitkennzeichen Stuttgart beantragen Sie hier bei uns in drei Schritten – vollständig digital, ohne Behördengang und ohne Terminvereinbarung.

Schritt 1 – Antrag ausfüllen Sie geben die Fahrzeugdaten, Ihren Zulassungsbezirk (Stuttgart / S) sowie das gewünschte Startdatum der 5-tägigen Gültigkeitsdauer ein. Das Enddatum wird automatisch berechnet und ist verbindlich.

Schritt 2 – Unterlagen einreichen und Identität bestätigen Sie laden die erforderlichen Dokumente (eVB-Nummer, Fahrzeugbrief bzw. Kaufvertrag, ggf. HU-Nachweis) direkt im Antragsformular hoch. Die Identitätsprüfung erfolgt ebenfalls online.

Schritt 3 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsdokumente und die Kennzeichendaten digital zugestellt. Das physische Kennzeichenschild wird auf Grundlage der ausgestellten Zulassungsdaten bei einem zugelassenen Schilderpräger gefertigt.

Hinweis zur HU-Pflicht: Für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung bestehen keine Streckenbeschränkungen. Bei fehlendem oder abgelaufenem HU-Nachweis ist die Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen auf die direkte Anfahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) beschränkt.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter: Detaillierte Anleitung zum Kurzzeitkennzeichen → /kurzzeitkennzeichen

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Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Kalendertage gültig, gerechnet ab dem im Antrag angegebenen Startdatum. Die Gültigkeit ist fahrzeuggebunden – das Kennzeichen darf ausschließlich für das im Antrag benannte Fahrzeug verwendet werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht verlängerbar. Sollte ein erneuter Bedarf bestehen, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Die Nutzung ist auf das Inland (Deutschland) beschränkt. Eine Auslandsfahrt – auch in EU-Mitgliedstaaten – ist mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet.

Fahrzeuge ohne gültige oder mit abgelaufener HU dürfen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle bewegt werden. Abweichende Fahrten sind in diesem Fall nicht erlaubt.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Stuttgart

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Stuttgart?

Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen Stuttgart richten sich nach der Fahrzeugklasse:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Die Gebühren sind bei der Online-Beantragung fällig und werden im Zuge des Antragsverfahrens hier bei uns abgerechnet. In den Kosten sind die Zulassungsgebühren enthalten; die Kosten für das Kennzeichenschild sowie die Kurzzeitversicherung (eVB) sind separat zu entrichten.

Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem beantragten Startdatum für genau 5 Kalendertage gültig. Das Enddatum wird im Antrag verbindlich festgelegt und kann nachträglich nicht geändert werden. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Brauche ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?

Eine gültige Hauptuntersuchung ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Liegt keine gültige HU vor oder ist diese abgelaufen, darf das Fahrzeug jedoch ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle bewegt werden – sogenannte Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV-Nutzung ist damit auf diesen Zweck beschränkt. Für Überführungsfahrten oder Probefahrten ohne Einschränkungen ist eine gültige HU erforderlich.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Teilnahme am Straßenverkehr innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland – auch in benachbarte EU-Länder wie Österreich, Frankreich oder die Schweiz – sind damit nicht zulässig.

Brauche ich einen Termin für das Kurzzeitkennzeichen in Stuttgart?

Nein – Sie erledigen das hier vollständig online, ohne Terminvereinbarung und ohne Behördenbesuch. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden; die Bearbeitung erfolgt werktags innerhalb der üblichen Bearbeitungszeiten.

Gilt das Stuttgarter Kurzzeitkennzeichen auch in anderen Teilen Baden-Württembergs?

Ja. Das in Stuttgart (Kürzel S) ausgestellte Kurzzeitkennzeichen gilt für das gesamte Bundesgebiet und berechtigt zur Fahrt durch alle Landkreise und Städte in Baden-Württemberg – einschließlich der Durchfahrt durch Umweltzonen anderer Städte, sofern das Fahrzeug die dort geltenden Abgasanforderungen erfüllt. Das Kennzeichen ist nicht auf den Zulassungsbezirk Stuttgart beschränkt.


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Zuständige Zulassungsstelle für Stuttgart

Kfz-Zulassung Stuttgart

Krailenshaldenstr. 32

70469 Stuttgart

Tel: 0711-216-98200

E-Mail: kfz-zulassungsstelle@stuttgart.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr