KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen

Für die KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug in den Schwarzwald-Baar-Kreis ummelden, einen Halterwechsel vollziehen oder lediglich eine Adressänderung im Fahrzeugschein eintragen lassen möchten – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig und rechtssicher. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis, über die sämtliche Zulassungsvorgänge für Villingen-Schwenningen und die umliegenden Gemeinden abgewickelt werden. Mit dem Kennzeichen VS erhalten Sie ein regional eindeutiges Merkmal, das Ihr Fahrzeug dem Schwarzwald-Baar-Kreis zuordnet.

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu Unterlagen, Fristen, Gebühren und Besonderheiten für Ihre Ummeldung.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich wesentliche Halterdaten oder der Zulassungsbezirk eines Fahrzeugs ändern. Im Bereich der Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis betrifft das vor allem folgende Situationen:

Halterwechsel

Beim Kauf oder Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs wechselt die Haltereigenschaft. Der neue Halter muss das Fahrzeug auf seinen Namen umschreiben lassen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits ein VS-Kennzeichen trägt oder aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt. Ein Halterwechsel in Villingen-Schwenningen ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug innerhalb der Familie übertragen wird oder ein Leasingvertrag auf eine andere Person übergeht. Wir bearbeiten den Halterwechsel auf Grundlage der vollständigen Unterlagen beider beteiligten Parteien.

Umzug nach Villingen-Schwenningen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Villingen-Schwenningen verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug auf den neuen Wohnort ummelden. Das Fahrzeug erhält dabei ein VS-Kennzeichen, sofern Sie kein bestehendes Kennzeichen aus einem anderen Bezirk behalten möchten. Das Auto ummelden nach Umzug nach Villingen-Schwenningen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.

Umzug innerhalb von Villingen-Schwenningen

Wer innerhalb des Stadtgebiets umzieht, bleibt im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis. Da sich der Zulassungsbezirk nicht ändert, ist in diesem Fall keine vollständige Ummeldung mit Kennzeichenwechsel erforderlich. Allerdings muss die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden. Wir aktualisieren die Halterdaten entsprechend.

Namens- oder Adressänderung

Auch ohne Umzug kann eine Änderung des Namens – etwa durch Heirat oder Scheidung – eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich machen. In diesen Fällen wird die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist in der Regel nicht betroffen, sofern keine weiteren Änderungen vorliegen.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen – Ablauf im Überblick

Der Ablauf einer KFZ-Ummeldung folgt einem klar strukturierten Verfahren:

  1. Unterlagen zusammenstellen – Fahrzeugpapiere, Personalausweis, eVB-Nummer und ggf. weitere Nachweise bereithalten (vollständige Liste im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen").
  2. Antrag stellen – Den Ummeldungsantrag hier über unser Portal einreichen. Wir prüfen die Vollständigkeit der Angaben.
  3. Gebühr entrichten – Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Vorgangs fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt „Ummeldung nach Fahrzeugtyp").
  4. Neue Zulassungsdokumente erhalten – Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ggf. neue Kennzeichen.
  5. Plaketten anbringen – Die Hauptuntersuchungsplakette und das TÜV-Siegel werden auf dem neuen Kennzeichen angebracht.

Die Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ist § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach ist eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis – also Umzug, Halterwechsel oder Namensänderung – verpflichtend durchzuführen. Diese KFZ-Ummeldung-Frist gilt bundesweit und damit auch für alle Fahrzeuge, die im Bereich der Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis zugelassen werden.

Wer diese Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro, in schwerwiegenderen Fällen – etwa wenn das Fahrzeug trotz fehlender Ummeldung weiterhin im Straßenverkehr genutzt wird – können höhere Sanktionen verhängt werden. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn die Versicherung über den neuen Halter oder Wohnort nicht korrekt informiert ist.

Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem Einzug oder dem Fahrzeugkauf zu veranlassen. Über unser Portal können Sie den Vorgang ohne Wartezeit einleiten.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Villingen-Schwenningen

Seit der Liberalisierung der Kennzeichenmitnahmeregelung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Wer also mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Villingen-Schwenningen zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein VS-Kennzeichen tauschen. Das bisherige Kennzeichen bleibt gültig und kann weiterhin geführt werden – die Zulassungsdaten werden intern auf den neuen Wohnort aktualisiert. Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Villingen-Schwenningen ist damit eine vollwertige Option.

Wer hingegen ein Wunschkennzeichen VS bevorzugt, kann dieses bei der Ummeldung beantragen – sowohl beim Umzug als auch beim Halterwechsel. Wunschkennzeichen mit dem Kürzel VS können aus einer Buchstaben-Zahlen-Kombination nach den geltenden Vorschriften frei gewählt werden, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Ummeldungsvorgangs.

Beim Halterwechsel in Villingen-Schwenningen kann der neue Halter ebenfalls ein neues Kennzeichen wählen oder – sofern der bisherige Halter zustimmt – das bestehende Kennzeichen übernehmen, wenn es auf denselben Zulassungsbezirk VS lautet.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis. Das Auto ummelden in Villingen-Schwenningen kostet 179,00 Euro und umfasst die vollständige Bearbeitung der Zulassungsunterlagen, die Eintragung des neuen Halters oder der neuen Adresse sowie die Ausstellung aktualisierter Dokumente. Beim Halterwechsel wird zusätzlich geprüft, ob eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt und die eVB-Nummer eine aktive Versicherungsdeckung bestätigt.

Motorrad

Motorrad ummelden in Villingen-Schwenningen kostet 169,00 Euro. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Saisonkennzeichen: Viele Motorräder sind nicht ganzjährig zugelassen, sondern für einen definierten Betriebszeitraum – etwa von März bis Oktober. Bei einer Ummeldung muss geprüft werden, ob der bestehende Saisonzeitraum beibehalten werden soll oder ob eine Anpassung gewünscht wird. Wir tragen den neuen Betriebszeitraum in die Zulassungsunterlagen ein und stellen das Kennzeichen entsprechend aus.

Anhänger

Die Ummeldung eines Anhängers in Villingen-Schwenningen kostet 159,00 Euro. Anhänger werden als eigenständige Fahrzeuge mit einer eigenen Zulassungsbescheinigung geführt – unabhängig vom Zugfahrzeug. Das bedeutet: Wer ein Zugfahrzeug ummeldet, muss einen zugehörigen Anhänger separat ummelden lassen. Maßgeblich ist dabei die Zulassungsbescheinigung des Anhängers selbst, nicht die des Zugfahrzeugs.

Wohnmobil

Die Ummeldung eines Wohnmobils in Villingen-Schwenningen kostet 209,00 Euro und erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung der Fahrzeugdaten. Bei Wohnmobilen ist die zulässige Gesamtmasse entscheidend für die Einstufung in die richtige Fahrzeugklasse und die damit verbundene Steuerberechnung. Wir prüfen die Gewichtsklasse anhand der Zulassungsbescheinigung. Zusätzlich empfehlen wir, die Gasprüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 auf Aktualität zu prüfen. Diese Prüfung ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Ummeldung, jedoch gesetzlich vorgeschrieben und bei Fahrzeugen mit Flüssiggasanlage regelmäßig zu erneuern. Ein abgelaufenes Prüfzertifikat kann bei Kontrollen zu Problemen führen.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Folgende Unterlagen werden bei der Ummeldung nach einem Wohnsitzwechsel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung bei Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nur bei Kennzeichenwechsel erforderlich
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – bei Kennzeichenwechsel zwingend, bei reiner Adressänderung ggf. nicht erforderlich
  • Hauptuntersuchungsnachweis (TÜV/DEKRA-Bescheinigung), sofern nicht bereits im Fahrzeugschein vermerkt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (bei Bankverbindungswechsel)

Bei Halterwechsel

Bei einem Halterwechsel in Villingen-Schwenningen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – ausgefüllt und unterschrieben vom bisherigen Halter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original, vom bisherigen Halter unterschrieben
  • eVB-Nummer des neuen Halters (von seiner Kfz-Versicherung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Hauptuntersuchungsnachweis, sofern fällig oder nicht im Fahrzeugschein eingetragen
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung älter als 24 Monate: Vorlage einer aktuellen HU-Bescheinigung

Für Wohnmobile zusätzlich empfohlen: Gasprüfbescheinigung G 607.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Land in zahlreiche Landkreise und Stadtkreise mit eigenen Zulassungsstellen untergliedert ist. Der Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Kennzeichen VS ist einer dieser Bezirke und zuständig für Villingen-Schwenningen sowie die umliegenden Gemeinden der Region.

Ein wesentliches Merkmal des Bundeslandes ist die Verbreitung von Umweltzonen in mehreren Städten. In Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen gelten Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen und entsprechender Umweltplakette einfahren dürfen. Stuttgart geht dabei besonders weit: Für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 gelten dort Fahrverbote in definierten Bereichen. Villingen-Schwenningen selbst verfügt über keine eigene Umweltzone, jedoch sollten Fahrzeughalter, die regelmäßig in die genannten Städte fahren, die Schadstoffklasse ihres Fahrzeugs kennen und ggf. eine Umweltplakette besorgen.

Bei der Ummeldung in Baden-Württemberg ist zudem zu beachten, dass die Kraftfahrzeugsteuer automatisch durch das zuständige Hauptzollamt neu berechnet wird, sobald ein Fahrzeug umgemeldet wird. Änderungen in der Fahrzeugklasse – etwa bei Wohnmobilen oder Fahrzeugen mit Sonderaufbauten – können sich auf die Steuerhöhe auswirken. Wir dokumentieren alle fahrzeugrelevanten Daten im Rahmen der Ummeldung vollständig.

Ein weiterer Aspekt: In Baden-Württemberg ist die Hauptuntersuchungspflicht streng überwacht. Bei Fahrzeugen, deren HU-Frist überschritten ist, kann die Ummeldung von der Vorlage einer aktuellen Prüfbescheinigung abhängig gemacht werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen

Wie lange dauert die KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständiger Antragstellung und fehlerfreien Dokumenten ist eine zügige Bearbeitung möglich. Wir bearbeiten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Über unser Portal können Sie den Status Ihres Antrags einsehen.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Villingen-Schwenningen?

Die KFZ-Ummeldung-Kosten in Villingen-Schwenningen richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder Sonderdienste anfallen.

Kann ich mein altes Kennzeichen bei der Ummeldung behalten?

Ja. Seit 2015 ist das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug bundesweit möglich. Wer nach Villingen-Schwenningen zieht, kann sein bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten. Eine Pflicht zum Wechsel auf ein VS-Kennzeichen besteht nicht.

Kann ich bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen VS beantragen?

Ja. Bei der Ummeldung – sowohl nach Umzug als auch beim Halterwechsel – können Sie ein Wunschkennzeichen Villingen-Schwenningen mit dem Kürzel VS beantragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und reservieren diese für Ihren Vorgang.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden?

Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge mit eigener Zulassungsbescheinigung und müssen unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Die Ummeldung eines Anhängers in Villingen-Schwenningen kostet 159,00 Euro.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nach Umzug vergesse?

Wer die gesetzliche Frist von einer Woche gemäß § 27 FZV nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld. Darüber hinaus können Probleme mit der Kfz-Versicherung entstehen, wenn der Versicherer nicht über die Adressänderung informiert ist. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Umzug zu veranlassen.

Benötige ich für die Ummeldung in Villingen-Schwenningen eine neue eVB-Nummer?

Bei einem Kennzeichenwechsel – also wenn Sie ein neues VS-Kennzeichen erhalten – ist eine aktuelle eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Bei reinen Adressänderungen ohne Kennzeichenwechsel ist dies in der Regel nicht notwendig. Wir prüfen im Einzelfall, ob eine eVB-Nummer benötigt wird.

Gilt die Ummeldepflicht auch bei einem Fahrzeug, das nicht gefahren wird?

Ja. Die Ummeldepflicht gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt wird. Auch ein abgemeldetes oder stillgelegtes Fahrzeug muss bei einem Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel entsprechend umgemeldet werden, sofern es weiterhin auf einen Halter zugelassen ist.


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Zuständige Zulassungsstelle für Villingen-Schwenningen

Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis

Am Hoptbühl 2

78048 Villingen-Schwenningen

Tel: 07721-913-7400

E-Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr