Kurzzeitkennzeichen in Villingen-Schwenningen
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Villingen-Schwenningen wird für alle gängigen Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug im Schwarzwald-Baar-Kreis kauft, überführt oder zu einer Hauptuntersuchung bringt, benötigt dafür in vielen Fällen ein temporäres Kennzeichen mit dem Kürzel VS. Dieses sogenannte 5-Tage-Kennzeichen erlaubt es, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen – für einen klar definierten Zeitraum und einen konkreten Zweck.
Die zuständige Behörde vor Ort ist die Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis. Wir ermöglichen es Ihnen, den Antrag bequem online zu stellen, sodass Sie persönliche Behördengänge auf das Notwendigste reduzieren können. Alle erforderlichen Informationen zu Unterlagen, Gebühren, Gültigkeit und Ablauf finden Sie auf dieser Seite vollständig und verbindlich.
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und wird stets für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Je nach Fahrzeugklasse gelten unterschiedliche Anforderungen und Gebühren.
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen ist die Überführung eines PKW. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kauft und dieses vom Verkäufer abholen möchte, ohne es sofort dauerhaft zuzulassen, benötigt ein Überführungskennzeichen. Gleiches gilt für Probefahrten im Rahmen eines Kaufs oder für Fahrten zur Hauptuntersuchung. Für PKW und Autos beträgt die Gebühr 179,00 €.
Das Kennzeichen trägt das Kürzel VS für den Schwarzwald-Baar-Kreis und ist ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Motorrad
Auch für Motorräder kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden – besonders häufig zu Beginn der Motorradsaison, wenn ein neu erworbenes oder eingelagertes Fahrzeug überführt werden soll. Dabei ist zu beachten, dass die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) spezifisch für Motorräder ausgestellt sein muss und die Fahrzeugklasse korrekt angegeben wird. Für größere Motorräder gelten dieselben Anforderungen an die HU wie für PKW. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Villingen-Schwenningen beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Für Anhänger bis 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der technischen Unterlagen. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugpapiere und ein gültiger HU-Nachweis erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger in Villingen-Schwenningen kostet 139,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile zählen zu einer eigenen Fahrzeugklasse und erfordern bei der Antragstellung die genaue Angabe der zulässigen Gesamtmasse. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 oder C – dies hat keine direkte Auswirkung auf das Kurzzeitkennzeichen selbst, ist jedoch bei der Fahrt zu beachten. Wer ein Wohnmobil überführen möchte, sollte zudem prüfen, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Durchfahrt durch Umweltzonen entlang der geplanten Route erfüllt. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Villingen-Schwenningen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Firmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bzw. bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – ausgestellt von einem in Deutschland zugelassenen Versicherer, fahrzeugspezifisch
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – gültige HU-Plakette oder entsprechender Prüfbericht
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallende Gebühr
Bei Fahrzeugen, die erstmals zugelassen werden sollen, oder bei fehlenden Papieren wenden Sie sich bitte vorab an die Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis, um den genauen Unterlagenbedarf zu klären.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens über unser Portal ist in wenigen Schritten erledigt:
Schritt 1 – Antrag online ausfüllen Rufen Sie das Online-Formular auf und geben Sie alle erforderlichen Fahrzeug- und Halterdaten ein. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie das gewünschte Startdatum der Gültigkeit.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt im Antrag hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen. Die eVB-Nummer tragen Sie direkt in das Formular ein.
Schritt 3 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens fällig. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag bearbeitet.
Schritt 4 – Prüfung durch die zuständige Stelle Ihr Antrag wird von uns geprüft. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Bei Rückfragen werden Sie über die angegebene Kontaktadresse erreicht.
Schritt 5 – Kennzeichenunterlagen erhalten Nach der Genehmigung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig.
Schritt 6 – Fahrt antreten Die Zulassungsbescheinigung muss während der Fahrt mitgeführt werden. Das Kennzeichen ist ausschließlich für das angegebene Fahrzeug und ausschließlich innerhalb Deutschlands gültig.
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Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Land in viele eigenständige Landkreise mit eigenen Zulassungsstellen untergliedert ist. Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist einer dieser Bezirke, und das Kennzeichen VS ist entsprechend eindeutig diesem Zulassungsbereich zugeordnet.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Baden-Württemberg fährt, sollte die Umweltzonen der größeren Städte im Blick behalten. In Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Tübingen und weiteren Städten des Landes bestehen Umweltzonen, für die eine gültige Umweltplakette erforderlich ist. Stuttgart geht dabei besonders weit: Für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 gelten dort Fahrverbote, die auch bei Überführungsfahrten zu beachten sind.
Für Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette oder mit veralteter Abgasnorm empfehlen wir, die Fahrtroute so zu planen, dass Umweltzonen umfahren werden. Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der jeweiligen Zufahrtsbeschränkungen.
Darüber hinaus gilt: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Fahrt innerhalb Deutschlands. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa in die benachbarte Schweiz oder nach Österreich, die von Villingen-Schwenningen aus gut erreichbar sind – benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Tagen beschränkt. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist verbindlich. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich – in diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist unzulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden.
Die Gültigkeit ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Für Fahrten ins Ausland – auch für kurze Grenzübertritte – ist das Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet. Hierfür ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine aktuelle HU-Plakette verfügen, die noch nicht abgelaufen ist.
Eine Ausnahme gilt für Fahrten, die ausschließlich dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächsten Prüfstelle zu bringen. In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – allerdings ist die Fahrt streng auf den direkten Weg zur Prüfstelle beschränkt. Umwege oder Zwischenhalte sind nicht gestattet.
Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen und den entsprechenden Nachweis bereitzuhalten. Bei Unklarheiten zum HU-Nachweis wenden Sie sich bitte vorab an die Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Villingen-Schwenningen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig, gerechnet ab dem bei der Beantragung festgelegten Startdatum. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht vorgesehen. Nach Ablauf der 5 Tage erlischt die Berechtigung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit diesem Kennzeichen.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch für eine Fahrt in die Schweiz nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten in die Schweiz, nach Österreich oder in andere Nachbarländer – die von Villingen-Schwenningen aus geografisch naheliegen – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Was passiert, wenn ich die Fahrt nicht innerhalb der 5 Tage abschließe?
Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert das Kennzeichen seine Rechtswirkung. Eine Weiterfahrt wäre ohne gültige Zulassung und ohne gültigen Versicherungsschutz – beides stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar. In diesem Fall ist unverzüglich ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Benötige ich für meinen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Anhänger können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs überführt werden. Für jeden Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich. Bei Anhängern bis 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, die als elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ausgestellt wird. Diese eVB ist fahrzeug- und zeitraumspezifisch und muss bei der Antragstellung angegeben werden. Die Versicherung muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens bestehen.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug umstecken?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für das bei der Antragstellung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel zügig. Wir empfehlen, den Antrag mit ausreichendem Vorlauf vor dem geplanten Startdatum zu stellen. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr.
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