Kurzzeitkennzeichen in Frankfurt am Main
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Frankfurt am Main wird für alle Fahrzeugtypen hier bei uns vollständig online abgewickelt. Das gelbe Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel F ist bis zu fünf Tage gültig und berechtigt zur einmaligen Überführungsfahrt oder Probefahrt innerhalb Deutschlands. Einen Behördengang benötigen Sie dafür nicht.
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So funktioniert die Online-Beantragung
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Frankfurt am Main erledigen Sie hier in drei Schritten – vollständig digital, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei einer Behörde.
Schritt 1 – Antrag ausfüllen Geben Sie die Fahrzeugdaten, den gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Angaben in das Online-Formular ein. Das Startdatum legen Sie selbst fest; die Gültigkeit endet automatisch nach fünf Tagen.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen und Zahlung Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Antrag hoch. Die anfallende Gebühr entrichten Sie sicher online. Liegt für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor, tragen Sie den entsprechenden Nachweis ebenfalls ein – dies ist für den Umfang der zulässigen Fahrten relevant.
Schritt 3 – Zulassungsdokument erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbestätigung digital. Das physische Kennzeichenschild wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt, sodass Sie rechtzeitig vor dem eingetragenen Startdatum fahrtbereit sind.
Weitere Einzelheiten zur Funktionsweise, zu Ausnahmen und zur Kennzeichenpflicht finden Sie in unserer [Detaillierten Anleitung zum Kurzzeitkennzeichen → /kurzzeitkennzeichen].
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Erforderliche Unterlagen
Halten Sie für die Online-Beantragung folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
- eVB-Nummer einer für Kurzzeitkennzeichen zugelassenen Kraftfahrzeugversicherung (spezielle Kurzzeitversicherung, nicht identisch mit einer regulären Kfz-Versicherung)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern vorhanden – bei fehlender oder abgelaufener HU gelten eingeschränkte Nutzungsbedingungen (siehe Abschnitt „Gültigkeit und Einschränkungen")
Alle Unterlagen werden ausschließlich digital übermittelt. Originaldokumente müssen nicht eingesandt werden.
Fahrzeugtypen
Bei uns beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen Frankfurt am Main für sämtliche zulassungspflichtige Fahrzeugklassen: Das Kurzzeitkennzeichen PKW Frankfurt am Main ist der häufigste Anwendungsfall – etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder einer Probefahrt. Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Frankfurt am Main ermöglicht die legale Überführung von Zweirädern ohne reguläre Zulassung. Mit dem Kurzzeitkennzeichen Anhänger Frankfurt am Main lassen sich auch Fahrzeuganhänger vorübergehend auf öffentlichen Straßen bewegen. Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Frankfurt am Main ist insbesondere bei Saisonkäufen oder Werkstattfahrten gefragt. Alle genannten Varianten – ob Überführungskennzeichen Frankfurt am Main für eine Einmalfahrt oder 5-Tage-Kennzeichen Frankfurt am Main für einen mehrtägigen Transport – werden hier nach einheitlichem Verfahren beantragt.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden und darf ausschließlich für dieses eine Fahrzeug verwendet werden. Es ist nicht übertragbar auf andere Fahrzeuge und kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Für eine erneute Nutzung ist ein neuer Antrag erforderlich.
Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt fünf Kalendertage ab dem eingetragenen Startdatum. Eine Nutzung über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dar.
Fahrten ins Ausland sind mit einem Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nicht gestattet. Das Kennzeichen gilt ausschließlich im Inland auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Hauptuntersuchung (HU): Verfügt das Fahrzeug über eine gültige HU, darf es im normalen Straßenverkehr bewegt werden. Liegt keine gültige HU vor, ist die Nutzung auf die direkte Fahrt zur nächstgelegenen amtlich anerkannten Prüfstelle beschränkt. Umwege oder Zwischenstopps, die nicht der Prüfung dienen, sind in diesem Fall nicht erlaubt.
Besonderheiten in Frankfurt am Main und Hessen
Frankfurt am Main liegt im Zentrum des Rhein-Main-Gebiets, einer der dichtesten Zulassungsbezirksstrukturen in Deutschland. Die hohe Fahrzeugdichte und die Vielzahl an Fahrzeugkäufen und -transfers in der Region machen das Kurzzeitkennzeichen Frankfurt am Main zu einem besonders häufig genutzten Instrument.
Umweltzonen: In Hessen bestehen Umweltzonen in mehreren Städten, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Für Fahrten in diese Umweltzonen ist grundsätzlich die entsprechende Umweltplakette erforderlich. Kurzzeitkennzeichen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Umweltzonenregelungen. Prüfen Sie daher vor Antritt der Fahrt, ob das zu überführende Fahrzeug über die notwendige Plakette verfügt.
Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: In Teilen des Frankfurter Stadtgebiets gilt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Dieses Fahrverbot gilt unabhängig davon, ob ein Kurzzeitkennzeichen oder eine reguläre Zulassung vorliegt. Fahrzeuge, die diese Norm nicht erfüllen, dürfen die betroffenen Straßenabschnitte auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht befahren. Planen Sie die Überführungsroute entsprechend.
Hinweis zur zuständigen Stelle: Zuständige Zulassungsbehörde für den Bereich Frankfurt am Main ist das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Frankfurt am Main erfolgt hier bei uns vollständig online – ein Besuch der Behörde ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Frankfurt am Main
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Frankfurt am Main?
Die Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen Frankfurt am Main richten sich nach der Fahrzeugklasse:
| Fahrzeugklasse | Gebühr |
|---|---|
| PKW | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist vor Ausstellung des Kennzeichens zu entrichten. In den genannten Beträgen sind die Verwaltungsgebühren enthalten.
Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem beantragten Startdatum für maximal fünf Kalendertage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wird ein längerer Zeitraum benötigt, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Brauche ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?
Eine gültige Hauptuntersuchung ist für die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens nicht zwingend erforderlich. Liegt jedoch keine gültige HU vor, ist die Nutzung des Fahrzeugs auf die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle beschränkt. Für alle anderen Fahrten – etwa Überführungen oder Probefahrten im regulären Straßenverkehr – ist eine gültige HU Voraussetzung. Das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV ist daher in seiner Nutzung erheblich eingeschränkt.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Fahrten in das europäische Ausland oder Drittstaaten sind damit nicht zulässig. Für grenzüberschreitende Überführungen ist eine reguläre Zulassung oder ein anderes geeignetes Kennzeichen erforderlich.
Brauche ich einen Termin für das Kurzzeitkennzeichen in Frankfurt am Main?
Nein – einen Termin bei einer Behörde benötigen Sie nicht. Die gesamte Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Frankfurt am Main erledigen Sie hier online, zu jeder Zeit und ohne Wartezeit. Nach erfolgreicher Antragstellung und Zahlung wird das Kennzeichen auf dem Postweg zugestellt.
Gilt das Frankfurter Diesel-Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Das in Teilen Frankfurts geltende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gilt unabhängig von der Art der Zulassung. Ein Kurzzeitkennzeichen stellt keine Ausnahmegenehmigung dar. Wenn das zu überführende Fahrzeug unter das Fahrverbot fällt, müssen die betroffenen Straßenabschnitte bei der Planung der Überführungsroute umgangen werden.
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