KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main wird für alle Fahrzeugtypen hier bei uns vollständig online abgewickelt. Ein Behördengang ist nicht erforderlich. Die häufigsten Anlässe für eine Ummeldung sind der Halterwechsel beim Fahrzeugkauf, ein Umzug mit neuer Hauptwohnanschrift sowie eine Namensänderung, etwa nach einer Heirat. Fahrzeuge mit Frankfurter Zulassung tragen das Kennzeichenkürzel F, das Sie bei der Ummeldung behalten oder durch ein Wunschkennzeichen ersetzen können.

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Fahrzeugtypen

Für alle zugelassenen Fahrzeugklassen erledigen Sie die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main hier bei uns in einem einheitlichen digitalen Verfahren: Wer sein Auto ummelden in Frankfurt am Main möchte, folgt demselben strukturierten Prozess wie beim Motorrad ummelden in Frankfurt am Main, beim Anhänger ummelden in Frankfurt am Main oder beim Wohnmobil ummelden in Frankfurt am Main. Auch ein Halterwechsel in Frankfurt am Main – etwa nach einem Gebrauchtwagenverkauf zwischen Privatpersonen oder beim Erwerb über einen Händler – wird hier vollständig online verarbeitet. Wer sein bisheriges Kennzeichen aus einer anderen Stadt mitbringen möchte, kann dieses dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme behalten; wer hingegen ein Wunschkennzeichen in Frankfurt am Main mit dem Kürzel F beantragen möchte, wählt dies direkt im Antragsprozess aus. Die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main gilt damit für Privatpersonen ebenso wie für gewerbliche Halter – unabhängig vom Fahrzeugtyp.


Erforderliche Unterlagen

Halten Sie vor dem Start des Online-Antrags folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters (bei Halterwechsel: beider Parteien oder entsprechende Vollmacht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – zwingend erforderlich beim Halterwechsel und bei Neuzulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Aktueller HU-Bericht (Hauptuntersuchung), sofern die Prüfplakette noch gültig ist

Alle Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags digital übermittelt. Stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig und lesbar eingescannt oder fotografiert vorliegen, um Verzögerungen im Bearbeitungsverfahren zu vermeiden.


So funktioniert die Online-Ummeldung

Die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main online gliedert sich hier bei uns in drei klar strukturierte Schritte:

Schritt 1 – Antrag ausfüllen Sie geben die fahrzeug- und halterbezogenen Daten in das Online-Formular ein. Dazu gehören Fahrzeugidentifikationsnummer, Kennzeichen, Halterdaten und der Ummeldungsgrund. Der Vorgang ist vollständig geführt und erfordert keine Vorkenntnisse im Zulassungsrecht.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen und Zahlung Im zweiten Schritt laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch und leisten die Zahlung der Verwaltungsgebühr. Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp und sind im FAQ-Abschnitt aufgeführt.

Schritt 3 – Bestätigung und Zustellung Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung sowie – sofern ein neues Kennzeichen beantragt wurde – die entsprechenden Kennzeichenschilder auf dem Postweg.

Gesetzliche Fristen: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Ummeldung des Wohnsitzes auch fahrzeugseitig umzumelden. Beim Halterwechsel ist die Ummeldung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, vorzunehmen. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Detaillierte Anleitung zur KFZ-Ummeldung → /kfz-ummeldung

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Besonderheiten in Hessen

Fahrzeughalter in Frankfurt am Main sollten bei der Ummeldung einige regional relevante Aspekte berücksichtigen:

Umweltzone Frankfurt am Main: Das Stadtgebiet Frankfurt am Main ist als Umweltzone ausgewiesen. Für die Einfahrt ist mindestens die grüne Umweltplakette erforderlich. Darüber hinaus gilt in Teilen des Frankfurter Stadtgebiets ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter auf bestimmten Streckenabschnitten. Nach einer Ummeldung ist zu prüfen, ob das betreffende Fahrzeug die geltenden Anforderungen der Umweltzone erfüllt. Die Plakettenpflicht gilt entsprechend auch in weiteren hessischen Städten, darunter Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach am Main, Marburg und Limburg an der Lahn.

Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt am Main ist Teil einer der dichtesten Zulassungsbezirksstrukturen in Deutschland. Im Rhein-Main-Gebiet grenzen zahlreiche eigenständige Zulassungsbezirke unmittelbar aneinander – darunter Offenbach (OF), Main-Taunus-Kreis (MTK), Hochtaunuskreis (HG) und Groß-Gerau (GG). Bei einem Umzug über Kreisgrenzen hinweg innerhalb der Region ist stets eine vollständige Ummeldung erforderlich, auch wenn die räumliche Distanz gering ist.

Kennzeichenmitnahme im Rhein-Main-Gebiet: Wer aus einem Nachbarkreis nach Frankfurt zieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten – etwa ein Kennzeichen mit dem Kürzel OF, MTK oder HG. Eine Ummeldung auf das Kürzel F ist nicht zwingend, sofern das bisherige Kennzeichen weiterhin gültig ist.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main?

Die Gebühren für die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main betragen:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW 179,00 €
Motorrad 169,00 €
Anhänger 159,00 €
Wohnmobil 209,00 €

Die Gebühren werden im Rahmen des Online-Antrags per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte entrichtet. Etwaige Kosten für Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten und werden separat ausgewiesen.


Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?

Bei einem Umzug beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Beim Halterwechsel – also dem Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs – ist die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen. Eine schuldhafte Verzögerung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis hier online zu stellen.


Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten?

Ja. Seit der Liberalisierung der Kennzeichenregelung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Das gilt auch beim Kennzeichen behalten in Frankfurt am Main – Sie können also ein Kennzeichen aus einem anderen Bundesland oder einem hessischen Nachbarkreis weiterführen. Möchten Sie stattdessen ein Wunschkennzeichen in Frankfurt am Main mit dem Kürzel F beantragen, wählen Sie diese Option direkt im Antragsprozess.


Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Nein. Sie erledigen die KFZ-Ummeldung in Frankfurt am Main vollständig hier bei uns online – ohne Termin, ohne Wartezeit und ohne Behördengang. Die zuständige Zulassungsbehörde für Frankfurt am Main ist das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main; die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt jedoch ausschließlich über unser digitales Portal.


Was brauche ich für die Ummeldung bei Halterwechsel?

Beim Halterwechsel in Frankfurt am Main sind zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen folgende Dokumente erforderlich: die eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit eingetragenem Vorhalter sowie ein gültiger Personalausweis des neuen Halters. Handelt es sich um eine juristische Person (z. B. GmbH), sind entsprechende Vertretungsnachweise beizufügen. Alle Dokumente werden digital im Antrag hochgeladen.


Gilt das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt auch nach einer Ummeldung?

Ja. Das Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter gilt auf bestimmten Streckenabschnitten in Frankfurt am Main unabhängig vom Zulassungsort. Eine Ummeldung auf das Frankfurter Kennzeichen F ändert nichts an der Fahrverbotspflicht. Maßgeblich ist allein die Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Wir empfehlen, die Schadstoffklasse vor der Ummeldung anhand der Zulassungsbescheinigung zu prüfen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Frankfurt am Main

Kfz-Zulassung Frankfurt am Main

Am Römerhof 19

60486 Frankfurt am Main

Tel: 069-212-42750

E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr