Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Prenzlau

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Prenzlau

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Prenzlau wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug überführen, zur Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt unternehmen möchte, benötigt dafür ein gültiges Kennzeichen – auch wenn das Fahrzeug noch nicht dauerhaft zugelassen ist. Genau dafür ist das Kurzzeitkennzeichen vorgesehen: Es ermöglicht die legale, zeitlich begrenzte Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, ohne eine vollständige Zulassung durchlaufen zu müssen.

Die zuständige Stelle für den Landkreis Uckermark ist die Kfz-Zulassung Uckermark mit Sitz in Prenzlau. Das Kennzeichen trägt das Kürzel UM – erkennbares Merkmal aller im Zulassungsbezirk Uckermark ausgegebenen Kennzeichen. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens läuft über unser Portal strukturiert und ohne unnötige Wartezeiten ab.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar. Die folgenden Schritte führen zuverlässig durch den Prozess:

Schritt 1 – Fahrzeugtyp wählen Wählen Sie zu Beginn den zutreffenden Fahrzeugtyp: PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil. Die Gebühren und erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Kategorie.

Schritt 2 – Unterlagen bereithalten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter unten. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit.

Schritt 3 – eVB-Nummer der Versicherung einholen Vor der Beantragung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorliegen. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Die eVB ist fahrzeug- und zeitraumbezogen auszustellen – achten Sie darauf, dass der gewünschte Gültigkeitszeitraum korrekt abgedeckt ist.

Schritt 4 – Antrag online ausfüllen und absenden Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei das gewünschte Startdatum der Gültigkeit an. Das Kennzeichen gilt ab diesem Datum für maximal fünf Tage.

Schritt 5 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens direkt beglichen. Die aktuellen Gebührensätze für den Zulassungsbezirk Uckermark entnehmen Sie dem Abschnitt „Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp".

Schritt 6 – Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenplakette. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig und darf ausschließlich auf dem beantragten Fahrzeug verwendet werden.

Schritt 7 – Fahrzeug im Gültigkeitszeitraum bewegen Das Fahrzeug darf innerhalb des Gültigkeitszeitraums auf öffentlichen Straßen in Deutschland bewegt werden. Nach Ablauf der fünf Tage erlischt die Gültigkeit automatisch. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind folgende Unterlagen grundsätzlich erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (des Antragstellers)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern vorhanden)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – muss vor Antragstellung vorliegen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – Pflicht seit 2015; bei abgelaufener HU nur eingeschränkte Nutzung möglich (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis über die Führerscheinklasse C1 oder C
  • Bei Anhängern: Fahrzeugdaten des Anhängers (Eigengewicht, zulässiges Gesamtgewicht, Fahrzeugidentifikationsnummer)

Alle Dokumente sind in gut lesbarer digitaler Form einzureichen. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, bei dem noch keine dauerhafte Zulassung vorliegt, oder die Überführung eines Fahrzeugs vom Händler zum Erstzulassungsort. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW im Zulassungsbezirk Uckermark beträgt 179,00 €.

Motorrad

Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Die eVB-Nummer muss spezifisch für das Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Häufiger Anlass für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Prenzlau ist der Saisonbeginn: Wer ein Motorrad nach der Winterpause aus einem anderen Bezirk überführt oder ein neu erworbenes Fahrzeug zum Erstzulassungsort bringt, benötigt ein gültiges Kurzzeitkennzeichen. Dabei ist zu beachten, dass das Kennzeichen in der Regel kleiner dimensioniert ist als bei PKW – die Kennzeichenhalterung am Fahrzeug muss entsprechend geeignet sein. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, bei denen vereinfachte Regelungen greifen können; im Zweifelsfall empfehlen wir, vor der Fahrt die konkrete Situation zu klären. Für die Beantragung sind die genauen Fahrzeugdaten des Anhängers erforderlich, insbesondere Eigengewicht, zulässiges Gesamtgewicht und Fahrzeugidentifikationsnummer. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 t ist die Führerscheinklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich; ein entsprechender Nachweis ist bei der Beantragung einzureichen. Bei der Antragstellung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs korrekt anzugeben, da dies sowohl die Gebühr als auch die Prüfanforderungen beeinflusst. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet – ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Tage gültig. Die Gültigkeit endet automatisch mit Ablauf dieses Zeitraums. Eine Verlängerung oder Übertragung auf einen anderen Zeitraum ist nicht möglich; in diesem Fall muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich auf dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Nutzung auf einem anderen Fahrzeug ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Nutzung ist auf das Inland beschränkt – das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen oder dort bewegen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und anderen Regelungen unterliegt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nur auf direktem Weg zur nächsten anerkannten Prüfstelle gefahren werden – und auch das nur, wenn die Fahrt sicher durchgeführt werden kann.

Ist die HU abgelaufen, muss dies bei der Beantragung angegeben werden. In diesem Fall wird das Kurzzeitkennzeichen mit der Auflage ausgestellt, das Fahrzeug ausschließlich zur Hauptuntersuchung zu fahren. Umwege, Probefahrten oder sonstige Nutzung sind in diesem Fall nicht zulässig.

Wir empfehlen, vor der Beantragung zu prüfen, ob die HU des betreffenden Fahrzeugs noch gültig ist. Der entsprechende Nachweis (Prüfbericht der letzten HU) ist bei der Antragstellung einzureichen.


Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg ist ein Flächenland mit überwiegend ländlicher Struktur und vergleichsweise großen Zulassungsbezirken. Der Landkreis Uckermark gehört mit seiner Ausdehnung zu den größeren Bezirken des Landes – das Kennzeichen UM steht dabei stellvertretend für den gesamten Landkreis.

Im Unterschied zu Ballungsräumen gibt es in Brandenburg keine Umweltzonen. Das bedeutet: Fahrzeuge, die in anderen Bundesländern aufgrund fehlender Umweltplakette nicht in bestimmte Innenstadtbereiche einfahren dürfen, unterliegen bei Überführungsfahrten durch den Landkreis Uckermark keinen entsprechenden Einschränkungen. Dies vereinfacht Überführungsfahrten durch die Region erheblich.

Brandenburg verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Kennzeichenbezirke. Neben dem Uckermark-Kürzel UM existieren im Land Brandenburg zahlreiche weitere Kürzel – etwa für den Landkreis Barnim, den Landkreis Oder-Spree oder die Landeshauptstadt Potsdam, die als kreisfreie Stadt ein eigenes Kennzeichen (P) führt. Diese Struktur bedeutet, dass Überführungsfahrten zwischen verschiedenen Landkreisen in Brandenburg häufig vorkommen und das Kurzzeitkennzeichen dabei ein wichtiges Instrument ist.

Die Kfz-Zulassung Uckermark ist die zuständige Behörde für alle Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Unternehmenssitz im Landkreis Uckermark. Für Antragsteller außerhalb des Landkreises, die ein Fahrzeug aus dem Landkreis Uckermark überführen möchten, gelten die Regelungen des jeweiligen Heimatbezirks für die spätere Zulassung – das Kurzzeitkennzeichen wird jedoch am Standort des Fahrzeugs beantragt.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Uckermark sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal ist die Beantragung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Prenzlau

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Kalendertage gültig. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Gültigkeit automatisch. Eine Verlängerung ist nicht möglich; bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt ins Ausland nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Prenzlau?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antragsverfahrens direkt entrichtet.

Benötige ich eine Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Vor der Beantragung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorliegen. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Die eVB muss auf das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Gültigkeitszeitraum ausgestellt sein.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug ohne gültige HU bewegen?

Nur eingeschränkt. Seit 2015 ist grundsätzlich eine gültige HU Voraussetzung. Ohne gültige HU darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle gefahren werden. Probefahrten oder Überführungen zu anderen Zielen sind in diesem Fall nicht zulässig.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und darf ausschließlich auf dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Für jedes weitere Fahrzeug ist ein separates Kennzeichen zu beantragen.

Wie früh vor der geplanten Fahrt sollte ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wir empfehlen, den Antrag so zu stellen, dass das Startdatum mit dem tatsächlich geplanten Fahrtbeginn übereinstimmt. Da die fünf Tage ab dem angegebenen Startdatum laufen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird –, sollte das Datum nicht zu früh gewählt werden. Eine kurzfristige Beantragung über unser Portal ist in der Regel problemlos möglich.

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Zuständige Zulassungsstelle für Prenzlau

Kfz-Zulassung Uckermark

Karl-Marx-Str. 1

17291 Prenzlau

Tel: 03984-70-1536

E-Mail: ordnungsamt@uckermark.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr