KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Berlin

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Berlin

Berlin vergibt das Kennzeichenkürzel B – die KFZ-Abmeldung wird bei uns vollständig online erledigt, ohne dass Sie eine Behörde aufsuchen müssen. Die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs ist mit wenigen Schritten abgeschlossen. Sobald die Abmeldung wirksam ist, enden Ihre Kfz-Steuer-Pflicht und Ihre Versicherungspflicht automatisch zum Abmeldedatum.

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Fahrzeugtypen

Ob Sie ein Auto abmelden in Berlin, ein Motorrad abmelden in Berlin, einen Anhänger abmelden in Berlin oder ein Wohnmobil abmelden in Berlin möchten – die KFZ-Abmeldung in Berlin läuft für alle Fahrzeugklassen nach demselben Verfahren ab. Die Außerbetriebsetzung in Berlin ist unabhängig davon, ob es sich um ein privat oder gewerblich genutztes Fahrzeug handelt, hier vollständig online möglich. Wer sein Fahrzeug stilllegen in Berlin möchte, erledigt die gesamte KFZ-Abmeldung Berlin bequem von zu Hause aus – ohne Wartezeit, ohne Terminvergabe, ohne Behördengang.


Erforderliche Unterlagen

Halten Sie die folgenden Dokumente und Gegenstände bereit, bevor Sie den Antrag starten:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als digitale Kopie oder zur Identifizierung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit aufgedrucktem Sicherheitscode (7-stellig, auf dem Dokument aufgeklebt oder eingestanzt)
  • Kennzeichenschilder (beide Schilder) zur postalischen Einsendung zwecks Entstempelung

Hinweis zur Zulassungsbescheinigung Teil II: Die ZB Teil II (Fahrzeugbrief) wird für die reine Abmeldung nicht benötigt, sollte jedoch sicher verwahrt werden.


So funktioniert die Online-Abmeldung

Die KFZ-Abmeldung Berlin online läuft in drei übersichtlichen Schritten ab:

Schritt 1 – Antrag ausfüllen Sie geben die Fahrzeugdaten, Ihre Halterdaten sowie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I in unser Online-Formular ein. Der gesamte Vorgang dauert in der Regel wenige Minuten.

Schritt 2 – Kennzeichen einsenden Nach Absenden des Antrags erhalten Sie eine Einsendeadresse. Sie schicken beide Kennzeichenschilder per Post ein. Die Entstempelung erfolgt bei uns – Sie müssen die Schilder nicht persönlich abgeben.

Schritt 3 – Bestätigung erhalten Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Kennzeichen erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung. Das Abmeldedatum wird taggenau festgehalten und ist die Grundlage für die Steuererstattung.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie in unserer detaillierten Anleitung zur KFZ-Abmeldung →

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Besonderheiten in Berlin

Als Stadtstaat bildet Berlin einen einzigen Zulassungsbezirk mit dem einheitlichen Kennzeichenkürzel B. Es gibt keine bezirksweise Aufteilung in separate Zulassungsbehörden – sämtliche Fahrzeuge in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Neukölln und allen anderen Berliner Bezirken tragen das Kürzel B.

Umweltzone: Innerhalb des S-Bahn-Rings gilt eine großflächige Umweltzone. Wer ein älteres Fahrzeug stilllegt, das keine oder nur eine eingeschränkte Plakette besitzt, sollte die Abmeldung zügig veranlassen, um laufende Steuer- und Versicherungskosten zu vermeiden.

Anwohnerparkzonen: Berlin ist flächendeckend in Anwohnerparkzonen unterteilt. Ein abgemeldetes Fahrzeug, das weiterhin im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird, verliert seinen Anspruch auf den Anwohnerparkausweis und kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Nach der Abmeldung sollte das Fahrzeug daher auf Privatgelände abgestellt oder unverzüglich veräußert bzw. verwertet werden.

Hoher Parkdruck: Aufgrund der Bevölkerungsdichte und des begrenzten Parkraums in vielen Berliner Kiezen empfiehlt es sich, die Abmeldung ohne Verzögerung vorzunehmen, sobald das Fahrzeug nicht mehr genutzt wird. Die laufenden Kosten für Steuer und Pflichtversicherung enden erst mit dem offiziellen Abmeldedatum.

Kennzeichenmitnahme: Das Berliner Kennzeichen (B-XX 1234) kann nach der Abmeldung für ein Nachfolgefahrzeug reserviert werden, sofern der Halter weiterhin in Berlin gemeldet ist.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Berlin

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Berlin?

Die Gebühren für die KFZ-Abmeldung Berlin richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW {{price_abmeldung_pkw}}
Motorrad {{price_abmeldung_motorrad}}
Anhänger {{price_abmeldung_anhaenger}}
Wohnmobil {{price_abmeldung_wohnmobil}}

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags erhoben. Weitere Kosten entstehen Ihnen bei uns nicht.


Bekomme ich die KFZ-Steuer zurück?

Ja. Das Bundeszentralamt für Steuern erstattet die bereits gezahlte Kfz-Steuer taggenau ab dem Abmeldedatum. Die Erstattung erfolgt automatisch auf das bei der Steueranmeldung hinterlegte Konto – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Je früher im Monat die Abmeldung erfolgt, desto höher fällt der Erstattungsbetrag aus.


Was passiert mit meiner Versicherung nach der Abmeldung?

Mit der Abmeldung endet die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ihr Versicherungsvertrag geht in der Regel automatisch in eine Ruheversicherung über, die für bis zu 18 Monate gilt. In dieser Zeit bleibt Ihre erworbene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vollständig erhalten. Sie verlieren also keine Beitragsrabatte, die Sie sich über die Jahre erarbeitet haben. Sprechen Sie bei Bedarf direkt mit Ihrem Versicherer über die genauen Konditionen Ihres Vertrags.


Kann ich mein Berliner Kennzeichen reservieren?

Ja. Das Kennzeichen mit dem Kürzel B kann nach der Abmeldung für ein zukünftiges Fahrzeug reserviert werden, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Die Kennzeichen-Reservierung Berlin beantragen Sie ebenfalls hier bei uns. So sichern Sie sich Ihre gewohnte Kombination für die spätere Zulassung eines Nachfolgefahrzeugs.


Brauche ich einen Termin für die KFZ-Abmeldung in Berlin?

Nein – Sie brauchen keinen Termin. Alles wird hier bei uns vollständig online erledigt. Es gibt keine Wartezeit, keine Öffnungszeiten und keine Notwendigkeit, eine Behörde aufzusuchen. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.


Kann ich ein Fahrzeug abmelden, das auf eine verstorbene Person zugelassen ist?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Als Erbe oder bevollmächtigte Person können Sie die Abmeldung eines auf einen Verstorbenen zugelassenen Fahrzeugs beantragen. Halten Sie dafür zusätzlich einen Erbnachweis (z. B. Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll) sowie Ihren eigenen Personalausweis bereit. Starten Sie den Antrag hier und folgen Sie den entsprechenden Hinweisen im Formular.


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Zuständige Zulassungsstelle für Berlin

Kfz-Zulassungsbehörde Berlin

Jüterboger Str. 3

10965 Berlin

Tel: 030-90269-3300

E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

Web: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr