Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Berlin

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Berlin

In Berlin wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – bei uns erledigen Sie das vollständig online, ohne Behördengang und ohne Wartezeit. Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig und berechtigt zur einmaligen Überführungsfahrt oder Probefahrt innerhalb Deutschlands. Berliner Kurzzeitkennzeichen tragen das Unterscheidungszeichen B.

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Besonderheiten in Berlin

Berlin ist ein Stadtstaat und verfügt als einziges Bundesland über genau einen einzigen Zulassungsbezirk. Alle Fahrzeuge, die in Berlin zugelassen oder mit einem Berliner Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, erhalten das Kürzel B. Das vereinfacht die Zuordnung, bedeutet jedoch auch, dass sämtliche Zulassungsvorgänge – und damit auch die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens – zentral über eine zuständige Stelle laufen.

Wer ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen Berlin durch die Hauptstadt bewegt, sollte zudem folgende stadtspezifische Gegebenheiten kennen:

Umweltzone Berlin: Das Berliner Stadtgebiet innerhalb des S-Bahn-Rings ist als großflächige Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen diesen Bereich nicht befahren. Ein Kurzzeitkennzeichen schützt nicht vor dieser Einschränkung. Prüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug über die erforderliche Schadstoffklasse verfügt und die entsprechende Plakette am Fahrzeug angebracht ist.

Anwohnerparkzonen: In nahezu allen Berliner Bezirken bestehen ausgewiesene Anwohnerparkzonen. Ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen gilt nicht als angemeldetes Fahrzeug im Sinne der Parkberechtigungsregelungen. Das Parken in diesen Zonen ist mit einem Kurzzeitkennzeichen zeitlich auf die zulässige Höchstparkdauer für Fremdfahrzeuge begrenzt. Beachten Sie die jeweiligen Beschilderungen vor Ort.

Hoher Parkdruck: Aufgrund der Bevölkerungsdichte und des eingeschränkten Parkraums in Berlin empfiehlt es sich, die Fahrtroute bei Überführungen vorausschauend zu planen, um unnötige Standzeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

Für die Online-Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in Berlin halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als digitale Kopie hochladbar)
  • eVB-Nummer einer gültigen Kurzzeitversicherung (elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern vorhanden – bei Fahrzeugen mit gültiger HU ist diese anzugeben

Alle Dokumente werden im Rahmen des Online-Antrags digital übermittelt. Ein postalischer Versand oder das persönliche Vorlegen von Unterlagen ist nicht erforderlich.


Fahrzeugtypen

Das Kurzzeitkennzeichen Berlin kann für verschiedene Fahrzeugklassen beantragt werden. Ob Sie ein Kurzzeitkennzeichen PKW Berlin für die Überführung eines Gebrauchtwagens benötigen, ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Berlin für eine Probefahrt, ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Berlin für den Transport oder ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Berlin für die Überführung eines Reisemobils – hier beantragen Sie das passende 5-Tage-Kennzeichen Berlin für Ihren jeweiligen Fahrzeugtyp. Das Überführungskennzeichen Berlin gilt gleichermaßen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge und wird fahrzeuggebunden ausgestellt.


So funktioniert die Online-Beantragung

Das Kurzzeitkennzeichen Berlin online zu beantragen ist in drei Schritten erledigt – vollständig digital, ohne Termin und ohne Behördenbesuch:

Schritt 1 – Antrag ausfüllen Geben Sie die Fahrzeugdaten, Ihren Verwendungszweck (Überführung oder Probefahrt) sowie das gewünschte Startdatum der Gültigkeit ein. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal fünf Tage ab dem angegebenen Startdatum.

Schritt 2 – Unterlagen einreichen und Zahlung Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Antrag hoch. Die Bearbeitung und Gebührenabwicklung erfolgt vollständig hier bei uns. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung.

Schritt 3 – Kennzeichen erhalten und losfahren Nach Abschluss des Antrags wird Ihnen das Kurzzeitkennzeichen zugestellt. Bitte beachten Sie: Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden.

Detaillierte Anleitung zum Kurzzeitkennzeichen

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Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen Berlin ist an folgende gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden:

  • Maximale Gültigkeitsdauer: 5 Tage ab dem auf dem Kennzeichen eingetragenen Startdatum
  • Fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen ist einem konkreten Fahrzeug zugeordnet und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden
  • Nicht verlängerbar: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich; bei Bedarf ist ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen
  • Nur im Inland gültig: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland; Fahrten ins Ausland sind nicht zulässig
  • Ohne gültige HU: Fahrzeuge ohne gültige oder abgelaufene Hauptuntersuchung dürfen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle bewegt werden; jede andere Nutzung ist unzulässig
  • Versicherungspflicht: Das Fahrzeug muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum über eine gültige Kurzzeitversicherung verfügen

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Berlin

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin?

Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin richten sich nach der Fahrzeugklasse. Bei uns gelten folgende Gebührensätze:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Die Gebühr ist im Rahmen des Online-Antrags zu entrichten.


Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.


Brauche ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?

Eine gültige Hauptuntersuchung ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Liegt jedoch keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle bewegt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung – etwa für Überführungsfahrten oder Probefahrten – ist in diesem Fall nicht gestattet. Das Thema Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bzw. Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht ist damit klar geregelt: Nutzung ja, aber nur mit dem genannten Zweck.


Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für die Nutzung innerhalb Deutschlands zugelassen. Fahrten ins europäische oder außereuropäische Ausland sind mit diesem Kennzeichen nicht erlaubt.


Brauche ich einen Termin?

Nein – alles wird hier vollständig online erledigt. Sie müssen keine Zulassungsstelle aufsuchen und keinen Termin vereinbaren. Der gesamte Beantragungsprozess für das Kurzzeitkennzeichen Berlin online läuft digital ab.


Gilt das Berliner Kurzzeitkennzeichen auch innerhalb der Umweltzone?

Das Kurzzeitkennzeichen selbst berechtigt nicht zur Einfahrt in die Berliner Umweltzone. Maßgeblich ist allein die Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Fahrzeuge, die keine gültige Umweltplakette besitzen oder die Mindestanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone nicht erfüllen, dürfen den betreffenden Bereich auch mit einem Berliner Kurzzeitkennzeichen nicht befahren. Planen Sie Ihre Überführungsroute entsprechend.


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Zuständige Zulassungsstelle für Berlin

Kfz-Zulassungsbehörde Berlin

Jüterboger Str. 3

10965 Berlin

Tel: 030-90269-3300

E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

Web: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr