KFZ-Anmeldung in Regen
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung im Landkreis Regen wird bei uns vollständig online abgewickelt. Fahrzeuge, die im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Regen angemeldet werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel REG. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Regen in Bayern und ist damit ein eindeutiges regionales Merkmal Ihres zugelassenen Fahrzeugs.
Die Anmeldung ist für alle gängigen Fahrzeugtypen möglich – vom Neuwagen über einen importierten Gebrauchtwagen bis hin zum Wohnmobil mit Sonderzulassung. Alle erforderlichen Schritte, Unterlagen und Gebühren finden Sie hier gebündelt. Starten Sie Ihren Antrag direkt:
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine ausgeprägte dezentrale Zulassungsstruktur. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreibt eine eigene Zulassungsbehörde mit einem eigenständigen Kennzeichenkürzel. Das Kürzel REG ist dabei ausschließlich dem Landkreis Regen zugeordnet – eine Besonderheit, die in Bayern konsequent umgesetzt wird und eine klare regionale Zuordnung jedes Fahrzeugs ermöglicht.
Umweltzonen in Bayern: In den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen, in denen Fahrzeuge ohne entsprechende Feinstaubplakette nicht fahren dürfen. Für Fahrzeuge, die im Landkreis Regen zugelassen sind und regelmäßig in diese Städte einfahren, ist daher beim Erwerb eines Fahrzeugs die Schadstoffklasse zu prüfen. Die Stadt München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, in der ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) zugelassen sind. Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette haben dort Fahrverbot.
Ländliche Zulassungsbezirke: Im ländlich geprägten Landkreis Regen – gelegen im Bayerischen Wald – gibt es keine innerstädtischen Umweltzonen. Die Zulassung erfolgt nach den allgemeinen bundesrechtlichen Vorschriften, ergänzt durch die in Bayern üblichen Verwaltungsabläufe. Bayern setzt bei der Fahrzeugzulassung auf eine enge Verzahnung von Kreis- und Gemeindeebene, was bedeutet, dass die Kfz-Zulassung Regen für alle Fahrzeughalter im Landkreis zuständig ist – unabhängig davon, in welcher Gemeinde des Landkreises der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Kennzeichenmitnahme in Bayern: Seit der bundesweiten Liberalisierung der Kennzeichenpflicht ist es auch in Bayern möglich, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands das bisherige Kennzeichen beizubehalten. Wer also aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Regen zieht, kann sein bestehendes Kennzeichen grundsätzlich weiter nutzen – muss das Fahrzeug jedoch ummelden. Wer ein REG-Kennzeichen wünscht, beantragt dies im Rahmen der Ummeldung bei uns.
Saisonkennzeichen: Gerade im Bayerischen Wald ist die Nutzung von Saisonkennzeichen für Motorräder und Wohnmobile weit verbreitet, da Witterungsverhältnisse und Nutzungsgewohnheiten eine ganzjährige Zulassung häufig nicht erfordern. Saisonkennzeichen sind in Bayern vollständig regulär und werden auch bei uns für alle geeigneten Fahrzeugtypen ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Die benötigten Dokumente hängen vom Fahrzeugtyp, dem Erwerbsweg und der Eigenschaft des Antragstellers ab. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht.
Privatpersonen
Privatpersonen, die ein Fahrzeug im Landkreis Regen anmelden möchten, benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuzulassung die COC-Bescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)
- HU-Nachweis (gültige Hauptuntersuchung) bei Gebrauchtwagen
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Zolldokumente, ausländischer Fahrzeugbrief sowie ggf. Einzelgenehmigung oder COC
Gewerbetreibende
Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
- Steuernummer des Unternehmens
- Bei Leasingfahrzeugen: Leasingvertrag und schriftliche Zustimmung des Leasinggebers zur Zulassung
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung nicht persönlich durch den Fahrzeughalter vorgenommen, ist folgendes einzureichen:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (mit Originalunterschrift)
- Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
- Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Regen. Ob Neuwagen, Gebrauchtkauf vom Händler oder privater Kauf – der Ablauf ist in allen Fällen klar geregelt. Das Fahrzeug erhält nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen ein Kennzeichen mit dem Kürzel REG.
Beim Neukauf liefert der Händler in der Regel die COC-Bescheinigung mit. Bei einem Gebrauchtwagen aus zweiter Hand sind Fahrzeugschein (Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) mitzubringen. Für den Gebrauchtwagenkauf ist außerdem ein gültiger HU-Nachweis erforderlich.
Wunschkennzeichen REG: Im Rahmen der Zulassung kann ein individuelles Wunschkennzeichen mit dem Kürzel REG beantragt werden. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist dabei frei wählbar, soweit die gewünschte Kombination nicht bereits vergeben oder gesetzlich ausgeschlossen ist. Das Wunschkennzeichen REG wird direkt im Antragsverfahren bei uns reserviert.
Motorrad
Die Anmeldung eines Motorrads folgt grundsätzlich denselben Regeln wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum in ccm und Motorleistung in kW relevant – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugbrief.
Die eVB-Nummer für Motorräder wird von der Versicherung separat ausgestellt und ist speziell auf das jeweilige Fahrzeug bezogen. Im Landkreis Regen sind Saisonkennzeichen für Motorräder besonders verbreitet, da die Nutzung im Bayerischen Wald saisonal geprägt ist. Ein Saisonkennzeichen REG kann für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten beantragt werden. Außerhalb des zugelassenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist jedoch von der Kfz-Steuer und der Versicherungspflicht befreit.
Anhänger
Anhänger – ob Pkw-Anhänger, Bootstrailer oder landwirtschaftliches Gerät – werden mit einer eigenen Zulassungsbescheinigung zugelassen und erhalten ein eigenes Kennzeichen. Dabei ist zu unterscheiden:
- Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse: vereinfachte Anforderungen
- Gebremste Anhänger über 750 kg: vollständige Zulassung mit eigenem Kennzeichen und HU-Pflicht
Für das Ziehen von Anhängern ist außerdem die Führerscheinklasse des Fahrers relevant: Klasse B erlaubt Kombinationen bis 3.500 kg Gesamtmasse, darüber hinaus ist Klasse BE oder höher erforderlich. Diese Prüfung obliegt dem Fahrzeughalter; die Zulassung des Anhängers selbst erfolgt unabhängig davon.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Anforderungen, die sich vor allem aus dem Gewicht und der Ausstattung ergeben.
- Bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse: Zulassung wie ein PKW, Führerschein Klasse B ausreichend
- Über 3,5 Tonnen: Führerschein Klasse C1 oder C erforderlich; zusätzliche technische Prüfungen
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt werden und ist bei der Anmeldung als Dokument vorzulegen. Wohnmobile ohne Gasanlage sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen REG möglich und im Landkreis Regen aufgrund der touristischen Nutzung des Bayerischen Waldes eine häufig gewählte Option.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es
Die KFZ-Anmeldung bei uns läuft in klar definierten Schritten ab:
- Unterlagen zusammenstellen: Prüfen Sie anhand der obigen Liste, welche Dokumente für Ihren Fahrzeugtyp und Ihre Antragstellerart erforderlich sind.
- eVB-Nummer beschaffen: Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und lassen Sie sich die elektronische Versicherungsbestätigung ausstellen. Diese wird für jeden Zulassungsvorgang zwingend benötigt.
- Wunschkennzeichen reservieren (optional): Falls Sie ein individuelles Kennzeichen mit dem Kürzel REG wünschen, geben Sie Ihre Wunschkombination im Antragsformular an.
- Antrag online ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular hier vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Prüfung und Bearbeitung: Wir bearbeiten Ihren Antrag und prüfen alle eingereichten Unterlagen. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten werden Sie über das Portal informiert.
- Zulassungsdokumente erhalten: Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle weiteren Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt. Das Kennzeichen wird entsprechend zugeteilt.
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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Regen
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Regen?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig vorliegenden Dokumenten bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wir empfehlen, alle Unterlagen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie den Antrag einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was brauche ich, um ein Auto in Regen anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Neuwagen die COC-Bescheinigung), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie – bei Gebrauchtwagen – einen gültigen HU-Nachweis. Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Regen?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination für Ihr Kennzeichen zu wählen. Das Kürzel bleibt dabei immer REG – also beispielsweise REG-AB 123. Das Wunschkennzeichen REG wird direkt im Rahmen Ihres Zulassungsantrags bei uns beantragt. Ist die gewünschte Kombination verfügbar, wird sie für Sie reserviert.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Regen?
Alle im Landkreis Regen zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel REG. Dieses Kürzel ist bundesweit einmalig dem Landkreis Regen in Bayern zugeordnet. Die genaue Kombination aus Buchstaben und Ziffern wird entweder automatisch zugeteilt oder – auf Wunsch – als Wunschkennzeichen individuell festgelegt.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Regen online an?
Die KFZ-Anmeldung erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen digital hoch und erhalten nach Bearbeitung durch uns die Zulassungsdokumente. Ein persönliches Erscheinen ist für den Standardvorgang nicht erforderlich. Alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil – können hier angemeldet werden.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Regen?
Die Gebühren für die Kfz-Zulassung Regen richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | 29,00 € |
Die genannten Gebühren sind die Zulassungsgebühren. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung, die separat anfallen.
Wann hat die Zulassungsstelle in Regen geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Regen ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag bei uns jederzeit online einreichen können – unabhängig von diesen Zeiten.