KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Regen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Regen

Regen vergibt das Kennzeichenkürzel REG – und die KFZ-Ummeldung in Regen wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie nach Regen gezogen sind, Ihr Fahrzeug den Besitzer wechselt oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig und ohne unnötige Wege. Die Kfz-Zulassung Regen ist die zuständige Stelle für alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichen REG – und genau hier sind Sie richtig.

Der Landkreis Regen liegt im Bayerischen Wald, einer Region mit ausgeprägtem ländlichen Charakter und eigener Zulassungsstruktur. Fahrzeuge spielen hier eine zentrale Rolle im Alltag – umso wichtiger ist es, dass Ihre Fahrzeugdaten stets korrekt und aktuell gemeldet sind. Eine KFZ-Ummeldung ist kein bürokratischer Aufwand, der aufgeschoben werden sollte: Das Gesetz setzt klare Fristen, bei deren Überschreitung Bußgelder drohen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Ummeldung erforderlich ist, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Besonderheiten je nach Fahrzeugtyp gelten und wie Sie den Vorgang direkt hier abwickeln.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Regen erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich der Halter, der Wohnort oder persönliche Daten im Fahrzeugschein ändern. Die folgenden Fälle sind die häufigsten Anlässe.

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer, spricht man von einem Halterwechsel. Dieser Fall tritt beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens auf – aber auch bei Schenkungen oder Erbschaften. Beim Halterwechsel in Regen muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Die bisherigen Fahrzeugdaten werden dabei vollständig aktualisiert. Der neue Halter trägt ab dem Zeitpunkt der Ummeldung die volle Verantwortung für das Fahrzeug, einschließlich Versicherungsschutz und Kfz-Steuer. Ein Halterwechsel in Regen ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug innerhalb der Familie weitergegeben wird.

Umzug nach Regen

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Regen verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug ebenfalls umzumelden – also ein Auto ummelden nach Umzug nach Regen. Das bisherige Kennzeichen muss nicht zwingend abgegeben werden: Seit 2015 besteht die Möglichkeit, das alte Kennzeichen beizubehalten. Wer jedoch ein Kennzeichen mit dem Kürzel REG bevorzugt, kann dieses bei der Ummeldung beantragen.

Umzug innerhalb von Regen

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises Regen – etwa von einer Gemeinde in eine andere – erfordert eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren. Da sich Ihre Meldeanschrift ändert, muss diese auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Wir nehmen diese Änderung im Rahmen der Ummeldung vor.

Namens- oder Adressänderung

Haben Sie geheiratet und tragen nun einen anderen Nachnamen? Oder hat sich Ihre Straße umbenannt? Auch in diesen Fällen ist eine Ummeldung notwendig, da die Zulassungsbescheinigung stets mit den aktuellen Personalien übereinstimmen muss. Das Auto umschreiben in Regen ist in diesen Situationen unkompliziert, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ist § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Änderung der für die Zulassung relevanten Daten innerhalb einer Woche der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Die KFZ-Ummeldung Frist beträgt also sieben Tage – gerechnet ab dem Zeitpunkt des Umzugs, des Halterwechsels oder der sonstigen Änderung.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, das je nach Schwere und Dauer des Verstoßes variiert. Darüber hinaus kann ein nicht ordnungsgemäß gemeldetes Fahrzeug Probleme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung verursachen – insbesondere wenn im Schadensfall festgestellt wird, dass die Halterdaten veraltet waren.

Wir empfehlen ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Mit unserem Online-Verfahren ist der Vorgang schnell und unkompliziert erledigt – ohne Wartezeit und ohne Anfahrt.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Regen

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 müssen Fahrzeughalter bei einem Umzug ihr bisheriges Kennzeichen nicht mehr abgeben. Das bedeutet: Wer mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Regen zieht, darf dieses Kennzeichen behalten – auch wenn es kein REG-Kennzeichen ist. Das Fahrzeug wird trotzdem ordnungsgemäß in Regen zugelassen. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit in ganz Deutschland möglich und bundesweit einheitlich geregelt.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel REG wünscht – sei es aus praktischen Gründen oder aus regionaler Verbundenheit –, kann dieses im Rahmen der Ummeldung beantragen. Ein Wunschkennzeichen REG ist dabei ebenfalls möglich: Sie können eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen, sofern diese noch verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Wunschkennzeichen für Sie.

Beim Halterwechsel in Regen gilt: Das bisherige Kennzeichen verbleibt in der Regel beim alten Halter, sofern dieser es für ein anderes Fahrzeug weiterverwenden möchte. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – auf Wunsch ebenfalls als Wunschkennzeichen Regen mit REG-Kürzel.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Fahrzeugtyp bei der KFZ-Ummeldung in Regen. Das Verfahren folgt dem Standardablauf: Unterlagen einreichen, Daten prüfen, Zulassungsbescheinigung aktualisieren. Die Gebühr für das Auto ummelden in Regen beträgt 179,00 €. Sowohl Halterwechsel als auch adress- oder namensbedingte Ummeldungen werden nach diesem Tarif abgerechnet.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Regen ist ein zusätzlicher Aspekt zu beachten: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate im Jahr gilt. Bei der Ummeldung prüfen wir, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen werden kann oder ob eine Anpassung des Gültigkeitszeitraums notwendig ist. Gerade im Bayerischen Wald, wo die Fahrsaison durch die Witterung beeinflusst wird, ist eine korrekte Saisonangabe wichtig. Die Gebühr für die Motorrad-Ummeldung beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger werden zulassungsrechtlich als eigenständige Fahrzeuge behandelt. Sie verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und müssen unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Wer also sowohl sein Auto als auch seinen Anhänger ummelden möchte, muss beide Vorgänge separat einreichen. Das Anhänger ummelden in Regen kostet 159,00 € und erfordert die Vorlage der Zulassungsbescheinigung des Anhängers sowie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, sofern diese vorgeschrieben ist.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Regen sind zwei Punkte besonders zu beachten. Erstens: Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ist entscheidend für die Zulassungsmodalitäten und die Kfz-Steuerberechnung. Wir prüfen im Rahmen der Ummeldung, ob die hinterlegten Gewichtsangaben korrekt sind. Zweitens: Wohnmobile mit Gasanlage benötigen eine gültige Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfung muss regelmäßig erneuert werden – ist sie abgelaufen, kann dies die Ummeldung verzögern. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Gasprüfung aktuell ist, bevor Sie den Antrag einreichen. Die Gebühr für die Wohnmobil-Ummeldung beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse in Regen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ein Kennzeichenwechsel erfolgt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, sofern noch nicht vorhanden
  • Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht

Liegt Ihre neue Meldeadresse bereits im Personalausweis eingetragen vor, vereinfacht dies die Bearbeitung erheblich. Alternativ genügt eine behördliche Meldebestätigung.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Regen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – zwingend erforderlich
  • Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Halters)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU), sofern eine neue HU fällig ist oder das Prüfdatum überprüft werden soll
  • Bei Vollmacht: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Halters

Bitte beachten Sie: Ohne gültige eVB-Nummer kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Regen ist einer dieser eigenständigen Bezirke – mit dem Kürzel REG und der Kfz-Zulassung Regen als zuständiger Behörde. Diese dezentrale Struktur bedeutet, dass Zulassungsangelegenheiten immer beim jeweils zuständigen Landkreis abgewickelt werden.

In Bayern gibt es mehrere Städte mit ausgewiesenen Umweltzonen, darunter München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. In diesen Zonen gilt eine Feinstaubplakettenpflicht. Wer mit einem in Regen zugelassenen Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug über die entsprechende Umweltplakette verfügt. München verfügt dabei über die strengsten Regelungen innerhalb Bayerns: Dort ist nur die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) zulässig. Im Landkreis Regen selbst existiert keine Umweltzone.

Ein weiterer bayerischer Aspekt: Viele Fahrzeuge im ländlichen Raum – und dazu zählt der Bayerische Wald mit dem Landkreis Regen – sind auf landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung ausgelegt. Anhänger, Zugmaschinen und Spezialfahrzeuge unterliegen eigenen zulassungsrechtlichen Anforderungen, die wir im Rahmen des Ummeldeverfahrens berücksichtigen.

Darüber hinaus gilt in Bayern das Prinzip der strikten Zuständigkeit: Fahrzeuge müssen bei der Zulassungsbehörde des Wohnortlandkreises angemeldet sein. Eine Ummeldung bei einer anderen bayerischen Stelle ist nicht möglich, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis Regen liegt.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Regen

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung in Regen?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Entscheidend ist, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Regen ziehe?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Landkreis beizubehalten. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug nach Regen ist also problemlos möglich. Wer stattdessen ein REG-Kennzeichen wünscht, kann dieses bei der Ummeldung beantragen.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Regen?

Die KFZ-Ummeldung Regen Kosten hängen vom Fahrzeugtyp ab. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren gelten sowohl für Halterwechsel als auch für umzugsbedingte Ummeldungen.

Muss ich persönlich erscheinen, oder kann ich die Ummeldung online erledigen?

Die Ummeldung kann hier direkt online durchgeführt werden. Wir bearbeiten Ihren Antrag digital. Eine persönliche Vorsprache ist für den Standardfall nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Wochenfrist für die Ummeldung verpasse?

Das Versäumen der gesetzlichen Frist von einer Woche gemäß § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Umzug oder Halterwechsel – einzuleiten.

Kann ich bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen mit REG beantragen?

Ja, ein Wunschkennzeichen Regen mit dem Kürzel REG kann im Rahmen der Ummeldung beantragt werden. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und reservieren das Kennzeichen für Sie, sofern es noch frei ist.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich auch mein Auto ummelde?

Ja. Anhänger sind zulassungsrechtlich eigenständige Fahrzeuge und müssen separat umgemeldet werden. Ein gemeinsamer Vorgang für Zugfahrzeug und Anhänger ist nicht möglich. Bitte reichen Sie für jeden Fahrzeugtyp einen eigenen Antrag ein.

Was muss ich beim Wohnmobil besonders beachten?

Beim Wohnmobil ummelden in Regen sind die Gewichtsklasse und – bei Fahrzeugen mit Gasanlage – die Gültigkeit der Gasprüfung nach G 607 relevant. Eine abgelaufene Gasprüfung kann die Zulassung verzögern. Bitte prüfen Sie das Prüfdatum, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.


KFZ-Ummeldung in Regen – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Regen

Kfz-Zulassung Regen

Poschetsrieder Str. 16

94209 Regen

Tel: 09921-601-0

E-Mail: kfzzulassung@lra-reg.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr