Kurzzeitkennzeichen in Regen
Regen vergibt das Kennzeichenkürzel REG – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird hier vollständig online erledigt, direkt über unser Portal, ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Der Landkreis Regen liegt im Bayerischen Wald, einer Region mit weitläufigen Gemeinden, kurvenreichen Strecken und einem hohen Aufkommen an Fahrzeugüberführungen – sei es bei Gebrauchtwagenkäufen zwischen den Ortschaften, der Überführung eines Oldtimers oder der Verbringung eines Anhängers zu einer Prüfstelle. Genau für diese Situationen ist das Kurzzeitkennzeichen das richtige Instrument.
Ein Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Regen genannt – berechtigt dazu, ein Fahrzeug für einen befristeten Zeitraum auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne dass eine vollständige Zulassung vorliegen muss. Es ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, gilt ausschließlich im Inland und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen. Wir stellen dieses Kennzeichen für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile aus – jeweils mit den passenden Gebühren und Voraussetzungen.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für den PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall, den wir bearbeiten. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, der noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist, Probefahrten auf öffentlichen Straßen oder die Überführung eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Regen für PKW und Autos beträgt 179,00 €. In diesem Betrag ist die erforderliche Kurzzeitversicherung enthalten, die wir im Rahmen des Antragsverfahrens vermitteln. Ohne gültige Haftpflichtversicherung – nachgewiesen durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – kann kein Kennzeichen ausgestellt werden.
Motorrad
Beim Kurzzeitkennzeichen Motorrad Regen sind einige Besonderheiten zu beachten. Motorradkennzeichen sind in ihrer Abmessung kleiner als PKW-Kennzeichen und müssen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht sein. Besonders zu Saisonbeginn – wenn Motorräder aus der Winterpause geholt und zur Erstinspektion oder zum TÜV überführt werden – verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg der Anträge. Auch hier ist eine eigene eVB-Nummer erforderlich, die speziell auf das Motorrad ausgestellt sein muss. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Regen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Eine Ausnahme gilt bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier ist das Verfahren vereinfacht, da diese Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenes Kennzeichen mitgeführt werden dürfen. Für alle anderen Anhänger stellen wir ein separates Kurzzeitkennzeichen aus. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Bitte geben Sie bei der Antragstellung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, da dies für die Kennzeichenklasse relevant ist.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Regen weist eine Besonderheit auf, die viele Antragsteller überrascht: Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen in die Führerscheinklasse C1 oder C, was bei der Versicherungseinstufung und der Kennzeichenausstellung berücksichtigt werden muss. Bitte geben Sie im Antrag daher immer die genaue Gewichtsklasse Ihres Wohnmobils an. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten die Standardregelungen für Kraftfahrzeuge. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Regen benötigen Sie die folgenden Dokumente. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor Antragstellung vollständig bereitzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Kopie oder Scan hochladbar)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Teil II) bei Neuanschaffungen
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt von einem in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherer, fahrzeug- und personengebunden
- Hauptuntersuchungsnachweis (HU) – gültig zum Zeitpunkt der Fahrt; bei abgelaufener HU nur eingeschränkte Nutzung möglich (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Angabe des Verwendungszwecks (Überführung, Probefahrt, Verbringung zur Prüfstelle)
- Bei Anhängern: Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der Fahrzeugklasse
Alle Unterlagen werden digital im Rahmen des Online-Antrags hochgeladen. Eine postalische Einsendung ist nicht erforderlich.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Regen funktioniert über unser Portal in wenigen Schritten:
Schritt 1 – Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie das Antragsformular auf und wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage). Geben Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein.
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Formular hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos. Unvollständige Unterlagen führen zu Bearbeitungsverzögerungen.
Schritt 3 – eVB-Nummer eintragen Tragen Sie die eVB-Nummer ein, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten haben. Diese wird elektronisch geprüft und ist Pflichtbestandteil jedes Antrags.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher online. Die Zahlung wird sofort verarbeitet.
Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen. Bei Online-Beantragung wird das Kennzeichen postalisch zugesandt oder steht zur Abholung bei der Kfz-Zulassung Regen bereit – je nach gewählter Option. Planen Sie die Lieferzeit in Ihren Gültigkeitszeitraum ein.
Schritt 6 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an und führen Sie alle Zulassungsunterlagen während der Fahrt mit. Das Kennzeichen ist ausschließlich für das angegebene Fahrzeug gültig.
Die Kfz-Zulassung Regen ist zu folgenden Zeiten erreichbar, falls persönliche Rückfragen erforderlich sind:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine kleinteilige Zulassungsstruktur aus: Nahezu jeder Landkreis verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel und eine eigene Zulassungsbehörde. Das Kürzel REG steht dabei eindeutig für den Landkreis Regen – ein Merkmal, das Bayern von vielen anderen Bundesländern unterscheidet, wo Kennzeichen häufig zusammengelegt wurden.
Für Fahrzeughalter im Bayerischen Wald ist außerdem relevant, dass Bayern mehrere Umweltzonen kennt. Die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg betreiben Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit entsprechender Schadstoffklasse einfahren dürfen. München verfügt dabei über die strengsten Regelungen. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen eine dieser Städte durchqueren oder anfahren möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die dort geltenden Anforderungen erfüllt – das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von der Umweltzonen-Pflicht. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen Umweltzonen auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht befahren.
Für Fahrten innerhalb des Landkreises Regen und in die umliegenden Landkreise des Bayerischen Waldes bestehen keine gesonderten Einschränkungen durch Umweltzonen. Die Region ist ländlich geprägt, die Straßenverhältnisse erfordern jedoch gerade bei der Überführung älterer Fahrzeuge oder schwerer Anhänger besondere Aufmerksamkeit.
Zudem gilt für alle Fahrzeuge in Bayern: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Fahrt im Inland. Für Fahrten ins Ausland – etwa nach Österreich oder Tschechien, die vom Landkreis Regen aus gut erreichbar sind – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das anderen Regelungen unterliegt und separat beantragt werden muss.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Antragstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Nutzung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Für grenzüberschreitende Fahrten – auch nur kurze Transitfahrten – ist das Kurzzeitkennzeichen nicht ausreichend. In diesen Fällen ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen. Fahrzeuge mit abgelaufener oder fehlender HU erhalten kein reguläres Kurzzeitkennzeichen für allgemeine Überführungsfahrten.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. Ä.). In diesem Fall kann ein eingeschränktes Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden, das nur für diese spezifische Fahrt gilt. Der Verwendungszweck muss im Antrag klar angegeben werden. Die Strecke muss dabei möglichst direkt gewählt werden; Umwege sind nicht zulässig.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Regen
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen in Regen auch kurzfristig beantragen?
Ja. Unser Online-Antrag ist jederzeit zugänglich. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem benötigten Gültigkeitsbeginn einzureichen, damit die Bearbeitung und der Versand des Kennzeichens rechtzeitig abgeschlossen werden können. Bei dringendem Bedarf steht die Kfz-Zulassung Regen während der Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen zur Verfügung.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Regen?
Die Kurzzeitkennzeichen Regen Kosten sind nach Fahrzeugtyp gestaffelt: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten enthalten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB) wird separat beim Versicherer abgeschlossen und ist nicht in der Behördengebühr enthalten.
Benötige ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Grundsätzlich ja. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Regen, das unabhängig vom Zugfahrzeug ausgestellt wird. Lediglich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg können unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenes Kennzeichen mitgeführt werden. Wir prüfen dies im Rahmen des Antrags und informieren Sie entsprechend.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten nach Österreich oder Tschechien?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Da der Landkreis Regen geografisch nahe an der tschechischen Grenze liegt, ist dieser Punkt besonders relevant. Für Auslandsfahrten – auch kurze Transitstrecken – ist zwingend ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das separat beantragt werden muss.
Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung meines Fahrzeugs abgelaufen ist?
In diesem Fall kann kein reguläres Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Ausnahmsweise ist eine eingeschränkte Ausstellung möglich, wenn das Fahrzeug direkt und ohne Umwege zur nächsten zugelassenen Prüfstelle überführt werden soll. Der Verwendungszweck muss im Antrag entsprechend angegeben und nachvollziehbar begründet werden.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug umschreiben lassen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und ausschließlich für das bei der Antragstellung angegebene Fahrzeug gültig. Eine nachträgliche Änderung des Fahrzeugs ist nicht möglich. In diesem Fall müsste ein neuer Antrag für das andere Fahrzeug gestellt werden.
Wie lange im Voraus kann ich den Gültigkeitsbeginn festlegen?
Der Gültigkeitsbeginn kann bei der Antragstellung frei gewählt werden, sofern er in der Zukunft liegt. Wir empfehlen, einen realistischen Zeitpuffer einzuplanen, der die Bearbeitungs- und Versandzeit berücksichtigt. Das Kennzeichen ist ab dem aufgedruckten Datum für maximal fünf Tage gültig – eine frühere Nutzung ist nicht zulässig.