Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Bautzen

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Bautzen

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Bautzen wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug überführen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt durchführen möchte, benötigt dafür eine gültige, zeitlich begrenzte Zulassung. Genau dafür ist das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen vorgesehen.

Das Kurzzeitkennzeichen trägt das Kürzel BZ für den Landkreis Bautzen und wird durch die Kfz-Zulassung Bautzen ausgegeben. Es ist fahrzeuggebunden, auf maximal fünf Tage befristet und gilt ausschließlich im Inland. Wir stellen Ihnen das Kennzeichen auf Grundlage Ihrer Angaben und Unterlagen aus – schnell, rechtssicher und ohne unnötige Behördenwege.

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →


Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Bautzen benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Bautzen ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anlässe sind:

  • Überführungsfahrten: Ein neu erworbenes Fahrzeug soll vom Verkäufer zum neuen Standort oder zur Zulassungsstelle gefahren werden.
  • Probefahrten: Gewerbliche Händler oder Privatpersonen möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf im realen Straßenverkehr testen.
  • Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur nächsten anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gebracht werden, um die HU nachzuholen oder erneuern zu lassen.
  • Reparaturfahrten: Ein Fahrzeug muss zur Werkstatt und zurück bewegt werden, ohne dauerhaft zugelassen zu sein.

Das Kurzzeitkennzeichen Bautzen eignet sich für alle Situationen, in denen eine reguläre Zulassung nicht sinnvoll oder noch nicht möglich ist. Es ersetzt diese jedoch nicht dauerhaft – nach Ablauf der fünf Tage muss das Fahrzeug entweder regulär zugelassen oder stillgelegt sein.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich auf maximal fünf Kalendertage befristet. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und kann nicht verlängert werden. Eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weitere wesentliche Einschränkungen:

  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist einem konkreten Fahrzeug zugeordnet und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
  • Nur im Inland: Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Für Fahrten ins Ausland – etwa nach Polen oder Tschechien, die vom Landkreis Bautzen aus geografisch naheliegen – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine andere Rechtsgrundlage und längere Gültigkeitsdauer.
  • Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen Bautzen muss eine gültige Kurzzeitkennzeichen-Versicherung (eVB-Nummer) vorliegen. Ohne diese kann kein Kennzeichen ausgestellt werden.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall ist das Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen aus Privathand oder ein Fahrzeug nach Importkauf – wer ein Auto ohne laufende Zulassung bewegen möchte, benötigt dieses Dokument. Die Beantragung erfolgt unkompliziert über unser Portal. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW in Bautzen betragen 179,00 €.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Bautzen wird insbesondere zu Saisonbeginn häufig nachgefragt, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder zur ersten Inspektion gebracht werden. Zu beachten ist, dass Motorräder eine eigene Schildgröße haben und die eVB-Nummer ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt sein muss – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bautzen betragen 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden. Eine Ausnahme gilt für Anhänger unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, für die vereinfachte Regelungen bestehen. Bei schwereren Anhängern gelten dieselben Anforderungen wie für andere Kraftfahrzeuge. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger in Bautzen betragen 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile fallen je nach Gewichtsklasse unter unterschiedliche Vorschriften. Bei der Beantragung ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs zwingend anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erfordern vom Fahrer den Führerscheinklasse C1 oder C. Dies ist bei der Beantragung zu berücksichtigen, da das ausgestellte Kennzeichen fahrzeugbezogen ist und die Fahrzeugklasse dokumentiert. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil in Bautzen betragen 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer bundesweit geltenden Regelung aus dem Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das bedeutet: Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen.

Ausnahme: Ist der Zweck der Fahrt ausdrücklich die Durchführung der Hauptuntersuchung selbst, kann das Kurzzeitkennzeichen dennoch ausgestellt werden – jedoch nur für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle. Umwege oder Zweckentfremdung sind in diesem Fall nicht zulässig.

Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Beantragung zu prüfen und bei der Antragstellung korrekte Angaben zu machen. Falsche Angaben können zur Ungültigkeit des Kennzeichens führen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Bautzen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei gewerblichen Antragstellern: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Bescheinigung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – gültig für das konkrete Fahrzeug und den Fahrzeugtyp
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (Prüfbericht, Plakette) – sofern eine gültige HU vorliegt
  • Angabe des Verwendungszwecks (Überführung, Probefahrt, HU-Fahrt etc.)
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Angabe der zulässigen Gesamtmasse
  • Bei Anhängern: Angabe des Gesamtgewichts

Alle Unterlagen können im Rahmen der Online-Beantragung digital eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Scans oder Fotos der Dokumente gut lesbar sind.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag stellen Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Wählen Sie den Fahrzeugtyp, geben Sie das gewünschte Startdatum und den Verwendungszweck an.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Achten Sie dabei auf Vollständigkeit – fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung.

Schritt 3 – eVB-Nummer angeben Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung ein. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung vor der Beantragung.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr sicher über unser Online-Zahlungssystem. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 € / Motorrad: 129,00 € / Anhänger: 139,00 € / Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Bautzen Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei Rückfragen werden Sie per E-Mail kontaktiert.

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen trägt das Kürzel BZ sowie das aufgedruckte Ablaufdatum.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Bautzen (für persönliche Vorsprachen):

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →


Besonderheiten in Sachsen

Der Freistaat Sachsen ist verwaltungsrechtlich in drei Direktionsbezirke gegliedert, die sich historisch an den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig orientieren. Der Landkreis Bautzen gehört zum Direktionsbezirk Dresden. Dies ist bei überregionalen Überführungsfahrten innerhalb Sachsens relevant, da unterschiedliche Zulassungsstellen zuständig sind und Kennzeichen-Kürzel je nach Region variieren – etwa ERZ für den Erzgebirgskreis oder V für den Vogtlandkreis.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen BZ durch Sachsen fährt und dabei die Städte Leipzig oder Dresden durchquert, sollte beachten, dass dort Umweltzonen ausgewiesen sind. Für die Einfahrt in diese Zonen ist eine gültige Umweltplakette erforderlich – das Kurzzeitkennzeichen selbst berechtigt nicht automatisch zur Einfahrt. Prüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die entsprechenden Abgasnormen erfüllt und eine Plakette besitzt.

Innerhalb des Landkreises Bautzen selbst bestehen keine Umweltzonen. Die geografische Lage an der Grenze zu Polen und Tschechien macht den Hinweis auf das Ausfuhrkennzeichen besonders relevant: Wer ein Fahrzeug ins benachbarte Ausland überführen möchte, benötigt zwingend ein Ausfuhrkennzeichen anstelle eines Kurzzeitkennzeichens.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bautzen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Bautzen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage befristet. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich für das Fahrzeug genutzt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Bautzen?

Die Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird bei der Online-Beantragung fällig.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?

Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich. Diese erhalten Sie bei einer Kfz-Versicherung Ihrer Wahl und müssen sie bei der Beantragung angeben. Ohne eVB-Nummer kann kein Kennzeichen ausgestellt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins Ausland – etwa nach Polen oder Tschechien, die vom Landkreis Bautzen aus erreichbar sind – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das eine andere Rechtsgrundlage und andere Gültigkeitsregeln hat.

Mein Fahrzeug hat keine gültige HU – kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Grundsätzlich ist eine gültige HU Voraussetzung. Einzige Ausnahme: Die Fahrt dient ausdrücklich dazu, das Fahrzeug zur nächsten anerkannten Prüfstelle zu bringen, um die HU dort durchführen zu lassen. In diesem Fall kann ein Kennzeichen ausgestellt werden – jedoch nur für diesen konkreten Zweck.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Zahlungseingang bearbeiten wir Ihren Antrag so schnell wie möglich. Wir empfehlen, den Antrag mit ausreichend Vorlauf vor dem gewünschten Startdatum einzureichen. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verzögern.

Kurzzeitkennzeichen in Bautzen – jetzt online beantragen →

Zuständige Zulassungsstelle für Bautzen

Kfz-Zulassung Bautzen

Tzschirnerstr. 14a

02625 Bautzen

Tel: 03591-5251-36210

E-Mail: kfz-zulassung@lra-bautzen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr