Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Frankenthal (Pfalz)

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Frankenthal (Pfalz)

Für das Kurzzeitkennzeichen in Frankenthal (Pfalz) benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Frankenthal (Pfalz) genannt – erlaubt es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung für einen begrenzten Zeitraum auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es wird ausgegeben mit dem Kürzel FT für den Zulassungsbezirk Frankenthal und ist an das jeweilige Fahrzeug gebunden.

Zuständig für die Ausgabe ist die Kfz-Zulassung Frankenthal. Über unser Portal können Sie den Antrag vollständig online stellen, ohne persönlich bei der Behörde erscheinen zu müssen. Die Abwicklung erfolgt digital, zügig und rechtssicher.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Frankenthal (Pfalz) benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Frankenthal (Pfalz) ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug vorübergehend auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll, ohne dass eine reguläre Zulassung besteht oder gewünscht wird. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug wird vom Kaufort zum neuen Standort oder zur Werkstatt transportiert.
  • Probefahrten: Privatpersonen oder Händler möchten ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen testen.
  • Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden.
  • Reparatur- und Werkstattfahrten: Das Fahrzeug muss ohne bestehende Zulassung zu einer Fachwerkstatt.
  • Fahrzeugkauf: Direkt nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ohne sofortige Dauerzulassung.

Das Kurzzeitkennzeichen Frankenthal (Pfalz) ist dabei ausschließlich für den Straßenverkehr innerhalb Deutschlands vorgesehen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen erfüllt.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Folgende Einschränkungen gelten zwingend:

  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug zugelassen. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig.
  • Nur Deutschland: Die Nutzung ist auf das Inland beschränkt. Für grenzüberschreitende Fahrten ist das Kurzzeitkennzeichen nicht gültig – hier ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
  • Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen Frankenthal (Pfalz) muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die eVB-Nummer wird bei der Beantragung zwingend angegeben.
  • Keine Nutzung nach Ablauf: Das Fahren mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim 5-Tage-Kennzeichen Frankenthal (Pfalz). Ob Gebrauchtwagenkauf von privat, Händlerüberführung oder Fahrt zur Hauptuntersuchung – das Kurzzeitkennzeichen für PKW deckt alle gängigen Situationen ab. Die Gebühr beträgt 179,00 € und beinhaltet die Verwaltungsgebühr sowie die Ausgabe der Kennzeichenschilder. Bei der Beantragung sind Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, die eVB-Nummer sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Frankenthal (Pfalz) wird häufig zu Saisonbeginn benötigt, wenn ein Motorrad nach der Winterpause oder nach einem Kauf überführt werden soll. Zu beachten ist, dass die eVB-Nummer speziell für Krafträder ausgestellt sein muss – eine PKW-Versicherung gilt hier nicht. Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht vom PKW-Standard ab; das Kennzeichen wird entsprechend ausgefertigt. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere. Dennoch ist eine gültige eVB-Nummer auch für den Anhänger zwingend notwendig. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Wer einen Anhänger kauft und diesen zum neuen Standort überführen möchte, kommt am Kurzzeitkennzeichen Anhänger Frankenthal (Pfalz) nicht vorbei.

Wohnmobil

Für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Frankenthal (Pfalz) ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs entscheidend. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies muss bei der Beantragung berücksichtigt werden. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €. Gerade bei Reisemobilen, die häufig saisonal oder nach einem Kauf überführt werden, ist das Kurzzeitkennzeichen ein unverzichtbares Dokument.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Das Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist damit ein zentrales Kriterium bei der Beantragung.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor – etwa bei einem Fahrzeug, das erstmals zur Prüfung gebracht wird – kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. Ä.) ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Fahrtroute auf dem direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken; Umwege oder sonstige Nutzung sind unzulässig.

Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Beantragung zu prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Frankenthal (Pfalz) sind folgende Dokumente bereitzuhalten:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig) des Antragstellers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II (Fahrzeugschein/-brief) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt für das konkrete Fahrzeug und den Kennzeichentyp
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (bei abgelaufener HU: Nachweis der Zielprüfstelle)
  • Vollmacht (sofern der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt wird)
  • Bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis

Alle Unterlagen können im Rahmen unseres Online-Verfahrens digital eingereicht werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere und eVB-Nummer. Klären Sie im Vorfeld den HU-Status Ihres Fahrzeugs.

Schritt 2 – Versicherung abschließen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer speziell für das Kurzzeitkennzeichen und das betreffende Fahrzeug an. Achten Sie dabei auf den korrekten Fahrzeugtyp.

Schritt 3 – Online-Antrag stellen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten, das gewünschte Startdatum sowie die eVB-Nummer an. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens direkt entrichtet. Je nach Fahrzeugtyp beträgt diese zwischen 129,00 € (Motorrad) und 199,00 € (Wohnmobil).

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Kennzeichenschilder. Der Versand erfolgt auf dem von Ihnen gewählten Weg.

Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Bringen Sie die Kennzeichenschilder am Fahrzeug an und starten Sie Ihre Fahrt innerhalb des auf dem Kennzeichen aufgedruckten Gültigkeitszeitraums.

Die Kfz-Zulassung Frankenthal ist zu folgenden Zeiten persönlich erreichbar, falls Rückfragen bestehen:

  • Montag bis Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine kleinteilige Verwaltungsstruktur mit zahlreichen eigenständigen Landkreisen und kreisfreien Städten aus – jeder Zulassungsbezirk führt sein eigenes Kennzeichenkürzel. Frankenthal (Pfalz) steht dabei mit dem Kürzel FT für einen eigenständigen Zulassungsbezirk innerhalb des Landes. Benachbarte Zulassungsbezirke wie Ludwigshafen (LU) oder der Rhein-Pfalz-Kreis (RP) sind organisatorisch getrennt – das Kurzzeitkennzeichen wird stets für den Bezirk ausgestellt, in dem die Beantragung erfolgt.

Im Gegensatz zu Bundesländern mit großflächigen Umweltzonen – wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg vorkommen – gibt es in Rheinland-Pfalz keine flächendeckenden Umweltzonen. Dies vereinfacht die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens erheblich, da keine gesonderte Umweltplakette für die Überführungsfahrt benötigt wird. Selbst Fahrten durch größere Städte des Landes wie Mainz, Ludwigshafen oder Koblenz sind mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Einschränkungen durch Umweltzonenvorgaben möglich.

Für Fahrzeuge, die aus Frankenthal (Pfalz) heraus in andere Bundesländer überführt werden sollen, empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der dort geltenden Regelungen – insbesondere hinsichtlich möglicher Umweltzonen in Großstädten anderer Länder.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Frankenthal (Pfalz)

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein. Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Ablaufdatum ist verbindlich auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen – dies ist jedoch mit erneuten Kosten verbunden.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen Frankenthal (Pfalz) gilt ausschließlich im Inland. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsbedingungen aufweist.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

In diesem Fall darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs ist in diesem Zeitraum unzulässig. Wir empfehlen, die Prüfstelle vorab zu benennen und die Fahrtroute entsprechend zu planen.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug – auch vorübergehend – ist nicht gestattet und stellt einen Verstoß gegen die Zulassungsverordnung dar.

Wie früh vor der geplanten Fahrt sollte ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wir empfehlen, den Antrag spätestens zwei bis drei Werktage vor dem geplanten Fahrtbeginn zu stellen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung und den Versand der Kennzeichenschilder einzuplanen. Das Startdatum der Gültigkeit wird bei der Beantragung von Ihnen festgelegt.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen Frankenthal (Pfalz) für einen PKW?

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für einen PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder fallen 129,00 €, für Anhänger 139,00 € und für Wohnmobile 199,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antragsverfahrens direkt entrichtet.

Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell für das Kurzzeitkennzeichen und das jeweilige Fahrzeug ausgestellt ist. Ihre Versicherung stellt Ihnen hierfür eine eVB-Nummer aus, die bei der Beantragung zwingend anzugeben ist. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer zum Fahrzeugtyp passt – insbesondere bei Motorrädern gilt eine PKW-eVB nicht.


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Zuständige Zulassungsstelle für Frankenthal (Pfalz)

Kfz-Zulassung Frankenthal

Hammstraße 20

67227 Frankenthal (Pfalz)

Tel: 06233-89-331

E-Mail: zulassung@frankenthal.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr