Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Fulda

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Fulda

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Fulda kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Fulda. Wir stellen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel FD digital aus, sodass Sie Ihr Fahrzeug schnell und rechtssicher bewegen können.

Ein Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Fulda genannt – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das für Überführungsfahrten, Probefahrten und technische Prüfungen ausgestellt wird. Es ermöglicht die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr, ohne dass eine dauerhafte Zulassung des Fahrzeugs erforderlich ist.

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag zügig und stellen alle notwendigen Dokumente digital bereit. Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp und sind transparent geregelt.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der gesamte Ablauf ist auf wenige, klar strukturierte Schritte reduziert:

Schritt 1 – Antrag online stellen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Gewichtsklasse sowie das gewünschte Gültigkeitsdatum an. Das Startdatum muss der aktuelle Tag oder ein zukünftiger Werktag sein.

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopie hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im folgenden Abschnitt. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 3 – Versicherungsnachweis übermitteln Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird direkt im Antragsformular eingetragen. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Fordern Sie die eVB-Nummer vor Antragstellung bei Ihrer Kfz-Versicherung an.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Zahlung erfolgt sicher und bequem online. Je nach Fahrzeugtyp gelten folgende Gebühren:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Schritt 5 – Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie alle erforderlichen Fahrtgenehmigungsdokumente digital zugestellt. Das Kennzeichen selbst wird Ihnen auf dem Postweg oder zur Abholung bereitgestellt – je nach gewählter Option.

Schritt 6 – Fahrt antreten Führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit sich. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Fulda sind folgende Unterlagen erforderlich. Halten Sie diese vor Antragstellung bereit, um den Prozess ohne Unterbrechung abschließen zu können:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig) des Antragstellers
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern vorhanden
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – spezifisch für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist (Details siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Bei Anhängern: Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
  • Bei Wohnmobilen: Angabe der Gewichtsklasse und Fahrzeugkategorie
  • Bei Vertretung durch Dritte: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Alle Dokumente werden im Rahmen der Online-Beantragung als digitale Kopie hochgeladen. Originale müssen während der Fahrt mitgeführt werden.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen beantragen in Fulda. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, das noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist, oder die Überführung eines Fahrzeugs zu einer Werkstatt oder Prüfstelle. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Für die eVB-Nummer ist darauf zu achten, dass diese explizit für ein Kurzzeitkennzeichen und nicht für eine reguläre Zulassung ausgestellt wurde – viele Versicherungen unterscheiden hier im Antragsprozess.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Fulda weist einige Besonderheiten auf. Aufgrund der fahrzeugspezifischen Kennzeichengrößen bei Motorrädern ist die eVB-Nummer zwingend für ein zweirädriges Kraftfahrzeug auszustellen. Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen zu Saisonbeginn benötigt, wenn Motorräder nach dem Winter überführt oder einer Inspektion zugeführt werden. Auch bei Neukäufen ohne sofortige Dauerzulassung ist es ein gängiges Mittel. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme gilt bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht: Hier entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassungspflicht, was die Anforderungen vereinfachen kann. Bei Anhängern über 750 kg ist das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Fulda vollumfänglich erforderlich. Bitte geben Sie das zulässige Gesamtgewicht bei der Antragstellung korrekt an. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Fulda ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs entscheidend. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW behandelt. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich – dieser Nachweis ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen, da das Kennzeichen nur an berechtigte Fahrzeugführer ausgegeben wird. Geben Sie die Fahrzeugkategorie und das Gewicht präzise im Antragsformular an. Die Gebühr beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:

  • Fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das im Antrag genannte Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Nur im Inland: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen und eine längere Gültigkeitsdauer hat.
  • Versicherungspflicht: Für die gesamte Gültigkeitsdauer muss Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Dieser ist über die eVB-Nummer nachzuweisen.
  • Keine Dauernutzung: Das Kurzzeitkennzeichen ist kein Ersatz für eine reguläre Zulassung. Es dient ausschließlich definierten Zwecken wie Überführung, Probefahrt oder Fahrt zur Prüfstelle.

Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Fulda benötigt?

Das 5-Tage-Kennzeichen Fulda kommt in folgenden typischen Situationen zum Einsatz:

  • Überführungsfahrten: Ein Fahrzeug wird vom Händler, Vorbesitzer oder Auktionshaus zum neuen Standort überführt, bevor die reguläre Zulassung erfolgt.
  • Probefahrten: Gewerbliche Händler oder Privatpersonen möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf auf öffentlichen Straßen testen.
  • Fahrt zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug hat keine gültige HU und soll zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gebracht werden.
  • Reparatur- und Werkstattfahrten: Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss zu einer Werkstatt gefahren werden.
  • Kauf ohne sofortige Zulassung: Der Käufer möchte das Fahrzeug zunächst ohne Dauerzulassung in Betrieb nehmen.

Die Kfz-Zulassung Fulda ist zuständig für alle Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Fulda zugelassen werden sollen oder für die ein Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel FD benötigt wird.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer bundesweiten Regelung, die seit 2015 verbindlich gilt, ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über eine nicht abgelaufene HU-Plakette verfügen.

Ausnahme – Fahrt zur Prüfstelle: Fehlt eine gültige HU, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Zweck der Fahrt im Antrag anzugeben. Umwege oder Fahrten zu anderen Zielen sind in diesem Fall nicht zulässig.

Bitte legen Sie den HU-Nachweis (Datum aus Zulassungsbescheinigung Teil I oder Prüfbericht) bei der Antragstellung bei. Fahrzeuge, bei denen die HU-Pflicht nicht besteht (z. B. bestimmte Anhänger unter 750 kg), sind von dieser Anforderung ausgenommen.


Besonderheiten in Hessen

Als Zulassungsbezirk im Land Hessen gelten für Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen aus Fulda heraus bestimmte regionale Gegebenheiten, die bei der Planung der Fahrtroute berücksichtigt werden sollten.

Umweltzonen in hessischen Städten: In Hessen bestehen Umweltzonen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Marburg, Limburg und Kassel. Fahrzeuge, die diese Zonen befahren möchten, müssen die jeweiligen Feinstaubplaketten-Anforderungen erfüllen. Ein Kurzzeitkennzeichen befreit nicht von der Einhaltung der Umweltzonen-Regelungen.

Diesel-Fahrverbot Frankfurt: In Frankfurt am Main gilt darüber hinaus ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter in bestimmten Straßenabschnitten. Wer mit einem entsprechenden Fahrzeug auf dem Weg durch Frankfurt ist, muss diese Einschränkung einplanen – unabhängig davon, ob ein Kurzzeitkennzeichen oder eine reguläre Zulassung vorliegt.

Dichte Zulassungsstruktur im Rhein-Main-Gebiet: Das Rhein-Main-Gebiet verfügt über eine besonders dichte Zulassungsbezirksstruktur. Wer Fahrzeuge aus dem Großraum Frankfurt, Offenbach oder Darmstadt nach Fulda überführt oder umgekehrt, sollte prüfen, welcher Zulassungsbezirk für das Fahrzeug zuständig ist. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel FD wird ausschließlich über uns für den Zulassungsbezirk Fulda ausgestellt.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Fulda (für persönliche Rückfragen):

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da unsere Online-Beantragung rund um die Uhr verfügbar ist, sind Sie an diese Öffnungszeiten für die Antragstellung selbst nicht gebunden.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Fulda

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Ja. Die vollständige Beantragung erfolgt über unser Online-Portal. Sie müssen dafür nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Fulda erscheinen. Alle Unterlagen werden digital übermittelt, die Zahlung erfolgt online, und die Dokumente werden digital zugestellt.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen – bei weiterem Bedarf ist ein neuer Antrag zu stellen.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Fahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet und gilt nur in Deutschland. Das Ausfuhrkennzeichen hat eine längere Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) und ist für Fahrten ins Ausland, insbesondere zur Überführung in ein anderes Land, vorgesehen. Beide Kennzeichen sind fahrzeuggebunden und erfordern eine gültige Versicherung.

Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung, die speziell für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist. Ihre Versicherung stellt Ihnen dafür eine eVB-Nummer aus, die ausdrücklich für diesen Kennzeichentyp gilt. Reguläre eVB-Nummern für Dauerzulassungen werden nicht akzeptiert.

Was gilt bei fehlender Hauptuntersuchung?

Ohne gültige HU kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Der Zweck der Fahrt ist bei der Antragstellung anzugeben. Alle anderen Fahrtziele sind in diesem Fall nicht zulässig.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das im Antrag angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.


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Zuständige Zulassungsstelle für Fulda

Kfz-Zulassung Fulda

Kreuzbergstr. 42 b

36043 Fulda

Tel: 0661-6006-1100

E-Mail: zulassungsbehoerde@landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr