Kurzzeitkennzeichen in Koblenz
In Rheinland-Pfalz wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – in Koblenz erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel KO berechtigt dazu, ein Fahrzeug für einen klar definierten Zeitraum von bis zu fünf Tagen auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne dass eine dauerhafte Zulassung vorliegt. Es wird für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung genutzt und ist an eine gültige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gebunden.
Die Kfz-Zulassung Koblenz ist die zuständige Stelle für die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens im Stadtgebiet. Über unser Online-Portal wickeln wir den gesamten Beantragungsprozess digital ab – ohne Wartezeit vor Ort, ohne Behördengang.
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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfügt im Vergleich zu anderen Bundesländern über keine großflächigen Umweltzonen, die den Einsatz von Kurzzeitkennzeichen einschränken würden. Das bedeutet: Überführungsfahrten durch das gesamte Landesgebiet sind in der Regel ohne zusätzliche Sondergenehmigungen möglich, sofern das Fahrzeug den allgemeinen Anforderungen entspricht.
Gleichzeitig ist Rheinland-Pfalz durch eine kleinteilige Verwaltungsstruktur geprägt: Zahlreiche Landkreise verfügen über eigene Kennzeichenkürzel und damit über eigene Zulassungsbezirke. Neben Koblenz gehören Mainz und Ludwigshafen zu den größten Zulassungsbezirken des Landes. Das Kurzzeitkennzeichen KO ist ausschließlich dem Zulassungsbezirk Koblenz zugeordnet und wird von der Kfz-Zulassung Koblenz ausgegeben.
Wer ein Fahrzeug aus einem anderen rheinland-pfälzischen Landkreis überführen möchte – etwa aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis (SIM) oder dem Westerwaldkreis (WW) – benötigt das Kurzzeitkennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem das Fahrzeug seinen Standort hat. Für Fahrzeuge mit Standort im Stadtgebiet Koblenz beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen KO direkt hier.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Koblenz sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen ohne gültige HU gelten gesonderte Regelungen (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung vor der Antragstellung
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
Bei Fahrzeugen, die auf eine andere Person oder ein Unternehmen zugelassen sind oder waren, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Halters erforderlich. Für Anhänger gilt: Liegt das zulässige Gesamtgewicht unter 750 kg, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines gesonderten Fahrzeugscheins unter bestimmten Voraussetzungen – wir prüfen dies im Rahmen des Online-Antrags automatisch.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Koblenz ist die Überführung eines Pkw. Ob Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen, Abholung beim Händler oder Überführung aus einem anderen Bundesland – das 5-Tage-Kennzeichen KO ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für den definierten Zeitraum. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €.
Wichtig: Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug geführt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug – auch innerhalb des Gültigkeitszeitraums – ist nicht zulässig.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder wird aufgrund der abweichenden Kennzeichengröße in einem gesonderten Format ausgegeben. Besonders zu Saisonbeginn – wenn Motorräder nach der Winterpause überführt oder nach Reparaturen abgeholt werden – ist die Nachfrage nach dem Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Koblenz hoch.
Auch für Motorräder ist eine eigene eVB-Nummer erforderlich, die explizit für das jeweilige Motorrad ausgestellt sein muss. Eine eVB-Nummer, die für einen Pkw oder ein anderes Fahrzeug gilt, wird nicht akzeptiert. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Zugfahrzeug selbst bereits ein gültiges Kennzeichen trägt.
Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweispflichten. Liegt das Gewicht darüber, sind vollständige Fahrzeugpapiere und ein aktueller HU-Nachweis erforderlich. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens besonderen Anforderungen, die sich aus der Fahrzeugklasse ergeben. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht:
- Bis 3,5 t: Das Wohnmobil wird wie ein Pkw behandelt, ein Führerschein der Klasse B genügt.
- Über 3,5 t: Das Fahrzeug fällt in die Klasse C1 oder C. In diesem Fall muss der Antragsteller über den entsprechenden Führerschein verfügen. Wir bitten Sie, bei der Antragstellung die Fahrzeugklasse korrekt anzugeben, da dies Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung und die Zulässigkeit der Fahrt hat.
Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, bei denen die HU abgelaufen ist oder noch nie stattgefunden hat, erhalten in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen für allgemeine Fahrten.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder steht sie aus, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall muss die Fahrtroute plausibel und nachvollziehbar sein. Die Fahrt darf nur auf direktem Weg zur Prüfstelle erfolgen; Umwege oder Zwischenstopps zu anderen Zwecken sind nicht zulässig.
Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen, um Verzögerungen oder eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf einen Zeitraum von maximal fünf Tagen begrenzt. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und rechtlich bindend. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Gültigkeit automatisch, und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Weitere wesentliche Einschränkungen:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug.
- Nur im Inland: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung auf deutschen Straßen. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
- Keine Dauernutzung: Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt keine reguläre Zulassung und darf nicht als dauerhafter Ersatz genutzt werden.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn des Antrags alle erforderlichen Unterlagen digital bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und eVB-Nummer. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen.
Schritt 2 – eVB-Nummer einholen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an, die explizit für das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum gilt.
Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse (relevant bei Anhängern und Wohnmobilen), gewünschten Gültigkeitsbeginn sowie alle Fahrzeug- und Halterdaten korrekt ein.
Schritt 4 – Gebühr entrichten Nach Abschluss des Antrags wird die Gebühr fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €). Die Zahlung erfolgt sicher über unser Portal.
Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und die Informationen zur Kennzeichenausgabe. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Koblenz: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.
Schritt 6 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum einsatzbereit. Führen Sie alle Unterlagen während der Fahrt mit.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Koblenz
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen KO für eine Fahrt ins Ausland nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in die Niederlande, nach Österreich oder in die Schweiz – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das Sie ebenfalls über unser Portal beantragen können.
Wie lange im Voraus kann ich den Gültigkeitsbeginn festlegen?
Der Gültigkeitsbeginn kann bei der Antragstellung frei gewählt werden. Das Kennzeichen muss jedoch innerhalb eines zumutbaren Vorlaufzeitraums genutzt werden. Wir empfehlen, den Beginn so zu wählen, dass er mit dem tatsächlichen Überführungstermin übereinstimmt, da eine nachträgliche Änderung nicht möglich ist.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft und ich noch nicht am Ziel bin?
Mit Ablauf des aufgedruckten Datums erlischt die Gültigkeit des Kennzeichens. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte absehbar sein, dass fünf Tage nicht ausreichen, empfehlen wir, eine dauerhafte Zulassung zu beantragen oder die Überführung entsprechend zu planen.
Benötige ich für meinen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Anhänger müssen stets mit einem eigenen Kurzzeitkennzeichen zugelassen sein – unabhängig davon, ob das Zugfahrzeug über ein gültiges Kennzeichen verfügt. Eine Ausnahme gilt nicht für den Straßenverkehr. Für Anhänger unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweisanforderungen, die wir im Rahmen des Antrags automatisch prüfen.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen Koblenz?
Sie benötigen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die für das jeweilige Fahrzeug und den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens abgeschlossen ist. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer, die Sie vor Antragstellung bei Ihrer Versicherung anfordern. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen eine Probefahrt machen?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausdrücklich auch für Probefahrten zugelassen, sofern das Fahrzeug über eine gültige HU verfügt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Auch hier gilt: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug gültig.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Koblenz?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird einmalig bei Antragstellung fällig und ist nicht erstattungsfähig, sofern der Antrag nach Bearbeitung genehmigt wurde.