Kurzzeitkennzeichen in Neuburg a.d.Donau
Neuburg a.d.Donau vergibt das Kennzeichenkürzel ND – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird über unser Portal vollständig online erledigt. Wer ein Fahrzeug überführen, zur Hauptuntersuchung bringen oder auf einer Probefahrt bewegen möchte, benötigt dafür ein rechtsgültiges Kennzeichen – auch wenn das Fahrzeug noch nicht dauerhaft zugelassen ist. Genau hier setzt das Kurzzeitkennzeichen an.
Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Neuburg a.d.Donau genannt – ist eine zeitlich befristete Zulassung für Fahrten im Inland. Es wird durch die Kfz-Zulassung Neuburg-Schrobenhausen ausgestellt und gilt für alle gängigen Fahrzeugklassen: PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Die Beantragung ist unkompliziert, die Unterlagen sind überschaubar, und der gesamte Vorgang lässt sich bei uns digital abwickeln.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Neuburg a.d.Donau ist klar strukturiert und auf Effizienz ausgelegt.
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag stellen. Eine vollständige Liste finden Sie im folgenden Abschnitt. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung.
Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Vor der Beantragung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorliegen. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Die eVB ist fahrzeug- und zeitgebunden – sie muss exakt zum beantragten Gültigkeitszeitraum passen.
Schritt 3 – Antrag online stellen Über unser Portal stellen Sie den Antrag digital. Sie geben dabei das Fahrzeug, den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) sowie Ihre persönlichen Daten ein. Das Kennzeichenkürzel ND wird automatisch zugewiesen.
Schritt 4 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Die aktuellen Gebühren richten sich nach der Fahrzeugklasse (siehe Abschnitt „Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp").
Schritt 5 – Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Zulassungsplakette. Das Kennzeichen selbst muss bei einem zugelassenen Schilderpräger vor Ort gefertigt werden. Dieser ist in der Regel in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle ansässig.
Schritt 6 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Führen Sie während der gesamten Fahrt die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Neuburg a.d.Donau sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (des Antragstellers)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – gültig für den beantragten Zeitraum
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – sofern vorhanden und nicht abgelaufen (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Bei Anhängern: Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Wohnmobilen: Angabe der Fahrzeugklasse und des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Vollmacht: schriftliche Vollmacht der fahrzeughaltenden Person sowie deren Ausweiskopie
Alle Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig und gültig sein. Abgelaufene Nachweise werden nicht akzeptiert.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Es wird eingesetzt bei Privatverkäufen, bei denen das Fahrzeug zum neuen Halter überführt werden muss, bei Probefahrten ohne Händlerkennzeichen sowie bei Fahrten zur Hauptuntersuchung. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen PKW beträgt in Neuburg a.d.Donau 179,00 €. Das Kennzeichen trägt das Kürzel ND gefolgt von einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination sowie dem aufgedruckten Gültigkeitszeitraum.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Neuburg a.d.Donau weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein kleineres Kennzeichenformat, das speziell für die Heckhalterung von Zweirädern zugelassen ist. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Häufiger Anwendungsfall ist die Saisonüberführung: Wer ein Motorrad im Winter kauft und im Frühjahr überführt, nutzt das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur neuen Zulassungsstelle oder in die Werkstatt. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, wenn sie selbst nicht zugelassen sind. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen; hier entfällt in bestimmten Fällen die Pflicht zur eigenständigen Hauptuntersuchung. Bei schwereren Anhängern ist die HU-Pflicht vollständig anwendbar. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Neuburg a.d.Donau beträgt 139,00 €. Geben Sie beim Antrag das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Neuburg a.d.Donau erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Gewichtsangabe. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen unter die Klasse B und können mit dem normalen Führerschein bewegt werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern den Führerschein der Klasse C1 oder C – dies muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden, da das Kurzzeitkennzeichen auf die entsprechende Fahrzeugklasse ausgestellt wird. Die Gebühr beträgt 199,00 € und ist damit die höchste im Vergleich der Fahrzeugklassen, was dem erhöhten Verwaltungsaufwand bei schweren Fahrzeugen entspricht.
Gültigkeit und Einschränkungen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf einen Zeitraum von maximal 5 Tagen begrenzt. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt – ebenso das Ablaufdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf der Gültigkeit verliert das Kennzeichen seine Rechtsgültigkeit automatisch.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich mit dem Fahrzeug genutzt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig.
Das Kennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa bei einem Kauf mit anschließender Ausfuhr – benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsregeln sowie Versicherungsvoraussetzungen hat.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung eine nicht abgelaufene HU-Plakette aufweisen.
Eine Ausnahme gilt für Fahrten, die ausschließlich dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächstgelegenen Prüfstelle zu bringen. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – jedoch nur für diese eine Fahrt und nur auf direktem Weg. Eine Nutzung für andere Fahrten ist in diesem Fall nicht zulässig.
Wer unsicher ist, ob die HU seines Fahrzeugs noch gültig ist, sollte dies vor der Antragstellung prüfen. Die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen gibt Auskunft über Monat und Jahr der nächsten fälligen Untersuchung.
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln aus. Das Kürzel ND steht exklusiv für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen – es ist kein generisches bayerisches Kennzeichen, sondern ein regional zugewiesenes Kürzel, das auf die Zulassungsstelle vor Ort verweist.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen ND durch Bayern fährt, sollte folgende Besonderheiten kennen:
Umweltzonen: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette (Schadstoffklasse 4) fahren dürfen. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fährt, muss sicherstellen, dass das überführte Fahrzeug die Anforderungen der jeweiligen Umweltzone erfüllt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst enthält keine automatische Ausnahmegenehmigung für Umweltzonen.
Ländliche Zulassungsbezirke: Im Umland von Neuburg a.d.Donau grenzen mehrere Landkreise mit eigenen Kennzeichenkürzeln an – darunter EI (Eichstätt), AIC (Aichach-Friedberg) und DON (Donau-Ries). Kurzzeitkennzeichen aus diesen Bezirken gelten nicht für Fahrzeuge, die im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zugelassen werden sollen. Die Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Neuburg-Schrobenhausen ist gebietsbezogen.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle vor Ort: Wer persönlich vorstellig werden muss, findet die Zulassungsstelle zu folgenden Zeiten:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Der Donnerstag bietet mit verlängerten Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr die beste Möglichkeit für Berufstätige, persönlich zu erscheinen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Neuburg a.d.Donau
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Startdatum und Ablaufdatum sind auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wer mehr Zeit benötigt, muss ein neues Kennzeichen beantragen.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es wird für ein konkretes Fahrzeug ausgestellt und darf ausschließlich mit diesem Fahrzeug genutzt werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich unzulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Neuburg a.d.Donau?
Die Gebühren richten sich nach der Fahrzeugklasse: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Alle Gebühren sind bei der Antragstellung fällig.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins Ausland – insbesondere zur Fahrzeugausfuhr – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und anderen Bedingungen unterliegt.
Brauche ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?
Grundsätzlich ja. Seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung Pflicht. Ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich dem direkten Transport des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Prüfstelle dienen. In diesem Ausnahmefall kann das Kennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Neuburg a.d.Donau erfolgt vollständig über unser Portal. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Neuburg-Schrobenhausen ist für den Standardfall nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich das Kennzeichen nicht innerhalb der Gültigkeit nutze?
Das Kurzzeitkennzeichen verfällt nach Ablauf des aufgedruckten Datums automatisch. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht vorgesehen. Das Kennzeichen darf nach Ablauf nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden. Nicht genutzte Kennzeichen sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder an die ausstellende Stelle zurückzugeben.
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