Ratgeber

Rotes Kennzeichen – 06er und 07er Kennzeichen erklärt

Ein rotes Kennzeichen fällt im Straßenverkehr sofort auf: rote Schrift auf weißem Grund, statt der üblichen schwarzen Schrift. Es handelt sich um ein Wechselkennzeichen, das für mehrere Fahrzeuge verwendet werden kann – allerdings nicht gleichzeitig. Rote Kennzeichen sind in zwei Varianten verfügbar: das 06er-Kennzeichen für gewerbliche Händler und das 07er-Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Privatpersonen können nur das 07er-Kennzeichen beantragen.

06er-Kennzeichen – das Händlerkennzeichen

Das 06er-Kennzeichen (erkennbar an der Zahlenkombination, die mit „06" beginnt) steht ausschließlich gewerblichen Kfz-Händlern und Werkstätten zur Verfügung. Es ermöglicht Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Wer darf es beantragen?

  • Kfz-Händler mit Gewerbeanmeldung
  • Kfz-Werkstätten mit Gewerbeanmeldung
  • Kfz-Sachverständige in bestimmten Fällen

Privatpersonen können das 06er-Kennzeichen nicht beantragen – auch nicht für einmalige Überführungen.

Voraussetzungen für die Erteilung

Die Zulassungsstelle prüft die Zuverlässigkeit des Antragstellers anhand umfangreicher Dokumente:

Dokument Hinweis
Gewerbeanmeldung Nachweis der gewerblichen Kfz-Tätigkeit
Handelsregisterauszug bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
Führungszeugnis des Geschäftsführers bzw. Inhabers
Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nachweis der Zuverlässigkeit
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Personalausweis des Antragstellers
eVB-Nummer Kfz-Versicherung auf den Gewerbebetrieb

Die Erteilung liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit – etwa bei Vorstrafen oder Steuerrückständen – kann der Antrag abgelehnt werden.

Verwendung und Regeln

Das 06er-Kennzeichen darf nur für folgende Fahrten verwendet werden:

  • Probefahrten – Kunden testen ein nicht zugelassenes Fahrzeug
  • Überführungsfahrten – Transport eines Fahrzeugs zwischen Standorten des Händlers
  • Prüfungsfahrten – Fahrten zur HU oder Werkstatt

Nicht erlaubt sind: dauerhafte Nutzung als Firmenfahrzeug, private Fahrten, Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen.

Bei jeder Fahrt muss ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem Datum, Fahrtziel, Fahrzeugdaten (FIN) und der Fahrer dokumentiert werden. Das Fahrtenbuch muss der Zulassungsstelle auf Verlangen vorgelegt werden können.

Kosten

Posten Kosten
Behördengebühr ca. 150 bis 200 EUR (jährlich)
Kfz-Steuer (pauschal) 191,73 EUR pro Jahr
Versicherung ca. 500 bis 1.500 EUR pro Jahr (abhängig vom Umfang)
Kennzeichenschilder ca. 20 bis 30 EUR

07er-Kennzeichen – das Oldtimer-Wechselkennzeichen

Das 07er-Kennzeichen (Zahlenkombination beginnt mit „07") ist ein rotes Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Im Gegensatz zum 06er-Kennzeichen können auch Privatpersonen das 07er-Kennzeichen beantragen.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (bezogen auf das Datum der Erstzulassung).
  • Ein Gutachten nach § 23 StVZO muss vorliegen, das den originalen, erhaltungswürdigen Zustand bestätigt.
  • Das Gutachten muss für jedes Fahrzeug einzeln erstellt werden, das mit dem 07er-Kennzeichen gefahren werden soll.
  • Der Halter muss als zuverlässig gelten (keine einschlägigen Vorstrafen).

Erlaubte Fahrten

Das 07er-Kennzeichen darf nur für bestimmte Anlässe genutzt werden:

  • Oldtimer-Treffen und -Veranstaltungen
  • Ausstellungen und Messen
  • Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV
  • Probefahrten im Zusammenhang mit Wartung oder Verkauf
  • An- und Abreise zu den genannten Veranstaltungen

Nicht erlaubt sind: Alltagsfahrten (Einkaufen, Pendeln), dauerhafte Nutzung als Hauptfahrzeug, gewerbliche Nutzung.

Vorteil gegenüber dem H-Kennzeichen

Der Hauptvorteil des 07er-Kennzeichens: Es kann für mehrere Oldtimer verwendet werden – allerdings immer nur für ein Fahrzeug gleichzeitig. Wer mehrere Oldtimer besitzt, spart sich die separate Zulassung und Versicherung für jedes einzelne Fahrzeug.

Merkmal H-Kennzeichen 07er-Kennzeichen
Nutzung Uneingeschränkt Nur bestimmte Anlässe
Fahrzeuge 1 Fahrzeug Mehrere Fahrzeuge
Kfz-Steuer 191,73 EUR/Jahr 46,02 EUR/Jahr
Versicherung Pro Fahrzeug Eine Police für alle
Alltagstauglich Ja Nein

Kosten

Posten Kosten
Behördengebühr ca. 50 bis 100 EUR
Kfz-Steuer (pauschal) 46,02 EUR pro Jahr
Versicherung ca. 100 bis 200 EUR pro Jahr
Gutachten nach § 23 StVZO ca. 80 bis 150 EUR pro Fahrzeug

Alternative für Privatpersonen: Das Kurzzeitkennzeichen

Privatpersonen, die ein Fahrzeug einmalig überführen möchten, benötigen kein rotes Kennzeichen. Die richtige Alternative ist das Kurzzeitkennzeichen:

  • Gültig für 5 Tage
  • Auch ohne gültige HU nutzbar
  • Beantragung bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst
  • Kosten: ca. 63 bis 123 EUR (Gebühr + Schilder + Versicherung)

Für Privatpersonen, die ein Fahrzeug überführen möchten, ist das Kurzzeitkennzeichen die richtige Alternative zum roten Kennzeichen – Informationen und Antragstellung finden Sie auf der Seite Kurzzeitkennzeichen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson ein rotes Kennzeichen bekommen?

Ein rotes 06er-Kennzeichen steht ausschließlich gewerblichen Kfz-Händlern und Werkstätten zur Verfügung. Als Privatperson können Sie jedoch ein rotes 07er-Kennzeichen beantragen – allerdings nur für Oldtimer ab 30 Jahren mit Gutachten nach § 23 StVZO. Für einmalige Überführungen nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

Was kostet ein rotes 07er-Kennzeichen pro Jahr?

Die jährlichen Kosten setzen sich zusammen aus der pauschalen Kfz-Steuer von 46,02 EUR und der Versicherung (ca. 100 bis 200 EUR). Hinzu kommen die einmaligen Kosten für die Beantragung (50–100 EUR) und das Gutachten pro Fahrzeug (80–150 EUR).

Muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Beim 06er-Kennzeichen ja – für jede Fahrt müssen Datum, Ziel, Fahrzeugdaten und Fahrer dokumentiert werden. Beim 07er-Kennzeichen ist ein Fahrtenbuch nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird von einigen Zulassungsstellen aber empfohlen.

Darf ich mit dem 07er-Kennzeichen im Alltag fahren?

Nein. Das 07er-Kennzeichen ist auf bestimmte Anlässe beschränkt: Oldtimer-Treffen, Ausstellungen, Werkstattfahrten und Probefahrten. Alltagsfahrten wie Einkaufen oder Pendeln sind nicht zulässig. Für die uneingeschränkte Nutzung eines Oldtimers ist ein H-Kennzeichen erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen rotem und gelbem Kennzeichen?

Das rote Kennzeichen (06er/07er) ist ein dauerhaftes Wechselkennzeichen für Händler bzw. Oldtimer. Das gelbe Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) ist für einmalige Überführungen gedacht und gilt maximal 5 Tage. Das gelbe Kennzeichen kann von Privatpersonen beantragt werden, das rote 06er nicht.

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