Ratgeber

Überführungskennzeichen – welches Kennzeichen wofür?

Der Begriff Überführungskennzeichen wird umgangssprachlich für verschiedene Kennzeichenarten verwendet – gemeint ist in der Regel das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen oder das rote Händlerkennzeichen. Offiziell existiert die Bezeichnung „Überführungskennzeichen" in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht. Welches Kennzeichen Sie benötigen, hängt vom Verwendungszweck ab: Überführung innerhalb Deutschlands, Export ins Ausland oder gewerbliche Nutzung.

Kurzzeitkennzeichen – für Überführungen innerhalb Deutschlands

Das Kurzzeitkennzeichen (erkennbar am gelben Streifen am rechten Rand) ist das Standardkennzeichen für die Überführung nicht zugelassener Fahrzeuge innerhalb Deutschlands. Es wird umgangssprachlich am häufigsten als „Überführungskennzeichen" bezeichnet.

Merkmale

  • Gültigkeit: Maximal 5 Tage ab dem aufgedruckten Datum
  • Gültigkeitsbereich: Innerhalb Deutschlands (nicht für Auslandsfahrten)
  • Verwendungszweck: Überführungsfahrten, Probefahrten, Fahrten zur Hauptuntersuchung
  • HU erforderlich? Nein – das Kurzzeitkennzeichen darf auch ohne gültige HU genutzt werden
  • Kennzeichen: Beginnt mit dem Bezirkskürzel, gefolgt von einer Nummer mit „04" am Anfang

Kosten

Posten Kosten
Behördengebühr ca. 13 EUR
Kennzeichenschilder ca. 20 bis 30 EUR
Kurzzeitversicherung (5 Tage) ca. 30 bis 80 EUR
Gesamt ca. 63 bis 123 EUR

Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der Zulassungsstelle oder über einen zugelassenen Zulassungsdienst beantragt werden.

Ausfuhrkennzeichen – für den Export ins Ausland

Das Ausfuhrkennzeichen (erkennbar am roten Streifen am rechten Rand) wird für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland benötigt. Es wird auch als Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen bezeichnet.

Merkmale

  • Gültigkeit: Bis zu 12 Monate (individuell festlegbar)
  • Gültigkeitsbereich: Deutschland und Ausland (wird in den meisten europäischen Ländern anerkannt)
  • Verwendungszweck: Export von Fahrzeugen, dauerhafte Überführung ins Ausland
  • HU erforderlich? Ja – eine gültige Hauptuntersuchung ist Voraussetzung
  • Kennzeichen: Beginnt mit dem Bezirkskürzel, endet mit dem Ablaufdatum im roten Feld

Kosten

Posten Kosten
Behördengebühr ca. 30 bis 40 EUR
Kennzeichenschilder ca. 20 bis 30 EUR
Ausfuhrversicherung ca. 100 bis 300 EUR (abhängig von Gültigkeitsdauer und Fahrzeug)
Gesamt ca. 150 bis 370 EUR

Informationen zur Exportabmeldung finden Sie auf der Seite KFZ-Export.

Rotes Kennzeichen – nur für gewerbliche Händler

Das rote Kennzeichen (rote Schrift auf weißem Grund) ist kein Überführungskennzeichen im eigentlichen Sinne, wird aber häufig damit verwechselt. Es steht ausschließlich gewerblichen Kfz-Händlern und Werkstätten zur Verfügung.

06er-Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

  • Für: Zugelassene Kfz-Händler und Werkstätten
  • Verwendung: Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Besonderheit: Ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge (Wechselkennzeichen)
  • Voraussetzung: Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, steuerliche Unbedenklichkeit
  • Kosten: ca. 150 bis 200 EUR Jahresgebühr + pauschale Kfz-Steuer

07er-Kennzeichen (Oldtimer-Wechselkennzeichen)

  • Für: Besitzer historischer Fahrzeuge (mindestens 30 Jahre alt)
  • Verwendung: Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Ausstellungen, Werkstätten und Probefahrten
  • Voraussetzung: Gutachten nach § 23 StVZO für jedes Fahrzeug
  • Kosten: pauschale Kfz-Steuer von 46,02 EUR pro Jahr

Privatpersonen können kein rotes 06er-Kennzeichen beantragen. Für private Überführungen ist das Kurzzeitkennzeichen die richtige Alternative.

Vergleich aller Kennzeichenarten

Merkmal Kurzzeitkennzeichen Ausfuhrkennzeichen Rotes 06er Rotes 07er
Erkennungszeichen Gelber Streifen Roter Streifen Rote Schrift Rote Schrift
Gültigkeit Max. 5 Tage Max. 12 Monate Dauerhaft Dauerhaft
Für Privatpersonen Ja Ja Nein Ja (Oldtimer)
Ins Ausland gültig Nein Ja Eingeschränkt Nein
HU erforderlich Nein Ja Nein Nein
Kosten (einmalig) ca. 63–123 EUR ca. 150–370 EUR
Kosten (jährlich) 150–200 EUR 46 EUR
Typischer Einsatz Autokauf, TÜV-Fahrt Export ins Ausland Händler-Probefahrt Oldtimer-Ausfahrt

Häufiger Fehler: Das Kurzzeitkennzeichen wird manchmal für Fahrten ins Ausland beantragt – es ist dort jedoch nicht gültig. Für Überführungen ins Ausland muss ein Ausfuhrkennzeichen verwendet werden.

Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen können über einen zugelassenen Zulassungsdienst beantragt werden – Informationen finden Sie auf den Seiten Kurzzeitkennzeichen und KFZ-Export.

Häufig gestellte Fragen

Welches Kennzeichen brauche ich, um ein gekauftes Auto nach Hause zu überführen?

Für die Überführung innerhalb Deutschlands benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Es gilt 5 Tage und erlaubt die Fahrt auch ohne gültige HU. Für die Überführung ins Ausland wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – auch in EU-Nachbarländer – wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt, das bis zu 12 Monate gültig ist.

Was ist ein rotes Kennzeichen und kann ich es als Privatperson bekommen?

Das rote 06er-Kennzeichen ist ein Händlerkennzeichen und steht nur gewerblichen Kfz-Händlern zur Verfügung. Als Privatperson können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen beantragen – allerdings nur für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein Gutachten nach § 23 StVZO besitzen.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine HU?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen kann auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung beantragt werden. Dies ist einer der Hauptgründe für seine Verwendung – etwa für die Fahrt zur Prüfstelle oder die Überführung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs.

Wie lange ist ein Ausfuhrkennzeichen gültig?

Das Ausfuhrkennzeichen kann für bis zu 12 Monate ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird individuell festgelegt und ist auf dem Kennzeichen im roten Feld aufgedruckt. Die Kosten für die Versicherung steigen mit der Gültigkeitsdauer.

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