Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sind die beiden zentralen Fahrzeugdokumente in Deutschland. Obwohl sie häufig verwechselt werden, erfüllen sie grundlegend unterschiedliche Funktionen: Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden, Teil II sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede, den Inhalt beider Dokumente und wann welches Dokument benötigt wird.
Geschichte: Vom Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung
Bis zum 1. Oktober 2005 hießen die beiden Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden sie in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II umbenannt.
Die alten Bezeichnungen sind jedoch weiterhin gebräuchlich und werden von den Zulassungsstellen verstanden:
| Alte Bezeichnung | Neue Bezeichnung (seit 2005) | Abkürzung |
|---|---|---|
| Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I | ZB I |
| Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | ZB II |
Wichtig: Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurden, haben möglicherweise noch die alten Dokumente. Diese bleiben gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Bei der nächsten Ummeldung oder einem anderen Zulassungsvorgang werden automatisch neue Dokumente im aktuellen Format ausgestellt.
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Die ZB Teil I ist das Dokument, das die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr bestätigt. Es hat die Größe einer aufgeklappten DIN-A5-Seite und ist im typischen grauen Behörden-Design gehalten.
Inhalt
Die wichtigsten Felder der ZB Teil I:
| Feld | Bezeichnung | Beispiel |
|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | B-AB 1234 |
| B | Datum der Erstzulassung | 15.03.2020 |
| C.1.1 | Name des Halters | Max Mustermann |
| C.1.3 | Anschrift des Halters | Musterstraße 1, 10115 Berlin |
| D.1 | Marke / Hersteller | Volkswagen |
| D.2 | Typ / Variante | Golf VIII |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) | WVWZZZ1KZLW123456 |
| P.1 | Hubraum (cm³) | 1498 |
| P.2 | Leistung (kW) | 110 |
Zusätzlich enthält die ZB Teil I einen Sicherheitscode unter einer Rubbelschicht, der für die Online-Zulassung über das i-Kfz-System benötigt wird.
Aufbewahrung und Mitführpflicht
Gemäß § 11 Abs. 6 FZV muss die ZB Teil I bei jeder Fahrt mitgeführt werden – im Original, nicht als Kopie. Wird das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgelegt, droht ein Verwarngeld von 10 EUR. Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber Fahrzeugschein verloren.
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Die ZB Teil II ist das Eigentumsdokument des Fahrzeugs. Es hat ein großes Format (DIN A4) und enthält die gesamte Halterhistorie des Fahrzeugs.
Inhalt
Neben den technischen Fahrzeugdaten (die weitgehend mit Teil I übereinstimmen) enthält die ZB Teil II zusätzlich:
- Halterhistorie – alle bisherigen Halter mit Datum der jeweiligen Ummeldung
- Herstellerdaten – detaillierte Angaben zur Typgenehmigung
- Sicherheitscode – unter einer Rubbelschicht, für i-Kfz-Vorgänge
Aufbewahrung
Die ZB Teil II sollte getrennt vom Fahrzeug an einem sicheren Ort aufbewahrt werden – idealerweise zu Hause in einem Ordner oder einem Bankschließfach. Der Grund: Wer beide Dokumente besitzt, kann sich als verfügungsberechtigter Halter ausweisen. Bei einem Fahrzeugdiebstahl könnten die Diebe das Fahrzeug mit beiden Dokumenten als vermeintlich rechtmäßige Halter ummelden.
Es besteht keine Mitführpflicht für Teil II. Das Dokument wird nur bei Zulassungsvorgängen (Ummeldung, Verkauf, Abmeldung) und nicht im täglichen Straßenverkehr benötigt.
Vergleich: Teil I vs. Teil II auf einen Blick
| Merkmal | ZB Teil I (Fahrzeugschein) | ZB Teil II (Fahrzeugbrief) |
|---|---|---|
| Format | DIN A5 (aufgeklappt) | DIN A4 |
| Farbe | Grau | Grün/grau |
| Hauptfunktion | Nachweis der Zulassung | Eigentumsnachweis |
| Mitführpflicht | Ja, bei jeder Fahrt | Nein |
| Aufbewahrung | Im Fahrzeug | Zu Hause, getrennt vom Fahrzeug |
| Strafe bei Fehlen | 10 EUR Verwarngeld | Keine (keine Mitführpflicht) |
| Enthält Halterhistorie | Nein (nur aktueller Halter) | Ja (alle bisherigen Halter) |
| Ersatzkosten bei Verlust | ca. 12–15 EUR | ca. 60–80 EUR |
| Bearbeitungsdauer Ersatz | Sofort am Schalter | 2–6 Wochen (Aufbietungsverfahren) |
Wann wird welches Dokument benötigt?
| Vorgang | ZB Teil I | ZB Teil II |
|---|---|---|
| Verkehrskontrolle | Ja (Mitführpflicht) | Nein |
| Ummeldung | Ja | Ja |
| Abmeldung | Ja | Ja |
| Anmeldung | Ja (bei Wiederzulassung) | Ja |
| Fahrzeugverkauf | Ja (Übergabe an Käufer) | Ja (Übergabe an Käufer) |
| TÜV / Hauptuntersuchung | Ja (zur Vorlage) | Nein |
| Versicherungswechsel | Nein | Nein |
Bei Verlust: Der Ersatz der ZB Teil I ist unkompliziert und wird sofort am Schalter ausgestellt (Fahrzeugschein verloren). Der Ersatz der ZB Teil II erfordert ein Aufbietungsverfahren und dauert 2 bis 6 Wochen (Fahrzeugbrief verloren).
Für jeden Zulassungsvorgang werden beide Dokumente benötigt. Im Rahmen eines Online-Zulassungsantrags werden die Dokumente per Post eingereicht und nach Bearbeitung zurückgesendet – Informationen finden Sie im Ratgeber KFZ-Ummeldung Dokumente.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bestätigt die Zulassung und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Eigentumsnachweis und wird zu Hause aufbewahrt. Beide Bezeichnungen sind seit 2005 offiziell durch die neuen Namen ersetzt, werden aber weiterhin verwendet.
Muss ich den Fahrzeugbrief im Auto mitführen?
Nein. Für die Zulassungsbescheinigung Teil II besteht keine Mitführpflicht. Sie sollte sogar bewusst nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden, da bei einem Diebstahl sonst beide Dokumente in fremde Hände gelangen könnten.
Sind die alten Dokumente (vor 2005) noch gültig?
Ja. Alte Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, bleiben unbegrenzt gültig. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Bei der nächsten Ummeldung werden automatisch neue Dokumente im aktuellen Format ausgestellt.
Was kostet der Ersatz bei Verlust?
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I kostet ca. 12 bis 15 EUR und wird sofort ausgestellt. Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kostet ca. 60 bis 80 EUR und erfordert ein Aufbietungsverfahren von 2 bis 6 Wochen.
Warum hat die ZB Teil II einen Sicherheitscode?
Der Sicherheitscode unter der Rubbelschicht wird für die Online-Zulassung über i-Kfz benötigt. Er dient der digitalen Identifikation des Dokuments. Der Code kann nur einmal freigerubbelt und verwendet werden – danach ist ein neues Dokument erforderlich, falls erneut ein i-Kfz-Vorgang durchgeführt werden soll.