KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Gifhorn

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Gifhorn

Die KFZ-Anmeldung in Gifhorn kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Warteschlange und ohne Terminabstimmung. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug rechtssicher auf Sie zugelassen wird. Zuständig für die Kfz-Zulassung im Landkreis Gifhorn ist die Kfz-Zulassung Gifhorn. Ihr Fahrzeug erhält dabei das Kennzeichen mit dem Kürzel GF – dem offiziellen Erkennungszeichen des Landkreises.

Reichen Sie Ihre Unterlagen hier ein, und wir kümmern uns um den Rest.

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Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und gliedert sich in eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Das hat praktische Konsequenzen: Die Zuständigkeit richtet sich stets nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters – wer im Landkreis Gifhorn gemeldet ist, lässt sein Fahrzeug hier zu und erhält das GF-Kennzeichen.

Eine Besonderheit in Niedersachsen ist die Region Hannover, die als Sonderbezirk eigenständig organisiert ist und nicht dem umliegenden Landkreis Hannover zugeordnet wird. Für Fahrzeughalter im Landkreis Gifhorn ist diese Unterscheidung relevant, da Gifhorn unmittelbar an die Region Hannover grenzt – die Zuständigkeit bleibt jedoch klar beim hiesigen Zulassungsbezirk.

In Niedersachsen bestehen zudem Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Wer sein Fahrzeug dort regelmäßig bewegt, benötigt eine gültige Umweltplakette. Diese richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs und ist unabhängig vom Zulassungsort zu beantragen. Bei der Anmeldung prüfen wir die Fahrzeugdaten und weisen auf bestehende Einschränkungen hin, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich sind.

Darüber hinaus gilt in Niedersachsen – wie bundesweit – die Pflicht zur Vorlage einer gültigen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vor der Zulassung. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und geben sie im Rahmen des Online-Antrags an. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Zulassung erfolgen.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (sofern die Adresse nicht im Ausweis eingetragen ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtwagen vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • Bei Wunschkennzeichen: Angabe des gewünschten Kennzeichenkombination mit dem Kürzel GF

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Monate)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung der handelnden Person (z. B. Prokura, Handlungsvollmacht)
  • Alle unter „Privatpersonen" genannten Fahrzeugdokumente

Bei Bevollmächtigung

Wenn eine andere Person die Anmeldung in Ihrem Namen vornimmt, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters mit Originalunterschrift
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung. Ob Neuwagen direkt vom Händler, Gebrauchtwagen aus privater Hand oder ein Fahrzeug aus dem Ausland – der Ablauf folgt einer klar geregelten Struktur. Bei Neufahrzeugen liegt in der Regel eine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller oder Händler vor; bei Gebrauchtwagen sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorzulegen.

Für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten ist zusätzlich eine Einzelgenehmigung oder COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) erforderlich. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern wird darüber hinaus ein Zollnachweis benötigt.

Wer ein Wunschkennzeichen GF mit persönlicher Kombination wünscht, gibt diese bei der Antragstellung an. Die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen des Antrags.

Die Gebühr für die Anmeldung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Bei der Anmeldung eines Motorrads sind neben den Standardunterlagen die Hubraumangabe und die Motorleistung in kW relevant, da diese die Versicherungseinstufung beeinflussen. Die eVB-Nummer muss daher von einer Versicherung ausgestellt sein, die das konkrete Fahrzeug mit diesen technischen Daten versichert.

Besonders beliebt im Bereich Motorrad sind Saisonkennzeichen – diese erlauben es, das Fahrzeug nur für einen definierten Zeitraum im Jahr zuzulassen (z. B. März bis Oktober). Die Kfz-Steuer und Versicherungspflicht gelten dann nur für diesen Zeitraum. Auch für Motorräder ist das GF-Kennzeichen als Wunschkennzeichen möglich.

Die Gebühr für die Anmeldung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – sie werden nicht automatisch auf das Zugfahrzeug mitangemeldet. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies die zulässige Zuglast und die erforderliche Führerscheinklasse beeinflusst.

Ungebremste Anhänger bis 750 kg sind mit dem Führerschein Klasse B zulässig. Für schwerere gebremste Anhänger in Kombination mit dem Zugfahrzeug kann Klasse BE oder höher erforderlich sein. Diese Angaben entnehmen wir den eingereichten Fahrzeugpapieren.

Die Gebühr für die Anmeldung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklasse M1 und werden wie PKW zugelassen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen unterliegen zusätzlichen Anforderungen, unter anderem hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse (mindestens Klasse C1).

Seit Juni 2025 gilt zudem die Pflicht zur Vorlage einer Gasprüfung nach G 607 für Wohnmobile mit fest eingebauter Gasanlage. Dieses Prüfprotokoll ist bei der Erstzulassung sowie nach wesentlichen Änderungen an der Gasanlage vorzulegen.

Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden von vielen Haltern genutzt, die ihr Fahrzeug nur in den warmen Monaten bewegen.

Die Gebühr für die Anmeldung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Antrag stellen Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Halterdaten und gewünschte Kennzeichenart an.

Schritt 2 – Unterlagen einreichen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopien hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 3 – Prüfung durch uns Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen melden wir uns über die angegebene Kontaktadresse.

Schritt 4 – Bearbeitung und Gebührenerhebung Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr wird entsprechend dem Fahrzeugtyp erhoben.

Schritt 5 – Zulassungsunterlagen Nach Zahlungseingang werden Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenplaketten auf dem Postweg oder digital zugestellt – je nach gewähltem Verfahren.

Schritt 6 – Fahrzeug in Betrieb nehmen Mit den zugesandten Unterlagen und dem zugeteilten Kennzeichen ist Ihr Fahrzeug rechtsgültig im Landkreis Gifhorn zugelassen.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Gifhorn

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Gifhorn?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigen Anträgen bearbeiten wir Ihren Vorgang in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Anträge, bei denen Unterlagen nachgereicht werden müssen, können entsprechend länger dauern. Wir empfehlen, alle Dokumente vor Antragstellung bereitzuhalten.

Was brauche ich, um ein Auto in Gifhorn anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren, ist zusätzlich der aktuelle HU-Nachweis erforderlich. Alle Unterlagen werden digital eingereicht.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Gifhorn?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, innerhalb des Kennzeichenbereichs GF eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen – beispielsweise GF-AB 123. Die Kombination muss verfügbar und regelkonform sein (maximal acht Zeichen, bestimmte Kombinationen sind ausgeschlossen). Den Wunsch geben Sie direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen im Rahmen der Bearbeitung. Für ein H-Kennzeichen (Oldtimer) fällt ein Aufpreis von 29,00 € an.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Gifhorn?

Fahrzeuge, die im Landkreis Gifhorn zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen mit dem Kürzel GF. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Gifhorn und ist bundesweit eindeutig. Auf Wunsch können Sie eine individuelle Kombination wählen; andernfalls wird eine verfügbare Kombination automatisch zugeteilt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Gifhorn online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig über das Formular auf dieser Seite. Sie füllen den Antrag aus, laden Ihre Unterlagen hoch und warten auf die Rückmeldung durch uns. Es ist kein persönliches Erscheinen erforderlich. Nach abgeschlossener Bearbeitung und Zahlung der Gebühr erhalten Sie alle Zulassungsunterlagen zugestellt.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Gifhorn?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen (Oldtimer-Aufpreis): zusätzlich 29,00 €

Die Gebühr wird nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhoben und ist vor Abschluss der Zulassung zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Gifhorn geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Gifhorn ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind diese Zeiten für die Einreichung Ihres Antrags über dieses Portal nicht maßgeblich.

Kann ich ein Saisonkennzeichen in Gifhorn beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen können für PKW, Motorräder und Wohnmobile beantragt werden. Sie legen dabei einen festen Betriebszeitraum fest, z. B. April bis Oktober. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Kfz-Steuer und Versicherungspflicht gelten nur für den angemeldeten Zeitraum. Die Beantragung erfolgt über das Antragsformular auf dieser Seite.


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Zuständige Zulassungsstelle für Gifhorn

Kfz-Zulassung Gifhorn

Schlossplatz 1

38518 Gifhorn

Tel: 05371-82-370

E-Mail: verkehrsamt@gifhorn.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr