KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Weilheim

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KFZ-Anmeldung in Weilheim

Das Kennzeichenkürzel WM steht für den Landkreis Weilheim-Schongau – und die KFZ-Anmeldung für diesen Zulassungsbezirk wird hier vollständig online erledigt. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag für die Kfz-Zulassung Weilheim-Schongau digital und rechtssicher. Sie müssen keinen Termin vor Ort wahrnehmen – alle erforderlichen Schritte lassen sich direkt hier abwickeln.

Weilheim liegt im oberbayerischen Voralpenraum, eingebettet zwischen Ammersee und Zugspitzregion. Der Landkreis Weilheim-Schongau umfasst eine Vielzahl von Gemeinden mit eigenem Zulassungsbezirk – das Kennzeichen WM ist damit nicht nur ein bürokratisches Merkmal, sondern auch ein regionaler Identifikator. Fahrzeuge, die in diesem Bezirk zugelassen werden, erhalten standardmäßig das Kürzel WM, sofern kein abweichendes Wunschkennzeichen beantragt wird.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine dezentral organisierte Zulassungsstruktur. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreibt einen eigenen Zulassungsbezirk mit eigenem Kennzeichenkürzel – daher tragen Fahrzeuge aus dem Landkreis Weilheim-Schongau das Kürzel WM, während benachbarte Landkreise wie Garmisch-Partenkirchen (GAP) oder Landsberg am Lech (LL) eigene Kürzel vergeben.

Umweltzonen in Bayern: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrzeuge, die dort regelmäßig bewegt werden, ist eine gültige Umweltplakette (mindestens grüne Plakette, Euro 4 oder besser) erforderlich. Weilheim selbst liegt außerhalb dieser Umweltzonen, sodass für die reine Zulassung im Landkreis Weilheim-Schongau keine Umweltzonenauflagen gelten. Wer sein Fahrzeug jedoch regelmäßig in München oder Augsburg bewegt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs vor der Anmeldung prüfen.

Saisonkennzeichen in der Voralpenregion: Aufgrund der geografischen Lage – mit schneereichen Wintern und einer ausgeprägten Motorradsaison – sind Saisonkennzeichen im Landkreis Weilheim-Schongau besonders verbreitet. Motorräder und Wohnmobile werden hier häufig nur für einen Teil des Jahres zugelassen, was Versicherungskosten und Kfz-Steuer entsprechend reduziert.

Fahrzeugdichte und ländliche Zulassungssituation: Der Landkreis weist eine vergleichsweise hohe Fahrzeugdichte pro Einwohner auf, was typisch für ländliche Regionen Bayerns ist, in denen der öffentliche Nahverkehr begrenzt ist. Pkw und Motorräder sind das primäre Fortbewegungsmittel – entsprechend hoch ist das Aufkommen an Neuzulassungen und Umschreibungen.

Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen): Bayern hat eine aktive Oldtimerszene. Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem weitgehend originalen Zustand befinden, können mit dem H-Kennzeichen zugelassen werden. Dies ist auch im Landkreis Weilheim-Schongau möglich und wird bei uns entsprechend bearbeitet.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine reibungslose Bearbeitung. Je nach Situation – Privatperson, Gewerbetreibender oder Bevollmächtigter – unterscheiden sich die einzureichenden Dokumente.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Weilheim-Schongau)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – auch als Kraftfahrzeugbrief bekannt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bei Fahrzeugen mit Vorbesitzer)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung, gültig) – bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren
  • Nachweis über Wunschkennzeichen, sofern ein WM-Wunschkennzeichen beantragt wird

Bei Neuwagen entfällt die Zulassungsbescheinigung Teil I; stattdessen wird die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Herstellers benötigt.

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als 12 Monate)
  • Vollständige Firmenanschrift im Landkreis Weilheim-Schongau oder Nachweis des Betriebssitzes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen)
  • Alle weiteren Dokumente wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wer die Anmeldung nicht selbst vornimmt, sondern eine andere Person bevollmächtigt:

  • Schriftliche Vollmacht der Halterin oder des Halters (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Personalausweises der vollmachtgebenden Person
  • Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie oben beschrieben

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Neuzulassung eines PKW im Landkreis Weilheim-Schongau ist der häufigste Vorgang in unserem System. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer – wir bearbeiten beide Varianten. Bei einem Gebrauchtwagen ist zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I des Vorbesitzers erforderlich; bei einem Neuwagen tritt die COC-Bescheinigung des Herstellers an diese Stelle.

Für PKW ist ein Wunschkennzeichen WM möglich – Sie können dabei Buchstaben- und Zahlenkombinationen wählen, sofern diese nicht bereits vergeben sind. Das Kennzeichen beginnt stets mit dem Kürzel WM, gefolgt von bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern (z. B. WM-AB 1234).

Auch Elektrofahrzeuge erhalten auf Wunsch ein E-Kennzeichen (z. B. WM-E 123), das in bestimmten Kommunen Sonderprivilegien wie kostenfreies Parken oder Nutzung von Busspuren ermöglichen kann.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden im Landkreis Weilheim-Schongau sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Hubraum und Nennleistung in kW – diese Angaben müssen korrekt aus dem Fahrzeugschein übernommen werden. Die eVB-Nummer muss daher speziell für das Motorrad ausgestellt sein und die korrekten Fahrzeugdaten enthalten.

Saisonkennzeichen sind für Motorräder im Voralpenraum besonders sinnvoll. Der Betrieb ist in der Regel auf die Monate April bis Oktober beschränkt – entsprechend wird das Fahrzeug nur für diesen Zeitraum versichert und versteuert. Das Saisonkennzeichen WM mit dem entsprechenden Gültigkeitszeitraum wird bei uns beantragt.

Bei importierten Motorrädern aus dem EU-Ausland ist zusätzlich eine Einzelgenehmigung oder ein Gutachten eines anerkannten Prüfinstituts (z. B. TÜV oder DEKRA) erforderlich.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges WM-Kennzeichen. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden:

  • Ungebremste Anhänger (bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht): Einfachere Anforderungen, kein gesonderter Bremsnachweis erforderlich.
  • Gebremste Anhänger (über 750 kg): Nachweis über die Bremsanlage und ggf. aktueller HU-Bericht erforderlich.

Für das Ziehen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (B, BE, C, CE). Diese sind zwar nicht Teil der Zulassung selbst, aber für den rechtmäßigen Betrieb des Gespanns maßgeblich. Wir empfehlen, die Führerscheinklasse vor der Anmeldung zu prüfen.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt:

  • Bis 3,5 Tonnen: Standardzulassung analog zu PKW, Führerscheinklasse B ausreichend.
  • Über 3,5 Tonnen: Erweiterte Anforderungen, Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich.

Seit Juni 2025 gilt für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage die verpflichtende Gasprüfung nach G 607. Der entsprechende Prüfnachweis ist bei der Anmeldung einzureichen, sofern das Fahrzeug eine solche Anlage besitzt. Fehlende Prüfnachweise führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.

Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden im Landkreis Weilheim-Schongau regelmäßig beantragt – insbesondere für Fahrzeuge, die nur in den Sommermonaten genutzt werden.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer gültig ist und die korrekten Fahrzeugdaten enthält. Bei Wunschkennzeichen WM prüfen Sie vorab die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular hier vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein – Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse, Antriebsart und zulässiges Gesamtgewicht.

Schritt 3 – Dokumente hochladen Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie auf vollständige Sichtbarkeit aller Angaben, insbesondere bei Zulassungsbescheinigungen.

Schritt 4 – Kennzeichen wählen Wählen Sie Ihr Kennzeichenformat: Standard-WM, Wunschkennzeichen WM, Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen oder H-Kennzeichen. Bei Wunschkennzeichen erfolgt eine automatische Verfügbarkeitsprüfung.

Schritt 5 – Zahlung und Bestätigung Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr wird digital beglichen. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie die Zulassungsdokumente und – sofern gewählt – die Zulassungsbescheinigung Teil I auf dem Postweg.

Schritt 6 – Kennzeichen prägen lassen Das Kennzeichen selbst wird bei einem zugelassenen Schilderprägedienst hergestellt. Die Zulassung ist erst vollständig wirksam, wenn das Kennzeichen am Fahrzeug angebracht ist.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Weilheim

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Weilheim?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Voraussetzung ist, dass alle Dokumente vollständig und lesbar hochgeladen wurden und die eVB-Nummer zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch gültig ist. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

Was brauche ich, um ein Auto in Weilheim anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtfahrzeugen auch Teil I, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Fahrzeugen mit abgelaufener oder fehlender Hauptuntersuchung ist ein aktueller HU-Nachweis erforderlich. Die vollständige Unterlagenliste finden Sie im Abschnitt weiter oben auf dieser Seite.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Weilheim?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenkombinationen eine individuelle Buchstaben-Ziffern-Folge zu wählen. Im Landkreis Weilheim-Schongau beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel WM. Sie können z. B. WM-MK 2025 oder WM-AB 42 beantragen, sofern diese Kombination noch verfügbar ist. Die Beantragung erfolgt direkt im Anmeldeformular hier – eine separate Reservierung ist nicht erforderlich.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Weilheim?

Fahrzeuge, die im Landkreis Weilheim-Schongau zugelassen werden, erhalten standardmäßig das Kennzeichenkürzel WM. Dieses Kürzel ist dem Zulassungsbezirk fest zugeordnet und gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde des Landkreises Sie wohnen. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen WM beantragen, bleibt das Kürzel WM erhalten – lediglich die nachfolgenden Buchstaben und Ziffern sind frei wählbar.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Weilheim online an?

Die KFZ-Anmeldung erfolgt vollständig hier auf dieser Seite. Füllen Sie das Antragsformular aus, laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wählen Sie Ihr Kennzeichen und schließen Sie den Vorgang mit der Zahlung ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen Ihnen die Zulassungsdokumente zu. Das Prägen des Kennzeichens erfolgt anschließend bei einem zugelassenen Schilderprägedienst Ihrer Wahl.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Weilheim?

Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung im Landkreis Weilheim-Schongau richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühren sind nach Abschluss der Antragsbearbeitung fällig und werden digital beglichen. In den Gebühren sind die behördlichen Zulassungskosten enthalten; die Kosten für das Kennzeichenschild selbst werden separat beim Schilderprägedienst abgerechnet.

Wann hat die Zulassungsstelle in Weilheim geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Weilheim-Schongau ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Die Antragsstellung ist hier jederzeit möglich.

Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Weilheim beantragen?

Ja, Saisonkennzeichen sind für alle zugelassenen Fahrzeugtypen möglich – besonders beliebt sind sie für Motorräder und Wohnmobile. Sie legen dabei einen festen Betriebszeitraum fest (z. B. April bis Oktober). Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden; Versicherung und Kfz-Steuer fallen entsprechend nur anteilig an. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel WM und kann auf Wunsch als Wunschkennzeichen gestaltet werden.

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Zuständige Zulassungsstelle für Weilheim

Kfz-Zulassung Weilheim-Schongau

Stainhartstr. 7

82362 Weilheim

Tel: 0881-681-1406

E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-wm.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr