Wer ein EU-Fahrzeug in Deutschland anmelden möchte, steht vor einem mehrstufigen Prozess: Zollabwicklung, technische Prüfung und Zulassung bei der Zulassungsstelle müssen koordiniert werden. Entscheidend ist, ob eine EU-Konformitätsbescheinigung (COC-Dokument) vorliegt – ohne dieses Dokument wird die Zulassung deutlich aufwendiger und teurer. Dieser Ratgeber erklärt den vollständigen Ablauf, alle benötigten Unterlagen und die Kosten.
Was ist das COC-Dokument und warum ist es entscheidend?
Das COC-Dokument (Certificate of Conformity) ist die EU-Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 2007/46/EG. Es bescheinigt, dass das Fahrzeug einer EU-weit genehmigten Fahrzeugtype entspricht und die technischen Anforderungen aller EU-Mitgliedstaaten erfüllt.
Mit COC-Dokument ist die Zulassung in Deutschland relativ unkompliziert: Die Zulassungsstelle akzeptiert das Dokument als Nachweis der Betriebserlaubnis. Eine gesonderte technische Einzelabnahme entfällt.
Ohne COC-Dokument wird es aufwendig: In diesem Fall muss ein technisches Gutachten erstellt und eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 StVZO beim TÜV beantragt werden. Dies ist deutlich teurer und zeitaufwendiger.
Wo Sie das COC-Dokument erhalten:
- Beim Kauf im EU-Ausland: Der Verkäufer oder Händler ist verpflichtet, das COC-Dokument mit dem Fahrzeug auszuhändigen.
- Nachträglich beim Hersteller: Falls das Dokument fehlt, kann es beim Hersteller oder beim Importeur angefordert werden. Die Kosten liegen bei 50 bis 300 EUR je nach Hersteller.
- Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): In seltenen Fällen kann das KBA eine Bestätigung der Typgenehmigung ausstellen.
Zollabwicklung – was bei einem EU-Import zu beachten ist
Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten sind zollfrei – es fallen keine Einfuhrzölle an. Allerdings muss die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) geklärt werden:
Neuwagen (unter 6 Monate alt oder unter 6.000 km)
Bei Neuwagen im umsatzsteuerlichen Sinne muss die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent bezahlt werden, unabhängig davon, ob im Herkunftsland bereits Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt beim zuständigen Finanzamt innerhalb von 10 Tagen nach dem sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb.
Gebrauchtwagen (über 6 Monate alt und über 6.000 km)
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus dem EU-Ausland, die von einer Privatperson gekauft werden, fällt in Deutschland keine zusätzliche Umsatzsteuer an – die im Herkunftsland gezahlte Steuer gilt. Beim Kauf von einem Händler im EU-Ausland mit Differenzbesteuerung gilt dasselbe.
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Zulassung bei der Zulassungsstelle wird eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Diese bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß in Deutschland verzollt bzw. steuerpflichtig erfasst wurde. Das Dokument erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt oder Finanzamt – bringen Sie den Kaufvertrag, die ausländische Rechnung und den Zahlungsnachweis mit.
Technische Prüfung – mit und ohne COC
Mit COC-Dokument
Liegt ein gültiges COC vor, ist keine gesonderte technische Einzelabnahme erforderlich. Das Fahrzeug muss lediglich eine reguläre Hauptuntersuchung (HU) bei einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) bestehen. Die Kosten betragen ca. 90 bis 120 EUR.
Mögliche Probleme bei der HU:
- Beleuchtung: In manchen EU-Ländern sind andere Scheinwerfereinstellungen üblich (z. B. Rechtslenker aus UK, asymmetrisches Abblendlicht). Gegebenenfalls müssen die Scheinwerfer umgestellt werden.
- Tachoanzeige: Fahrzeuge aus Großbritannien können Tachometer in Meilen haben. Eine Umrüstung auf km/h ist für die HU nicht zwingend, wird aber empfohlen.
- Abgasnorm: Die Einstufung in die deutsche Schadstoffklasse erfolgt anhand der im COC eingetragenen Emissionswerte.
Ohne COC-Dokument
Fehlt das COC, muss eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO beantragt werden. Der Ablauf:
- Technisches Gutachten beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation erstellen lassen.
- Einzelabnahme – das Fahrzeug wird auf Übereinstimmung mit deutschen Vorschriften geprüft.
- Genehmigung durch die Zulassungsstelle auf Basis des Gutachtens.
Die Kosten für Gutachten und Einzelabnahme liegen bei 300 bis 1.000 EUR, abhängig vom Fahrzeugtyp und Umfang der Prüfung.
Benötigte Unterlagen und Ablauf der Zulassung
Vollständige Unterlagenliste
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | mit aktueller Meldeadresse |
| Ausländische Fahrzeugpapiere | Zulassungsdokument des Herkunftslandes (im Original) |
| COC-Dokument | oder Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO |
| Kaufvertrag oder Rechnung | als Eigentumsnachweis |
| Zollunbedenklichkeitsbescheinigung | vom Hauptzollamt oder Finanzamt |
| eVB-Nummer | elektronische Versicherungsbestätigung |
| SEPA-Lastschriftmandat | für die Kfz-Steuer |
| Gültiger HU-Nachweis | Hauptuntersuchung bei deutscher Prüforganisation |
Ablauf Schritt für Schritt
- Fahrzeug nach Deutschland überführen – mit einem Kurzzeitkennzeichen oder per Transport. Das ausländische Kennzeichen darf in Deutschland nur befristet genutzt werden.
- Zollabwicklung erledigen – beim Hauptzollamt oder Finanzamt die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
- HU durchführen lassen – bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS.
- eVB-Nummer besorgen – deutsche Kfz-Versicherung abschließen.
- Termin bei der Zulassungsstelle – alle Unterlagen vorlegen, Gebühren bezahlen, Kennzeichen erhalten.
- Kennzeichen prägen lassen und montieren.
Kostenübersicht für die Zulassung eines EU-Imports
| Posten | Kosten |
|---|---|
| COC-Dokument (falls nachträglich) | 50 bis 300 EUR |
| Einzelgenehmigung (ohne COC) | 300 bis 1.000 EUR |
| Hauptuntersuchung (HU) | ca. 90 bis 120 EUR |
| Behördengebühr (Zulassung) | ca. 30 bis 40 EUR |
| Kennzeichenschilder | ca. 20 bis 35 EUR |
| Zollunbedenklichkeitsbescheinigung | ca. 10 bis 15 EUR |
| Gesamtkosten (mit COC) | ca. 200 bis 510 EUR |
| Gesamtkosten (ohne COC) | ca. 450 bis 1.210 EUR |
Die Zulassung eines importierten EU-Fahrzeugs erfordert die Koordination mehrerer Behörden. Ein zugelassener Zulassungsdienst kann den Vorgang bei der Zulassungsstelle übernehmen – Informationen zur KFZ-Anmeldung und zum Online-Antrag finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich ein COC-Dokument, um ein EU-Auto in Deutschland zuzulassen?
Ein COC-Dokument vereinfacht die Zulassung erheblich, ist aber nicht zwingend erforderlich. Ohne COC muss eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO beantragt werden, die mit einem technischen Gutachten beim TÜV verbunden ist. Die Kosten steigen dadurch um 300 bis 1.000 EUR.
Muss ich für ein EU-Fahrzeug Zoll bezahlen?
Nein. Innerhalb der EU ist der Warenverkehr zollfrei. Es können jedoch Umsatzsteuerkosten anfallen – insbesondere bei Neuwagen (unter 6 Monate oder unter 6.000 km), für die in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.
Wie lange darf ich mit einem ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren?
Grundsätzlich dürfen Sie ein im EU-Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nutzen, solange Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland liegt. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats umgemeldet werden.
Was kostet die Zulassung eines EU-Imports insgesamt?
Mit COC-Dokument liegen die Gesamtkosten bei ca. 200 bis 510 EUR (COC, HU, Behördengebühr, Schilder). Ohne COC steigen die Kosten auf 450 bis 1.210 EUR durch die erforderliche Einzelgenehmigung beim TÜV.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung nutzen?
Ja. Ein Kurzzeitkennzeichen ist für 5 Tage gültig und erlaubt Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands. Es kann bei der Zulassungsstelle beantragt werden und ist besonders nützlich, wenn das ausländische Kennzeichen bereits abgemeldet wurde.