Ratgeber

eVB-Nummer – was sie ist und woher Sie sie bekommen

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der bei jedem Zulassungsvorgang in Deutschland benötigt wird. Ohne gültige eVB-Nummer lehnt die Zulassungsstelle den Antrag ab – egal ob es sich um eine Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung handelt. Die eVB wird von der Kfz-Versicherung kostenlos ausgestellt und bestätigt, dass für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Was genau ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ersetzt seit 2008 die frühere Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt), die bis dahin in Papierform bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden musste. Die Umstellung erfolgte durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Der Code besteht aus 7 Zeichen – einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern (z. B. „A3B7K9P"). Er enthält verschlüsselt folgende Informationen:

  • Versicherungsunternehmen – welche Gesellschaft den Schutz gewährt
  • Versicherungsnehmer – Name und Anschrift des Halters
  • Fahrzeugdaten – Typ und Kennzeichen (soweit bereits bekannt)
  • Art des Vorgangs – Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung
  • Gültigkeitszeitraum – Beginn und Ende der Deckungszusage

Die Zulassungsstelle gibt den Code in ihr System ein und erhält innerhalb von Sekunden eine elektronische Bestätigung vom GDV, dass gültiger Versicherungsschutz besteht. Ein Papierdokument ist nicht erforderlich.

Wofür wird die eVB-Nummer benötigt?

Eine eVB-Nummer ist bei jedem Zulassungsvorgang Pflicht:

Vorgang eVB erforderlich? Hinweis
Anmeldung (Neuzulassung) Ja eVB auf den neuen Halter
Ummeldung (Halterwechsel) Ja eVB auf den neuen Halter
Ummeldung (Umzug, gleicher Halter) Ja eVB auf den bestehenden Halter
Wiederzulassung Ja Neue eVB erforderlich
Abmeldung Nein Keine eVB nötig
Kurzzeitkennzeichen Ja Spezielle Kurzzeitversicherung

Wichtig: Für jeden einzelnen Vorgang wird eine neue eVB-Nummer benötigt – auch wenn Fahrzeug und Versicherung unverändert bleiben. Eine bereits verwendete eVB kann nicht wiederverwendet werden.

Wie beantrage ich eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer wird von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt – kostenlos und in der Regel innerhalb weniger Minuten. Es gibt drei Wege:

Online (schnellster Weg)

Die meisten Versicherer bieten die eVB-Ausstellung über ihr Online-Kundenportal oder ihre App an. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten und des gewünschten Vorgangs wird die eVB-Nummer sofort angezeigt und per E-Mail oder SMS zugestellt.

Telefonisch

Rufen Sie die Servicenummer Ihres Versicherers an. Der Mitarbeiter erstellt die eVB und teilt Ihnen den Code telefonisch mit. Zusätzlich erhalten Sie die Nummer per E-Mail oder Post.

Über einen Versicherungsvertreter

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz über einen lokalen Vertreter oder Makler abgeschlossen haben, kann dieser die eVB ebenfalls ausstellen.

Bei Versicherungswechsel: Wenn Sie im Zuge der Ummeldung den Versicherer wechseln, müssen Sie zunächst die neue Versicherung abschließen und die eVB vom neuen Versicherer anfordern. Die eVB des alten Versicherers ist für den neuen Vorgang nicht verwendbar.

Gültigkeit und häufige Fehler

Gültigkeitsdauer

Die eVB-Nummer hat ein Ablaufdatum, das vom Versicherer festgelegt wird:

  • Mindestgültigkeit: In der Regel 2 Monate ab Ausstellung
  • Maximale Gültigkeit: Je nach Versicherer bis zu 2 Jahre
  • Üblich: Die meisten Versicherer setzen eine Gültigkeit von 6 Monaten

Eine abgelaufene eVB wird von der Zulassungsstelle automatisch abgelehnt – auch wenn der Versicherungsschutz selbst noch besteht. In diesem Fall muss beim Versicherer eine neue eVB angefordert werden.

Häufige Fehler

  • eVB auf falschen Namen: Bei einem Halterwechsel muss die eVB auf den neuen Halter ausgestellt sein. Eine eVB des Verkäufers wird nicht akzeptiert.
  • Abgelaufene eVB: Prüfen Sie vor dem Termin bei der Zulassungsstelle, ob die eVB noch gültig ist.
  • Falsche Vorgangsart: Die eVB muss für den richtigen Vorgang ausgestellt sein (Anmeldung, Ummeldung etc.).
  • eVB bereits verbraucht: Jede eVB kann nur einmal verwendet werden. Wird der Antrag abgebrochen und später erneut gestellt, wird eine neue eVB benötigt.

Ihre eVB-Nummer wird im Rahmen des Zulassungsantrags von der Zulassungsstelle elektronisch geprüft. Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie im Ratgeber KFZ-Ummeldung Dokumente.

Häufig gestellte Fragen

Kostet die eVB-Nummer etwas?

Nein. Die Ausstellung der eVB-Nummer ist für Versicherungsnehmer kostenlos. Sie ist eine Serviceleistung Ihrer Kfz-Versicherung. Auch bei mehrfacher Anforderung (z. B. weil die erste eVB abgelaufen ist) fallen keine Gebühren an.

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Versicherer zwischen 2 Monaten und 2 Jahren. Üblich sind 6 Monate. Das genaue Ablaufdatum wird Ihnen bei der Ausstellung mitgeteilt. Nach Ablauf muss eine neue eVB beim Versicherer angefordert werden.

Kann ich eine eVB-Nummer für mehrere Vorgänge verwenden?

Nein. Jede eVB-Nummer ist für einen einzigen Vorgang bestimmt und wird nach Verwendung bei der Zulassungsstelle im System als verbraucht markiert. Für jeden weiteren Vorgang – auch am selben Fahrzeug – benötigen Sie eine neue eVB.

Woher weiß die Zulassungsstelle, dass meine eVB gültig ist?

Die Zulassungsstelle gibt Ihre eVB-Nummer in ein elektronisches System ein, das in Echtzeit eine Abfrage beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) durchführt. Innerhalb von Sekunden erhält die Behörde die Bestätigung, ob gültiger Versicherungsschutz besteht.

Brauche ich eine eVB-Nummer für die Abmeldung?

Nein. Bei einer Abmeldung (Außerbetriebsetzung) wird keine eVB-Nummer benötigt, da der Versicherungsschutz mit der Abmeldung automatisch endet. Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle elektronisch über die Abmeldung informiert.

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