Ratgeber

H-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen kombinieren

Die Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausdrücklich erlaubt. Für Oldtimer-Besitzer, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten bewegen, ergibt sich daraus eine erhebliche Ersparnis bei Kfz-Steuer und Versicherung. Dieser Ratgeber zeigt, wann sich die Kombination lohnt, wie hoch die Ersparnis ausfällt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ist die Kombination H-Kennzeichen + Saisonkennzeichen erlaubt?

Ja. Seit der Neufassung der FZV ist die Kombination beider Kennzeichenarten ausdrücklich zulässig. Das Fahrzeug erhält ein Kennzeichen mit dem H-Suffix (für historisches Fahrzeug) und dem Saisonzeitraum (zwei übereinanderstehende Zahlen am rechten Rand).

Die Voraussetzungen entsprechen denen des regulären H-Kennzeichens:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren).
  • Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO muss vorliegen, das den weitgehend originalen und erhaltungswürdigen Zustand bestätigt.
  • Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bestanden haben.

Zusätzlich gelten die Regeln des Saisonkennzeichens: Der Betriebszeitraum umfasst 2 bis 11 Monate und wird auf dem Kennzeichen aufgedruckt.

Steuervergleich: H-Kennzeichen ganzjährig vs. H-Kennzeichen mit Saison

Der größte Vorteil der Kombination liegt bei der Kfz-Steuer. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 EUR pro Jahr, unabhängig von Hubraum oder Emissionen. Bei einem Saisonkennzeichen wird dieser Betrag anteilig berechnet:

Saisonzeitraum Monate Kfz-Steuer Ersparnis vs. ganzjährig
Ganzjährig (H) 12 191,73 EUR
April – Oktober 7 111,84 EUR 79,89 EUR
April – September 6 95,87 EUR 95,86 EUR
Mai – September 5 79,89 EUR 111,84 EUR
Mai – Oktober 6 95,87 EUR 95,86 EUR
März – Oktober 8 127,82 EUR 63,91 EUR

Versicherungsvergleich und Gesamtersparnis

Versicherung

Die Kfz-Versicherung berechnet den Beitrag bei einem Saisonkennzeichen anteilig für den Betriebszeitraum. Oldtimer-Versicherungen bieten ohnehin günstige Tarife – die Saisonregelung reduziert den Beitrag zusätzlich.

Gesamtrechnung: Oldtimer mit H-Saisonkennzeichen (April–Oktober)

Kostenart H-Kennzeichen ganzjährig H + Saison (7 Monate) Ersparnis
Kfz-Steuer 191,73 EUR 111,84 EUR 79,89 EUR
Oldtimer-Versicherung ca. 200 EUR ca. 140 EUR 60 EUR
Ruheversicherung 0 EUR (enthalten)
Gesamt ca. 392 EUR ca. 252 EUR ca. 140 EUR

Die jährliche Ersparnis liegt bei einem typischen Oldtimer mit 7-Monats-Saison bei rund 140 EUR. Bei kürzeren Saisonzeiträumen fällt die Ersparnis entsprechend höher aus.

Für wen lohnt sich die Kombination – und wann nicht?

Lohnt sich bei:

  • Reinen Schönwetter-Oldtimern – Fahrzeuge, die ausschließlich bei gutem Wetter und auf Ausfahrten bewegt werden.
  • Oldtimern ohne Winterfestigkeit – Fahrzeuge ohne Heizung, mit unzureichendem Rostschutz oder Sommerreifen ohne Winteralternative.
  • Garagenfahrzeugen – Oldtimer, die während der Wintermonate ohnehin in einer Garage stehen und nicht bewegt werden.
  • Fahrzeugen mit hohem Hubraum – die H-Kennzeichen-Pauschale liegt unter der regulären Steuer für hubraumstarke Motoren. Die Saisonregelung verstärkt diesen Vorteil.

Lohnt sich NICHT bei:

  • Ganzjährig genutzten Oldtimern – wer auch im Winter gelegentlich fährt (z. B. zu Oldtimer-Treffen im Herbst oder Rallyes), verliert durch das Saisonkennzeichen die Flexibilität.
  • Oldtimern als Alltagsfahrzeug – manche Halter nutzen ihren Oldtimer als einziges Fahrzeug. Ein Saisonkennzeichen schließt die Nutzung im Winter vollständig aus.
  • Kurzen Ruhephasen – bei nur 1 bis 2 Monaten Ruhephase übersteigt die Ersparnis kaum die Gebühr für die Umstellung.

Wichtig: Während der Ruhephase darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder geparkt werden – auch nicht für eine kurze Fahrt in die Werkstatt oder ein winterliches Oldtimer-Treffen. Das Fahrzeug muss auf Privatgrund abgestellt werden.

Beantragung des kombinierten H-Saisonkennzeichens

Die Beantragung erfolgt bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (nicht älter als die letzte HU)
  • Gültiger HU-Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Bei der Antragstellung geben Sie den gewünschten Saisonzeitraum an. Die Behördengebühr entspricht der eines regulären H-Kennzeichens – ca. 30 bis 40 EUR zuzüglich Schilderkosten.

Die Beantragung eines kombinierten H-Saisonkennzeichens erfolgt bei der Zulassungsstelle und kann auch durch einen bevollmächtigten Zulassungsdienst durchgeführt werden – Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Seite H-Kennzeichen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Steuer beim H-Saisonkennzeichen?

Die pauschale H-Kennzeichen-Steuer von 191,73 EUR wird anteilig berechnet. Bei einem 7-Monats-Zeitraum (April–Oktober) beträgt die Steuer 111,84 EUR, bei 6 Monaten 95,87 EUR. Die Berechnung erfolgt monatsgenau durch das Hauptzollamt.

Brauche ich ein neues Gutachten für die Umstellung?

Nein, sofern das bestehende Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO noch gültig ist. Das Gutachten wird bei jeder Hauptuntersuchung erneuert. Für die Umstellung auf ein Saisonkennzeichen ist kein zusätzliches Gutachten erforderlich.

Kann ich ein bestehendes H-Kennzeichen auf H-Saison umstellen?

Ja. Die Umstellung erfolgt bei der Zulassungsstelle und erfordert die Ausstellung neuer Dokumente und in der Regel neuer Kennzeichen mit dem aufgedruckten Saisonzeitraum. Die Gebühr beträgt ca. 30 bis 40 EUR zuzüglich Schilderkosten.

Gilt die Ruheversicherung auch für Oldtimer?

Ja. Während der Ruhephase besteht automatisch Teilkasko-Schutz – gegen Diebstahl, Brand, Sturm und Hagel. Für wertvolle Oldtimer empfiehlt es sich, die Deckungssumme der Ruheversicherung mit dem Versicherer zu prüfen, da der Marktwert häufig über dem Listenpreis liegt.

Kann ich das H-Saisonkennzeichen auch mit einem Wunschkennzeichen kombinieren?

Ja. Bei der Beantragung können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren. Es gelten die üblichen Regeln: Reservierungsgebühr ca. 10 bis 13 EUR, Reservierungsdauer je nach Zulassungsbezirk 10 bis 90 Tage. Das Kennzeichen enthält dann das H-Suffix und den Saisonzeitraum.

Jetzt online beantragen

Kein Behördengang – wir erledigen Ihre KFZ-Zulassung vollständig für Sie.

KFZ-Anmeldung KFZ-Ummeldung KFZ-Abmeldung Kurzzeitkennzeichen

Weitere Ratgeber

→ Rotes Kennzeichen – 06er und 07er Kennzeichen erklärt → Überführungskennzeichen – welches Kennzeichen wofür? → Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II – der Unterschied → Vollmacht für die Zulassungsstelle – Muster und Anleitung