Ratgeber

Halterwechsel – Anleitung bei Autokauf und -verkauf

Beim Halterwechsel wird ein Fahrzeug auf einen neuen Halter umgemeldet – der häufigste Anlass ist ein privater Autokauf oder -verkauf. Entgegen einer verbreiteten Annahme muss das Fahrzeug dabei nicht abgemeldet und neu angemeldet werden. Eine direkte Ummeldung auf den neuen Halter genügt. Dieser Ratgeber erklärt den vollständigen Ablauf, die Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie alle benötigten Unterlagen.

Was genau ist ein Halterwechsel?

Ein Halterwechsel bedeutet, dass das Fahrzeug im Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) auf einen neuen Halter umgeschrieben wird. Technisch handelt es sich um eine Ummeldung gemäß § 13 FZV, nicht um eine Ab- und Neuanmeldung.

Der Vorteil gegenüber einer getrennten Ab- und Anmeldung:

  • Keine Zulassungslücke – das Fahrzeug bleibt durchgehend zugelassen und darf gefahren werden.
  • Kennzeichen können übernommen werden – innerhalb desselben Zulassungsbezirks kann der Käufer die bisherigen Kennzeichen behalten.
  • Geringere Kosten – eine Ummeldung ist günstiger als eine Abmeldung plus Neuanmeldung.

Die Ummeldung muss gemäß § 13 Abs. 1 FZV „unverzüglich" nach dem Eigentümerwechsel erfolgen – in der Praxis innerhalb von ein bis zwei Wochen. Details zu den Fristen finden Sie im Ratgeber KFZ-Ummeldung Frist.

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer hat beim Halterwechsel folgende Pflichten:

  1. Kaufvertrag aufsetzen – ein schriftlicher Kaufvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Er dokumentiert den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs und die Fahrzeugdaten.
  2. Fahrzeugdokumente übergeben – der Käufer benötigt zwingend die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Ohne diese Dokumente kann er das Fahrzeug nicht ummelden.
  3. Versicherer informieren – der Verkäufer muss seine Kfz-Versicherung unverzüglich über den Verkauf in Kenntnis setzen. Die Police des Verkäufers geht für maximal einen Monat auf den Käufer über (Ruheversicherung).
  4. Abmeldebestätigung einholen – aus Sicherheitsgründen sollte sich der Verkäufer vom Käufer schriftlich bestätigen lassen, bis wann die Ummeldung erfolgt. Alternativ kann der Verkäufer das Fahrzeug selbst abmelden, bevor er es übergibt.

Risiko für den Verkäufer: Solange der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, bleibt der Verkäufer als Halter im Register eingetragen. Das bedeutet: Bußgeldbescheide, Kfz-Steuerbescheide und Haftungsansprüche werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Daher ist es ratsam, sich den Halterwechsel innerhalb einer Frist zusichern zu lassen – oder das Fahrzeug vor Übergabe abzumelden.

Pflichten des Käufers und vollständige Unterlagenliste

Der Käufer ist für die Ummeldung verantwortlich. Folgende Unterlagen muss er bei der Zulassungsstelle vorlegen:

Dokument Hinweis
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
Zulassungsbescheinigung Teil I vom Verkäufer erhalten
Zulassungsbescheinigung Teil II vom Verkäufer erhalten
eVB-Nummer elektronische Versicherungsbestätigung – auf den Namen des Käufers ausgestellt
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
Nachweis der letzten Hauptuntersuchung HU-Prüfbericht oder Eintrag in Teil I – muss gültig sein
Kaufvertrag empfohlen, aber nicht zwingend

Wichtig: Die eVB-Nummer muss auf den neuen Halter ausgestellt sein. Eine eVB des Verkäufers wird nicht akzeptiert. Der Käufer muss also vor dem Termin bei der Zulassungsstelle eine eigene Kfz-Versicherung abschließen und die eVB anfordern.

Ablauf des Halterwechsels – Schritt für Schritt

  1. Kaufvertrag abschließen – beide Parteien unterzeichnen den Vertrag, der Kaufpreis wird übergeben.
  2. Fahrzeug und Dokumente übergeben – der Verkäufer händigt ZB Teil I, ZB Teil II, Schlüssel und HU-Bericht aus.
  3. Käufer schließt neue Versicherung ab – und erhält die eVB-Nummer.
  4. Käufer bucht Termin bei der Zulassungsstelle – im Zuständigkeitsbezirk des neuen Wohnorts.
  5. Ummeldung bei der Zulassungsstelle – der Käufer legt alle Unterlagen vor, bezahlt die Gebühr und erhält neue Dokumente.
  6. Neue Kennzeichen – der Käufer erhält entweder die bisherigen Kennzeichen (gleicher Bezirk) oder lässt neue Schilder prägen.
  7. Verkäufer informiert seinen Versicherer – und bestätigt den abgeschlossenen Halterwechsel.

Kennzeichen und Kosten beim Halterwechsel

Kennzeichenregelung

  • Gleicher Zulassungsbezirk: Der Käufer kann die Kennzeichen des Verkäufers übernehmen. Es müssen keine neuen Schilder geprägt werden.
  • Anderer Zulassungsbezirk: Der Käufer erhält ein neues Kennzeichen seines Bezirks. Neue Schilder müssen geprägt werden.
  • Wunschkennzeichen: Der Käufer kann bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen beantragen (Zusatzgebühr).

Kostenübersicht

Posten Kosten
Behördengebühr (Ummeldung) ca. 20 bis 30 EUR
Neue Kennzeichenschilder (falls nötig) ca. 20 bis 35 EUR
Wunschkennzeichen (optional) ca. 10 bis 13 EUR
Gesamtkosten (mit Kennzeichenwechsel) ca. 50 bis 78 EUR
Gesamtkosten (ohne Kennzeichenwechsel) ca. 20 bis 30 EUR

Übergangsversicherung

Zwischen dem Zeitpunkt des Kaufs und der Ummeldung besteht eine vorläufige Deckung durch die Versicherung des Verkäufers. Diese dauert maximal einen Monat. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Käufer das Fahrzeug ummelden und seine eigene Versicherung eintragen lassen.

Der Halterwechsel kann durch eine bevollmächtigte Person oder über einen zugelassenen Online-Zulassungsdienst ohne Behördengang durchgeführt werden – weitere Informationen finden Sie unter KFZ-Ummeldung und beim Online-Antrag.

Häufig gestellte Fragen

Muss das Auto beim Halterwechsel abgemeldet werden?

Nein. Ein Halterwechsel ist eine direkte Ummeldung auf den neuen Halter. Eine vorherige Abmeldung ist nicht erforderlich und würde unnötige Kosten und eine Zulassungslücke verursachen. Nur wenn der Verkäufer das Fahrzeug vor Übergabe stillegen möchte, ist eine Abmeldung sinnvoll.

Wer bezahlt die Ummeldung – Käufer oder Verkäufer?

Die Kosten der Ummeldung trägt in der Regel der Käufer, da er die Ummeldung veranlasst und als neuer Halter eingetragen wird. Eine abweichende Regelung kann im Kaufvertrag vereinbart werden.

Kann der Käufer das Kennzeichen des Verkäufers behalten?

Ja, sofern beide im gleichen Zulassungsbezirk wohnen. Der Käufer gibt bei der Ummeldung an, dass er die bisherigen Kennzeichen übernehmen möchte. Es werden lediglich neue Siegel aufgebracht. Wohnt der Käufer in einem anderen Bezirk, muss er neue Kennzeichen beantragen.

Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Der Verkäufer bleibt als Halter eingetragen und haftet für Kfz-Steuer, Bußgelder und Versicherungsbeiträge. Der Verkäufer kann in diesem Fall die Abmeldung des Fahrzeugs selbst veranlassen, sofern er noch über die Zulassungsbescheinigung Teil I verfügt.

Wie lange dauert ein Halterwechsel bei der Zulassungsstelle?

Der Vorgang bei der Zulassungsstelle dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten inklusive Wartezeit. Hinzu kommt die Terminwartezeit, die je nach Stadt 2 bis 21 Tage betragen kann. Die Unterlagen sollten im Ratgeber Ummeldung Dokumente vorab geprüft werden.

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