Wurde Ihr Kennzeichen gestohlen, besteht akuter Handlungsbedarf: Gestohlene Nummernschilder können für Straftaten missbraucht werden, und ohne Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Eine polizeiliche Anzeige ist der erste Schritt, anschließend muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen beantragt werden. Dieser Ratgeber erklärt den vollständigen Ablauf – von der Anzeige bis zum neuen Nummernschild.
Sofortmaßnahmen bei Kennzeichendiebstahl
Sobald Sie feststellen, dass ein oder beide Kennzeichen fehlen, sollten Sie unverzüglich handeln:
- Polizeiliche Anzeige erstatten – melden Sie den Diebstahl bei der nächsten Polizeidienststelle oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Sie erhalten ein Aktenzeichen, das für alle weiteren Schritte benötigt wird.
- Fahrzeug nicht mehr bewegen – ohne amtliches Kennzeichen ist das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 10 FZV dar.
- Zulassungsstelle kontaktieren – vereinbaren Sie einen Termin zur Neubeantragung des Kennzeichens. Mit dem polizeilichen Aktenzeichen kann die Behörde das gestohlene Kennzeichen im Fahndungsbestand zur Sperrung eintragen.
Warum die Anzeige wichtig ist: Gestohlene Kennzeichen werden häufig an anderen Fahrzeugen angebracht, um Straftaten zu begehen – etwa Tankbetrug, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder schwerwiegendere Delikte. Ohne polizeiliche Anzeige werden diese Vergehen Ihnen als Halter zugeordnet. Die Anzeige dokumentiert den Zeitpunkt des Diebstahls und schützt Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen.
Neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen
Der Antrag auf ein neues Kennzeichen wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts gestellt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | mit aktueller Meldeadresse |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | ehemals Fahrzeugschein |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | ehemals Fahrzeugbrief |
| Polizeiliche Anzeige | mit Aktenzeichen – bei Diebstahl zwingend erforderlich |
| eVB-Nummer | elektronische Versicherungsbestätigung – bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz |
| Verbliebenes Kennzeichen | falls nur eines der beiden Schilder gestohlen wurde |
| SEPA-Lastschriftmandat | für die Kfz-Steuer, falls nicht bereits hinterlegt |
Der Ablauf bei der Zulassungsstelle:
- Unterlagen vorlegen und polizeiliche Anzeige einreichen.
- Altes Kennzeichen sperren – die Behörde trägt das gestohlene Kennzeichen als ungültig ein.
- Neues Kennzeichen zuteilen – Sie erhalten eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem neuen Kennzeichen.
- Kennzeichenschilder prägen lassen – bei einem zugelassenen Schilderpräger in der Nähe der Zulassungsstelle.
- Schilder am Fahrzeug montieren und HU-Plakette übertragen lassen.
Gut zu wissen: Sie können die gleiche Buchstaben-Zahlen-Kombination behalten, sofern Sie dies bei der Zulassungsstelle beantragen. Das bisherige Kennzeichen wird dann mit neuer Dokumentennummer und neuen Siegeln neu ausgestellt. Alternativ können Sie ein neues Wunschkennzeichen wählen.
Kosten für ein neues Kennzeichen
Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und den Kosten für die neuen Schilder zusammen:
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Behördengebühr (Umkennzeichnung) | ca. 60 bis 70 EUR |
| Neue Kennzeichenschilder (2 Stück) | ca. 20 bis 35 EUR |
| Wunschkennzeichen (optional) | ca. 10 bis 13 EUR zusätzlich |
| Gesamtkosten | ca. 80 bis 105 EUR |
Bei einem Diebstahl im Ausland können zusätzliche Kosten für die dortige Anzeige oder eine beglaubigte Übersetzung anfallen.
Sonderfälle – ein Schild gestohlen oder Diebstahl im Ausland
Nur ein Kennzeichen gestohlen (vorn oder hinten)
Auch wenn nur ein Nummernschild fehlt, muss der gesamte Vorgang durchlaufen werden: polizeiliche Anzeige, Neubeantragung bei der Zulassungsstelle und Prägung von zwei neuen Schildern. Der Grund: Das Kennzeichen als Ganzes wird gesperrt und neu zugeteilt – ein einzelnes Schild kann nicht separat ersetzt werden.
Das verbliebene Kennzeichenschild muss bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Sie erhalten es entstempelt zurück oder es wird eingezogen.
Kennzeichen im Ausland gestohlen
Wird das Kennzeichen im Ausland gestohlen, gilt folgendes Vorgehen:
- Anzeige im Ausland erstatten – bei der örtlichen Polizei. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung mit Aktenzeichen aushändigen.
- Rückreise organisieren – ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht fahren. Der ADAC oder Ihr Automobilclub kann bei der Organisation eines Transports oder einer provisorischen Lösung helfen. In manchen Ländern stellt die deutsche Botschaft eine Bescheinigung aus, die die Rückreise ermöglicht.
- In Deutschland: Anzeige bei der deutschen Polizei erstatten und anschließend das neue Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Kennzeichen verloren (kein Diebstahl)
Bei Verlust (z. B. durch einen Unfall oder eine lockere Halterung) ist der Ablauf weitgehend identisch. Anstelle der polizeilichen Anzeige geben Sie bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Kennzeichen verloren und nicht weitergegeben wurde. Eine polizeiliche Anzeige ist bei reinem Verlust empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Neubeantragung des Kennzeichens erfordert einen Termin bei der Zulassungsstelle. Der vollständige Vorgang kann auch durch eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden – Informationen zur Ummeldung und zum Online-Antrag finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich mit nur einem Kennzeichen weiterfahren?
Nein. Gemäß § 10 Abs. 1 FZV müssen an jedem Kraftfahrzeug vorn und hinten amtliche Kennzeichen angebracht sein. Das Fehlen eines Schildes ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahrzeug darf erst nach der Neubeantragung und Montage beider neuen Schilder wieder bewegt werden.
Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
Ja. Bei der Neubeantragung können Sie die gleiche Buchstaben-Zahlen-Kombination reservieren lassen. Das Kennzeichen wird mit neuer Dokumentennummer und neuen Siegeln ausgestellt. Alternativ können Sie ein neues Wunschkennzeichen wählen – dafür fällt eine zusätzliche Gebühr von ca. 10 bis 13 EUR an.
Was passiert, wenn jemand mein gestohlenes Kennzeichen benutzt?
Ohne polizeiliche Anzeige werden Verstöße, die mit Ihrem Kennzeichen begangen werden, Ihnen als Halter zugeordnet. Die Anzeige dokumentiert den Diebstahl und schützt Sie vor Bußgeldbescheiden, Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen. Handeln Sie daher unverzüglich.
Wie lange dauert die Neubeantragung?
Der Vorgang bei der Zulassungsstelle dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten inklusive Schilderprägung. Die Wartezeit bis zum Termin beträgt je nach Stadt 2 bis 21 Tage. In dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr genutzt werden.
Zahlt die Versicherung bei Kennzeichendiebstahl?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Neubeantragung und neue Schilder, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen – bei vielen Tarifen sind Kennzeichendiebstähle ausdrücklich eingeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.