Wer den TÜV überzogen hat, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei einer Verkehrskontrolle die Untersagung der Weiterfahrt. Die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland für alle zugelassenen Fahrzeuge Pflicht – wird die Frist überschritten, gelten gestaffelte Sanktionen je nach Dauer der Überschreitung. Dieser Ratgeber erklärt die genauen Bußgelder, die Folgen für den Versicherungsschutz und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.
Welche Strafen drohen bei abgelaufenem TÜV?
Die Bußgelder für eine überzogene Hauptuntersuchung sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt und nach Dauer der Überschreitung gestaffelt:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Bis 2 Monate | 15 EUR | Keine |
| 2 bis 4 Monate | 25 EUR | Keine |
| 4 bis 8 Monate | 60 EUR | 1 Punkt |
| Über 8 Monate | 75 EUR | 1 Punkt |
Die Überschreitung wird anhand des HU-Aufklebers auf dem hinteren Kennzeichen festgestellt. Sowohl bei Verkehrskontrollen als auch bei stationären Kontrollen durch das Ordnungsamt kann die abgelaufene Plakette erkannt werden.
Wichtig: Die Bußgelder gelten für PKW. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (LKW, Busse) sind die Sanktionen deutlich höher und beginnen bereits bei 15 EUR ab dem ersten Tag der Überschreitung.
Vertiefte Hauptuntersuchung – der Aufschlag bei Überschreitung
Ist die HU-Frist um mehr als 2 Monate überschritten, wird keine reguläre Hauptuntersuchung durchgeführt, sondern eine sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung (vertiefte HU). Dabei wird das Fahrzeug umfangreicher geprüft als bei der Standarduntersuchung.
Die Kosten für die vertiefte HU liegen ca. 20 Prozent über den regulären HU-Gebühren. Bei einem PKW bedeutet das:
- Reguläre HU: ca. 90 bis 120 EUR (je nach Prüforganisation und Region)
- Vertiefte HU: ca. 110 bis 145 EUR
Der Aufschlag wird von der Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erhoben und ist unabhängig vom Bußgeld der Bußgeldstelle. Sie zahlen also im schlimmsten Fall Bußgeld + erhöhte HU-Gebühr + eventuell Reparaturkosten für festgestellte Mängel.
Ein weiterer Nachteil: Die neue HU-Plakette wird ab dem Datum der tatsächlichen Prüfung berechnet, nicht ab dem ursprünglichen Ablaufdatum. Die verpassten Monate gehen also verloren – wer 6 Monate überzieht, hat beim nächsten Mal 6 Monate weniger Zeit bis zur Fälligkeit.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Der Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bleibt grundsätzlich auch bei abgelaufenem TÜV bestehen. Die Versicherung zahlt im Schadensfall – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung:
Hat der abgelaufene TÜV einen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall – etwa weil ein bei der HU erkennbarer Mangel (defekte Bremsen, abgefahrene Reifen) zum Unfall geführt hat – kann die Versicherung Regress beim Versicherungsnehmer nehmen. Das bedeutet: Die Versicherung bezahlt zunächst den Geschädigten, fordert aber anschließend einen Teil der Kosten vom eigenen Versicherungsnehmer zurück.
Bei der Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) kann die Leistung bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls gekürzt werden. Fährt ein Halter wissentlich mit deutlich abgelaufenem TÜV und erleidet einen Schaden, der auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist, droht eine Leistungskürzung von bis zu 100 Prozent.
Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt
Wenn Sie feststellen, dass Ihr TÜV abgelaufen ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Termin bei einer Prüforganisation buchen – TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Termine sind in der Regel innerhalb weniger Tage verfügbar, bei freien Werkstätten mit HU-Berechtigung oft kurzfristiger.
- Fahrzeug auf offensichtliche Mängel prüfen – kontrollieren Sie Beleuchtung, Reifenprofil (Mindestprofiltiefe 1,6 mm), Bremsflüssigkeit und Abgasanlage. Offensichtliche Mängel sollten vor der HU behoben werden, um eine erneute Vorführung zu vermeiden.
- Zur Prüfstelle fahren – die Fahrt zur HU-Prüfstelle ist auch mit abgelaufenem TÜV zulässig, sofern Sie den direkten Weg nehmen. Sie begehen dabei zwar formal eine Ordnungswidrigkeit, die Fahrt zur Prüfstelle wird in der Praxis jedoch geduldet.
- HU durchführen lassen – bei Bestehen erhalten Sie eine neue Plakette. Bei Mängeln erhalten Sie einen Prüfbericht mit Frist zur Nachbesserung.
Sonderfall – Fahrzeug ohne Zulassung: Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, läuft die HU-Frist nicht weiter. Bei einer Wiederzulassung ist jedoch eine gültige HU zwingend erforderlich. Ohne bestandene HU wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
Sonderfall – Fahrt zur Prüfstelle ohne TÜV: Wer ein abgemeldetes Fahrzeug zur Prüfstelle überführen muss, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Mit diesem Kennzeichen sind Überführungsfahrten auch ohne gültige HU zulässig – es gilt für 5 Tage und ist an einen bestimmten Fahrtweg gebunden.
TÜV und Zulassungsvorgänge – was Sie wissen müssen
Die Hauptuntersuchung spielt bei allen Zulassungsvorgängen eine zentrale Rolle:
- Anmeldung: Bei der Erstzulassung oder Wiederzulassung muss eine gültige HU nachgewiesen werden. Ohne HU-Nachweis lehnt die Zulassungsstelle den Antrag ab.
- Ummeldung (Halterwechsel): Auch bei einem Halterwechsel wird der HU-Status geprüft. Ist die HU abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue HU durchgeführt werden.
- Abmeldung: Für die Außerbetriebsetzung ist keine gültige HU erforderlich.
Für die Fahrt zur Prüfstelle ohne gültige HU kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden – dieses erlaubt Überführungsfahrten auch ohne bestandene Hauptuntersuchung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Es gibt keine offizielle Toleranzfrist. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der HU-Plakette fahren Sie ordnungswidrig. Allerdings wird ein Bußgeld in der Praxis erst bei Kontrollen verhängt. Die Staffelung beginnt bei 15 EUR für bis zu 2 Monate Überschreitung und steigt auf 75 EUR plus 1 Punkt bei mehr als 8 Monaten.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV?
Nein, der Haftpflichtversicherungsschutz bleibt bestehen. Die Versicherung kann jedoch Regress nehmen, wenn ein bei der HU erkennbarer Mangel ursächlich für den Unfall war. Bei der Kaskoversicherung droht eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit.
Kann ich mein Auto mit abgelaufenem TÜV ummelden?
Nein. Für eine Ummeldung oder Neuzulassung ist eine gültige Hauptuntersuchung zwingend erforderlich. Lassen Sie die HU vor dem Zulassungsvorgang durchführen. Ohne gültigen HU-Nachweis wird der Antrag bei der Zulassungsstelle abgelehnt.
Was kostet die vertiefte Hauptuntersuchung?
Die vertiefte HU wird fällig, wenn die reguläre HU-Frist um mehr als 2 Monate überschritten ist. Die Kosten liegen etwa 20 Prozent über den regulären HU-Gebühren – bei einem PKW also ca. 110 bis 145 EUR statt 90 bis 120 EUR. Hinzu kommt das Bußgeld der Bußgeldstelle.
Darf ich mit abgelaufenem TÜV zur Prüfstelle fahren?
Ja, die direkte Fahrt zur Prüfstelle ist zulässig. Sie begehen formal eine Ordnungswidrigkeit, die Fahrt wird jedoch geduldet. Alternativ können Sie für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, das Fahrten ohne gültige HU ausdrücklich erlaubt.