Ein Wunschkennzeichen reservieren können Sie online oder direkt bei der Zulassungsstelle. Sie wählen dabei die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens selbst – im Rahmen der verfügbaren Kombinationen und der geltenden Regeln. Die Reservierungsgebühr beträgt 10,20 EUR, bei Online-Reservierung zuzüglich 2,60 EUR. Der reservierte Code wird für einen befristeten Zeitraum exklusiv für Sie gesperrt.
Wie ist ein Kennzeichen aufgebaut?
Ein deutsches Kfz-Kennzeichen besteht aus drei Teilen:
- Unterscheidungszeichen – ein bis drei Buchstaben, die den Zulassungsbezirk kennzeichnen (z. B. „B" für Berlin, „M" für München, „HH" für Hamburg). Dieses Kürzel ist nicht frei wählbar – es ergibt sich aus Ihrem Wohnort.
- Erkennungsnummer – ein bis zwei Buchstaben, gefolgt von ein bis vier Ziffern. Dieser Teil ist das Wunschkennzeichen – hier können Sie frei wählen.
- Plaketten – HU-Plakette und Landeswappen werden von der Zulassungsstelle aufgebracht.
Die Gesamtlänge des Kennzeichens (Unterscheidungszeichen + Erkennungsnummer) darf maximal 8 Zeichen betragen. In der Praxis bedeutet das: Je länger das Bezirkskürzel, desto kürzer die wählbare Kombination.
Beispiele:
| Bezirkskürzel | Wunschkennzeichen | Ergebnis |
|---|---|---|
| B (Berlin) | AB 1234 | B-AB 1234 |
| M (München) | XY 99 | M-XY 99 |
| HH (Hamburg) | K 777 | HH-K 777 |
| OHV (Oberhavel) | A 12 | OHV-A 12 |
Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren
Die meisten Zulassungsstellen bieten eine Online-Reservierung an. Der Ablauf:
- Website des Zulassungsbezirks aufrufen – die Online-Reservierung läuft über das Portal Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
- Verfügbarkeit prüfen – geben Sie Ihre Wunschkombination ein. Das System zeigt sofort an, ob die Kombination verfügbar ist.
- Reservierung abschließen – bei Verfügbarkeit können Sie die Kombination gegen eine Gebühr reservieren.
- Bezahlung – in der Regel per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal.
- Reservierungsnummer merken – diese Nummer geben Sie bei der Zulassungsstelle an.
Kosten der Reservierung
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Reservierungsgebühr | 10,20 EUR |
| Online-Zuschlag | 2,60 EUR |
| Gesamt (online) | 12,80 EUR |
| Gesamt (vor Ort) | 10,20 EUR |
Die Gebühren sind in der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) bundesweit einheitlich geregelt. Einzelne Kommunen erheben geringfügig abweichende Zuschläge.
Reservierungsdauer
Die Dauer der Reservierung variiert je nach Zulassungsbezirk:
- Mindestdauer: In der Regel 10 Tage
- Übliche Dauer: 30 bis 90 Tage
- Verlängerung: In vielen Bezirken gegen erneute Gebühr möglich
Nach Ablauf der Reservierung wird die Kombination wieder freigegeben und kann von anderen reserviert werden.
Verbotene Kennzeichenkombinationen
Nicht alle Buchstaben-Zahlen-Kombinationen sind zulässig. Bestimmte Kombinationen sind aufgrund ihrer nationalsozialistischen oder volksverhetzenden Bedeutung verboten. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland:
Bundesweit verboten (in allen Zulassungsbezirken):
- KZ – Konzentrationslager
- HJ – Hitlerjugend
- NS – Nationalsozialismus
- SA – Sturmabteilung
- SS – Schutzstaffel
In vielen Bundesländern zusätzlich verboten:
- HH 18 – „Heil Hitler" (H = 8. Buchstabe, 18 = AH)
- HH 88 – ähnliche Konnotation
- AH 18 – „Adolf Hitler"
Die Zulassungsstelle prüft jede Kombination vor der Vergabe. Wird eine verbotene oder als anstößig eingestufte Kombination beantragt, wird die Reservierung abgelehnt.
Sonderfälle beim Wunschkennzeichen
Kennzeichen bei Umzug mitnehmen
Seit 2015 dürfen Sie Ihr bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Das Bezirkskürzel ändert sich dabei nicht – Sie fahren also mit Ihrem alten Kennzeichen im neuen Bezirk. Möchten Sie stattdessen ein neues Wunschkennzeichen im neuen Bezirk, können Sie dieses bei der Ummeldung beantragen.
Wunschkennzeichen für Sonderkennzeichen
Wunschkennzeichen sind auch in Kombination mit Sonderkennzeichen möglich:
- Saisonkennzeichen – Wunschkombination + Saisonzeitraum
- H-Kennzeichen – Wunschkombination + H-Suffix
- E-Kennzeichen – Wunschkombination + E-Suffix
Hinweis: Bei Sonderkennzeichen kann die maximale Zeichenanzahl der Erkennungsnummer eingeschränkt sein, da Platz für den Suffix benötigt wird.
Bei Beauftragung eines Zulassungsvorgangs kann das reservierte Wunschkennzeichen direkt angegeben werden – Informationen zur KFZ-Anmeldung und zum Online-Antrag finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Reservierungsgebühr beträgt 10,20 EUR (vor Ort) bzw. 12,80 EUR (online inklusive Zuschlag). Hinzu kommen die regulären Kosten für die Kennzeichenschilder (20 bis 35 EUR) und die Zulassungsgebühr. Das Wunschkennzeichen selbst verursacht also nur die Reservierungsgebühr als Mehrkosten.
Wie lange wird mein Wunschkennzeichen reserviert?
Die Reservierungsdauer variiert je nach Zulassungsbezirk zwischen 10 und 90 Tagen. Die genaue Frist wird bei der Reservierung angezeigt. In vielen Bezirken kann die Reservierung gegen erneute Zahlung der Gebühr verlängert werden.
Kann ich prüfen, ob mein Wunschkennzeichen noch frei ist?
Ja. Die meisten Zulassungsstellen bieten auf ihrer Website eine kostenlose Verfügbarkeitsprüfung an. Geben Sie Ihre Wunschkombination ein und das System zeigt sofort an, ob sie verfügbar ist. Die Prüfung ist unverbindlich und kostenlos.
Warum wird meine Wunschkombination abgelehnt?
Häufige Gründe: Die Kombination ist bereits vergeben, sie enthält eine verbotene Buchstabenfolge (z. B. SS, KZ, HJ) oder sie überschreitet die maximale Zeichenanzahl von 8 Zeichen. In manchen Bezirken werden auch Kombinationen abgelehnt, die als anstößig eingestuft werden.
Kann ich mein altes Wunschkennzeichen nach einer Abmeldung behalten?
Ja. Nach einer Abmeldung wird das Kennzeichen in der Regel für den bisherigen Halter reserviert. Die Reservierungsdauer beträgt je nach Bezirk 6 bis 12 Monate. Innerhalb dieser Frist können Sie das Kennzeichen bei einer Wiederzulassung oder Neuzulassung erneut verwenden.